Sachverständigenanhörung: Mindestversorgung bei Internet „nur Übergangsregelung“

Wir haben bereits darüber berichtet: Man sieht es als ausreichend an, dass eine Grundversorgung bezüglich der Internetgeschwindigkeit bei 10 Mbit/s im Download liegt und bei 1,7 Mbit/s im Upload. Und damit könne man ja eigentlich mehr als zufrieden sein, wenn man sich die Gutachten anschaut.

Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, erläuterte am 9. Mai bei der 9. Sitzung des Ausschusses für Digitales vor den Abgeordneten das Zustandekommen der Werte. Bei einem Gutachten seien Werte von 7,7 Mbit/s für den Download und 1,3 Mbit/s für den Upload und 150 ms für die Latenz ermittelt worden, sagte er. Um der Lebenswirklichkeit von Mehrpersonenhaushalten Rechnung zu tragen, sei ein Aufschlag auf die Werte beim Upload und beim Download um 30 Prozent erfolgt. Da kann man fast vor Lachen vom Stuhl kippen, nicht wahr? Immerhin: Bekannt war ja, dass man Jahr für Jahr schauen wolle, ob man das Ganze anpassen müsse.

Die Verbraucherzentralen sahen die Diskussion ja schon im Vorfeld anders. Lina Ehrig von der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ sprach sich für eine Mindestbandbreite von 30 Mit/s im Download und 3,4 Mbit/s im Upload aus. Sie kritisierte die in den Entwurf der Verordnung eingebaute Öffnungsklausel, wonach die Dienste nicht mehr „stets“, sondern nur „regelmäßig“ funktionieren müssten. Damit solle die Satellitennutzung ermöglicht werden, so Ehring.

Für die Nutzung jener geostatischer Systeme sprach sich Rainer Johann Wansch vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) aus. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele der über Satellit angebotenen Anwendungen gut funktionieren“, sagte er. Als Beispiel führte er Australien an, das sich entschieden habe, weiter abgelegene Gebiete per Satellit zu versorgen. „Wenn man schnell in der Fläche und fernab der Hauptachsen Menschen versorgen will, sollte man die Satelliten nutzen“, sagte Wansch.

Dominik Bay, Geschäftsführer der rrbone GmbH, sagte, aus Sicht der Netzbetreiber sei eine anfängliche Bandbreite von 50 Mbit/s im Downstream und 10 Mbit/s im Upstream „ein vertretbarer Kompromiss“. Eine Latenz von 150 ms sei am untersten Ende der erwartbaren Qualität, weshalb eine weitere Verschlechterung abzulehnen sei, so Bay.

Er forderte auch, dem Mehrpersonenhaushalt sowie einer besseren Datengrundlage mehr Beachtung beizumessen. Die Corona-Pandemie habe dazu geführt, dass sich das Nutzerverhalten gravierend verändert habe. Privatanschlüsse würden heute durchgehend und gleichzeitig von mehr Menschen pro Haushalt als vor der Pandemie beansprucht.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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18 Kommentare

  1. Wer’s glaubt. Wann gilt z.B. 10MBit? Wenn ein LTE Mast 400MBit kann, es sich aber hundert User teilen, bleibt wohl kaum was übrig.

    • Rainbird-1 says:

      Dafür wird ja der Ausbau der LTE Masten massiv vorangetrieben 😉 (Hust).
      Ach Moment ein mal, die strahlen ja!

      Ich würde eine Funktechnologie nicht als Breitbandausbau akzeptieren!
      Zudem alles was als Shared-Medium agiert (BK-Netz) nur mit entsprechender Anbindung, welche keinen massiven Einbruch der vertraglich zugesicherten Bandbreite zur Folge hat, subventionieren. Die Provider sollten endlich verstehen, dass nur zukunftsträchtige Technologien (Glasfaser) auch Subventionen erhalten! Die Totgeburten an neuen Technologien (Vectoring, etc.) welche über den vorhandenen 0,6 oder 0,8er Kupferdraht ausgeschlachtet werden, führen nur zu einem am Ende leeren Subventionstopf und weiterhin auf Jahrzehnte gesehen, schlechten Breitbandausbau! Während die großen Provider wieder Ihre „fetten“ Dividenden an Ihre Aktionäre ausbezahlen können um Ihre BumBum reisen nach Fernost zu finanzieren.
      Ein bisschen Schwarzmalerei muss sein, jedoch steckt in jedem meiner Sätze auch ein Funken Wahrheit 😉

      • „Totgeburten“ ?
        Dank dieser Technologie können die Mehrheit der Leute überhaupt moderne Dienste die viel Bandbreite benötigen nutzen.
        Der Glaube das ohne Vectoring der FTTH Ausbau zu 100% abgeschlossen wäre ist einfach falsch.
        Viele würden dann noch immer mit max. 2MBit/s herumkreuchen

        • Richard Rosner says:

          Sicherlich wäre er nicht zu 100% abgeschlossen, aber es wäre Naiv zu glauben, dass ein Zwang zu FTTH dazu geführt hätte, dass die mit Vektoring erschlossenen gebiete jetzt noch mit 2 MBit/s angebunden wären. Das würde die Telekom einen gerne so glauben lassen wie die Union, weil sie möglichst wenig tun will, aber der Vektoring Ausbau hat selbstverständlich den Glasfaserausbau und den Wettbewerb massiv behindert.

