
Anbieter können überprüfen ob ein Nutzer eine günstige Karte im Ausland kauft und diese dauerhaft im Inland nutzt. Auch könnte geprüft werden, ob der Nutzer signifikant höheren Datendurchsatz im Ausland hat, sprich: im Ausland dauerhaft mehr Volumen verbrät als im Inland. Hier könnte der Betreiber eingreifen. Auch die Nutzung einer SIM nur im Ausland, nicht aber im Inland könnte kritisch beäugt werden wie auch die Nutzung mehrerer SIM-Karten zum Roaming.
Erhebt der Betreiber in besagten Fällen eine zusätzliche Gebühr, so müssen diese Nutzer vorab informiert werden. Die EU-Kommission spricht hier von (zugegeben recht geringen) Zuschlägen von 0,04 Euro pro Anruf, 0,01 Euro pro SMS und 0,0085 Euro pro MB. Nutzer sollen aber auch im Einzelfall Einspruchsrechte bei der Regulierungsbehörde vortragen dürfen, wenn Anbieter gegen die Nutzung vorgehen. Wie genau kontrolliert wird und wie die Regelungen konkret aussehen? Das geht aus dem EU-Papier leider nicht hervor.
Bis Juni 2017 ist noch etwas Zeit, bis dahin werden wir sicherlich noch einiges zum Thema Roamingkosten in der EU hören – und sicherlich auch genau fixierte Regelungen mit auf den Weg bekommen. Das jetzige Papier ist noch nicht final, sodass noch einiges passieren kann.