Ring Door View Cam eignet sich auch für Türen von Wohnungen

Ring stellt Geräte für das smarte Zuhause her. Mittlerweile gehört man zu Amazon, bleibt aber als Unternehmen weitgehend autark. Zur CES 2019 in Las Vegas hat man neue Produkte im Gepäck. Wie mittlerweile alle Hersteller baut man das eigene System immer weiter aus, versucht dabei aber auch konnektiv zu bleiben.

Eine Neuheit ist die fünfte Video-Türklingel, die auf den Namen Ring Door View Cam hört. Ring Door View Cam ist eine drahtlose Video-Türklingel, die einen Türspion in ein intelligentes Sicherheitsgerät verwandelt. Es lässt sich einfach anstelle des vorhandenen Türspion oder Spionagelochs installieren und erfordert weder Bohrungen noch dauerhafte Änderungen an der Tür.

Ring Door View Cam verfügt über Bewegungserkennung, Zweiwege-Gespräch, 1080p HD-Video, einen abnehmbaren, wiederaufladbaren Akku, Türaktivitätserkennung und Nachtsicht. Interessant dürfte die Lösung natürlich auch für all jene sein, die kein eigenes Haus besitzen – so eine Ring Door View Cam ergibt auch in Wohnungen und Mietobjekten Sinn.

199 Dollar soll der Spaß kosten, Preis und genaue Verfügbarkeit (irgendwann 2019) steht noch nicht für den deutschen Markt fest. Und: Nicht überraschend lässt sich das Bild der Kamera auch auf einem Echo Show von Amazon anzeigen.

Das sagt der Hersteller:

  • Einfache Installation – Die Ring Door View Cam wird einfach anstelle des Türspions eingesetzt. Bohren oder dauerhafte Modifikationen an der Tür sind nicht notwendig. Das System ist spurlos zu entfernen und beschädigt nicht die Lackierung.
  • HD-Video – Die Door View Cam bietet dieselbe hohe Auflösung bei Live-Bild und Aufzeichnungen wie die anderen Video-Türklingeln von Ring.
  • Erschütterungssensor – Sollten Besucher nicht klingeln, verfügt die Door View Cam über einen Sensor, der Sie darüber informiert, wenn Besucher mit Ihrer Tür interagieren, z. B. wenn sie klopfen.
  • Batteriebetrieb – Die Door View Cam nutzt einen austauschbaren Akkupack, der sich von innerhalb der Wohnung wechseln lässt. Kabel oder eine zusätzliche Stromversorgung sind dadurch unnötig.
  • Analoger Türspion – Durch die integrierte Glasoptik kann die Door View Cam nach wie vor wie ein herkömmlicher Türspion genutzt werden.
  • Privatsphäre-Bereiche – Bei Bedarf können gezielt Bereiche des Bildes vor der Kamera geschwärzt sowie die Audio-Aufzeichnung deaktiviert werden.
  • Smart Alert Features (später in 2019 für jede Türklingel und Kamera von Ring verfügbar. Ein Ring Protect Plan kann Voraussetzung sein):
    • Anpassbare Bewegungserkennung – Die Empfindlichkeit der Bewegungserkennung kann exakt eingestellt werden, um Energie zu sparen und die Erfassungsbereiche optimal anzupassen.
    • Bewegungsverifikation – Die Door View Cam sortiert Fehlalarme aus, damit die Besitzer nur relevante Ereignisse gemeldet bekommen.
    • Motion-Stop-Funktion – Die Aufzeichnung wird auf Wunsch sofort beendet, um Batterie zu sparen, wenn eine erfasste Bewegung als unbedeutend eingestuft wird.
    • Personenerkennung – Die Door View Cam identifiziert und benennt die Art der erfassten Bewegung. Nur die gewünschten Ereignisse werden an den Besitzer weitergeleitet.
  • Kompatibel mit Alexa – In ausgewählten Ländern können die Nutzer Befehle wie „Alexa, zeige mir die Haustür.“ auf Geräten mit Alexa-Unterstützung nutzen. Sie werden in Echtzeit über Bewegungen informiert, die von der Ring Door View Cam erfasst werden und können mit den Gästen an der Tür über ihr Echo Show, Echo Spot oder über ein Tablet mit Alexa-Unterstützung sprechen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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17 Kommentare

  1. Peter Schrumm says:

    Die Anbringung dürfte in Deutschland illegal sein (Videoüberwachung des gemeinschaftlich genutzten Treppenhauses).

  2. Und das ist ok, dass man das Treppenhaus im Mehrfamilienhaus mit einer Kamera überwacht?!

  3. Also zum einen nicht legal (wie ich den anderen Kommentaren entnehme), zum anderen spurenlos zu entfernen? Nehme an das Plastikteil hängt nicht auf Seite der Wohnung, sondern des Treppenhauses. Je nach Wohngegend schnell mal abgerissen und die 200€ sind weg.

    • Naja, immerhin hätte man dann ein Videobeweis.

    • Also ich mag mich ja irren, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das eigentliche Geräte wie beschrieben von innen eingebaut wird (eben durch den Türspion bzw. dessen Loch). Siehe Akkuwechsel von innen in der Feature-Liste. Außen wird wohl (direkt angebaut oder abgesetz?) nur die Optik und der Klingelknopf sein.
      Und ich denke nicht, dass der ohne größere Gewalt abzunehmen/zu zerstören ist. Sicher wird’s irgendwie gehen, aber das selbe gilt wohl für jede normale Klingel und jeden Türspion…
      (Nicht, das wir uns falsch verstehen, ich bin von dem System auch nicht überzeugt/habe den Bedarf nicht.)
      Was mich schon eher interessieren würde: Sieht nicht so aus, als könnte man die eigentliche Türspion-Funktion von innen abdecken, oder?