        • Uff, mach dich mal bitte schlau.
          Glasfaser konnte schon in den späten 70ern verbaut werden, wurde aber nicht.
          Grund: Lobby.
          Dank dieser Technologie hätten schon damals Menschen in Deutschland moderne Dienste, die viel Bandbreite benötigen, nutzen können.
          Auch Leerrohre wurden nicht verbaut (obwohl „neue“ Leitungen gelegt wurden), da die Lobby damals erkannt hat, dass diese neue Technologie gefährlich für sie und ihre Einnahmen werden könnte.
          Viele würden heute bei mindestens 100 MBit/s herumkreuchen.

    • Alles über Funk zu machen ist eh Blödsinn. LTE und 5G sollte für Heimanschlüsse verboten werden und mobilen Geräten vorbehalten sein. Statttdessen müsste Glasfaser in den Haushalten zur Pflicht werden.

  2. Susi linchen says:

    7,7 MBit download entspricht dem Bedarf der Lebenswirjlichkeit im Zeiten von Homeoffice, Homeschooling und Streaming Diensten sowie Social Media?

    Wer es glaubt wird selig. Vielleicht vor 10 Jahren. Heute braucht ein 3 Personen Haushalt mindestens 50 MBit im Download

    • Pau Linchen says:

      Streaming und Social Media kann man wohl nicht als Lebenswirklichkeit bezeichnen.
      Es würde dem einen oder andren aber helfen etwas weniger zu Konsumieren um das reale Leben nicht aus den Augen zu verlieren.

      • Richard Rosner says:

        Mehr Hohn geht nicht, oder?

      • Am besten führen wir das Schwarz-Weiß-Fernsehen wieder ein, um“ etwas weniger zu Konsumieren, um das reale Leben nicht aus den Augen zu verlieren“ ‍♀️

      • Und Bücher sind auch Hexenwerk die kein Mensch braucht… verderben nur den Charakter….

    • Richard Rosner says:

      Vor allem wenn man sich ansieht, was angeblich für die Berechnung an Nutzungsszenarien berücksichtigt wurde fragt man sich, in welchem Paralleluniversum die leben. Selbst wenn die Werte pro Person wären, würde das nicht die Nutzungsszenarien abdecken.

    • Wie kommst du jetzt auf 7,7?

      • Richard Rosner says:

        Artikel gelesen? Die 10 Mbit sind nur der „Aufschlag“ für Mehrpersonenhaushalte. Also effektiv noch viel weniger als die ursprünglichen 7,7 Mbit

  3. Viele flüchten deshalb aus Deutschland, weil es Zuhause besser war.
    https://youtu.be/XooWvcDhnfc

  4. Unsere Lebenswirklichkeit hat sich der miesen Versorgungslage angepasst. Das wo es besseres Netz gibt, wird ganz anders zusammen gearbeitet. Das ist Infrastruktur. Die muss es erstmal geben, bevor man daraus etwas aufbauen kann. Ein Land ohne vernünftig ausgebaute Transportwege kann auch keine Industrienation sein.

    • Daran, also an der Deindustrialisierung, wird ja hart und unnachgiebig gearbeitet. Marode Brücken, kaputte Straßen, veralternde Kommunikationsinfrastruktur. Jetzt auch noch Mangelwirtschaft mit den ersten fehlenden Lebensmitteln. Nichtverfügbarkeit von Chips und darauf angewiesene Produkte. Nicht mehr lange und wir wünschen uns, überhaupt Internet zu haben, egal welcher Bandbreite…

    • Hallo Alex, ich will sicher keine Diktatur a la Rot-china – aber was vor allem Infrastruktur hier behindert sind all die BedenkenträgerInnen, „ich-will-keine XXX -Baumaßnahmen – in meiner Nachbarschaft“-Klagegeilen MitbürgerInnen, Frosch- und KrötenküsserInnen die wegen jeder Waldschnepfe Auto-, Eisenbahn – und Stromtrassen verhindern. Das sog. „Verbandsklagerecht“ von eigentlich nicht betroffenen die dann für Fröschchen und Vögelchen stellvertretend gegen 5G oder eine neue Hochspannungsleitung klagen gehört wieder abgeschafft. Alle Infrastruktur die der Allgemeinheit nützt hat einen gesetzlichen Vorrang gegenüber Eigen- oder Partikularinteressen zu bekommen. Dass würde Planungs- und Baukosten und -zeiten erheblich verringern und uns vielleicht dabei helfen an die Leistungsfähigkeit anderer Länder in Sachen Infrastrukturausbau ein wenig heranzukommen. China um mal dabei zu bleiben hat in 20 jahren ein Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz aufgebaut – was haben wir in diser zeit z. B. bei der DB geschafft ?

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