Caschys Blog

Samsung mit Schlappe gegen Apple

Mit schöner Regelmäßigkeit streiten sich Apple und Samsung. Gerne in Düsseldorf. Auch heute hat man sich wieder getroffen. Dabei ging es um die Geschmacksmuster, die bislang dafür sorgten, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1 und das Galaxy Tab 8.9 in Deutschland weder bewerben, noch verkaufen darf. Was ist dabei rausgekommen? Die beiden Geräte dürfen immer noch nicht beworben oder verkauft werden, das entschied heute das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Während ich hier von Schlappe schreibe, sprechen andere trotzdem von Teilsieg:

Die Entscheidung wurde nicht (wie bei der vorherigen Instanz) auf das berühmte iPad-Geschmacksmuster gestützt, sondern auf das Wettbewerbsrecht (UWG). Will heißen, dass das OLG Düsseldorf entschieden hat, dass das Galaxy Tab 10.1 nicht das Geschmacksmuster verletzt, aber dem iPad zu ähnlich ist vom “Look and Feel”-Standpunkt aus (unzulässige Nachahme § 4 Nr. 9 b UWG). Die Entscheidung bezieht sich aber ausdrücklich nicht auf das Galaxy Tab 10.1N!

Bislang kann problemlos beim Galaxy Tab 10.1N zugerschlagen werden, aber auch gegen diese modifizierte Version wird von Apple vorgegangen – Entscheidung am 9. Februar. Und der Kunde, der unbedingt eines von den Geräten will? Der bekommt es auch, zahlreiche Händler bieten ihre Lagerbestände noch feil, schließlich ist der Verkauf seitens der Händler nicht verboten, lediglich das Bewerben und Verkaufen seitens Samsung. Mittlerweile ist das Thema eh ausgelutscht, die Tablets haben sich eh bald überholt – oder würdet ihr zum jetzigen Zeitpunkt noch eines der Geräte kaufen?

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