  4. Naja einige sind hier auf dem Holzweg. Öffentliche Bereiche dürfen in Deutschland nicht einfach so durch Privatpersoen oder Firmen percam überwacht und bildmaterial aufgezeichnet werden. Aber ein Mehrfam. Haus gehört aber dem Vermieter und damit ist es Privatgrund.. Ich denke das ist dan Vermietersache ob er sowas zuläßt oder nicht

    • Peter Schrumm says:

      Wenn alle Mieter/Bewohner zustimmen würden, dann wäre es möglich. Es braucht aber nur ein Mieter dagegen zu sein, dann ist es schon nicht mehr erlaubt.

      • Hmm ich bin kein Anwalt aber mir ist es auch egal würde mir das Ding eh nicht an die Tür bauen, da es ja von außen angebaut wird ist die Gefahr das es einer klaut wohl größer als das einer einbricht.

        • Wie kommst Du drauf, dass es von außen angebaut wird? Das wäre ja total dämlich!

          Vergleichbare Produkte und auch dies hier wird in der Wohnung montiert und ist von außen überhaupt nicht als Kamera zu erkennen!

  5. @celli:
    Wie kommst Du drauf, dass es von außen angebaut wird? Das wäre ja total dämlich!

    Vergleichbare Produkte und auch dies hier wird in der Wohnung montiert und ist von außen überhaupt nicht als Kamera zu erkennen!

    • @celli:
      Ich hab mir jetzt das Produktvideo angeschaut und vermutlich hast Du doch recht und ein Teil wird außen und ein Teil wird innen angebracht. Der Teil außen hat die Cam, den Spion und nen Klingelknopf.

      Das ist ja total dämlich und das machen die Konkurrenten besser. Da wird nur der Spion ausgetauscht und die Einheit wird in der Wohnung montiert. Da sieht man von außen gar nichts. Hat dafür auch keinen Klingelknopf, aber der ist ja eh separat.

  6. Da wäre es interessant zu wissen wie lange es dauert bis das Ding weg ist..

  7. Achtung, nicht rechtsverbindlich! Ein Treppenhaus oder Flur ist meines Wissens kein öffentlicher Raum. Wird ja keine Straße aufgenommen. Vielleicht einfach eine Rücksprache mit den Nachbarn, Vermieter oder Anwalt halten. Einfach mal den Nachbarn fragen, soll welche geben, die nicht garstig sind 🙂

    • Hab heute morgen mal ein Kumpel gefragt der ist Anwalt und der meinte gleich Haus = Privat. Also Eigentümer hat Entscheidungsbefugnis. Es darf halt nicht von der Tür der davor öffentliche Gehweg überwacht werden!!

      Ferner mus ein Aufkleber darüber informieren, dass der Bereich Video überwacht wird. Ansonsten wenn der Vermieter sein ok gibt darf man solche Geräte verwenden.. Es Bedarf keiner Zustimmung der anderen Mieter.

      Es verhält sich so, dass Eigensicherung vor Persönlichkeitsrechte der Nachbarn geht.

      Mal ein Beispiel von meinem Anwalt. Ich nehme duch den Spion mein sturz Betrunkenen Nachbarn auf wie er Nachts um 3 ne halbe Stunde an seinem Türschloss rumfummelt. Aufnehmen ja>> Verwendung Nein!! Verner müssen diese Aufnahmen nach 48 Stunden gelöscht werden, wenn Sie nicht eine strafbare Handlung zeigen!! In dem Fall Nachbar gibt seiner Frau/Freundin eine Ohrfeige und diese zeigt ihn dann an wegen Köperverletzung. In dem Fall ist das Videomaterial den Justizbehörden zu Klärung auszuhändigen.

      Soviel zum Thema Videoüberwachung durch ein Türspion in ein Treppenhaus. Hoffe ich konnte einigen hier helfen und auch dir Caschy.

      • Das kann ggf. ein Richter so sehen, muss es aber nicht. Siehe als Beispiel die unterschiedlichen Urteile zur Verwendung einer DASH-Cam in Deutschland!

        • Stimmt skyteddy, Wir leben in einem Gummiparagraphenland!!! Zu jedem Gesetz gibt es eine Ausnahme und dann wieder eine Ausnahme von der Ausnahme.

          Kenn ich selber hab 2013 als ich ALG2 bekommen hab mich durchgesetzt eine Erwachsenenbildung zu machen Brauchte aber eine wegen auftretender Alterskurzsichtigkeit neue Brille 370€ JC nö gibt kein Geld dafür..>>> Sozialgericht Oldenburg nee muss vom Regelsatz bezahlt werden! !Monat später ALG2 Empfänger in Frankfurt a.M klagt und kriegt vom Sozialgericht Recht, dass die Brille vom JC bezahlt werden muss, da diese für die aufnahme einer Erwerbstätigkeit von Nöten sei..

          Aßerdem Teddy wir haben doch oftfür ein und die selbe Sache mehre Gesetze!! Siehe mein Beruf Alltagsbetreuer für Demenzerkrankte gibts einmal den §53c und einmal den §43b.

          Ich hab hier ja auch nur geschrieben wie es mein Anwalt laut seinen Paragraphen sieht..

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