RedTube: Landgericht Köln gibt Beschwerden gegen Herausgabe von Adressen statt

Die Pressestelle des Landgericht Köln hat heute Neuigkeiten in der Sache RedTube verlauten lassen. Seit Beginn der Abmahnwelle wurde darüber spekuliert, ob die Herausgabe der Adressen überhaupt rechtens ist, oder ob zu schnell agiert wurde.

redtube

In vier Beschlu?ssen vom 24.01.2014 hat eine Zivilkammer des Landgerichts Köln nun Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, der Kammer zufolge hätte dem Antrag der „The Archive AG“ auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom nicht entsprochen werden du?rfen.

Die Kammer sieht es ähnlich wie einige unserer Politiker: „Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsa?tzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfa?ltigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend ho?chstrichterlich gekla?rt ist.“

Auch in Sachen Erhebung der Daten hat die Kammer am Landgericht Köln erhebliche Zweifel. So heißt es in einer weiteren Mitteilung, dass die Kammer nicht erkennen kann, wie eine Software die IP eines Rechners im Falle RedTube erfassen soll: „Vor diesem Hintergrund vermag auch die eidesstattliche Versicherung des Herrn Roschu nicht die erforderliche Gewissheit zu begru?nden, dass eine ordnungsgema?ße Ermittlung der vorgelegten IP-Adressen erfolgt ist.“

Die Kammer hat angedeutet, dass ihre Entscheidung auch Bedeutung fu?r ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. u?ber die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte. Bis zum heutigen Tag sind beim Landgericht Köln u?ber 110 Beschwerden gegen die Auskunft gestattende Beschlu?sse in der RedTube-Geschichte eingegangen. Ich hoffe, dass nicht zu viele Abgemahnte bereits gezahlt haben.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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11 Kommentare

  1. Ich hoffe das die ganzen Kosten also Gericht und Co. die jetzt der Steuerzahler zahlt, dem Abmahnanwalt und desehn drecks Kunden auferlegt werden!!!!

  2. Wenn man das Thema so am Rande verfolgt kann man nur den Kopf schütteln. Die Dinge werden jetzt rückwirkend verkompliziert. Bald blickt keiner mehr genau durch. Der Kern der Sache ist jedenfalls klar. Kriminelle Kräfte wollten sich über Lücken im System Geld verschaffen. Das hätte fast funktioniert wenn die Herrschaften bei ihrer Gier nicht so übertrieben hätten. So musste das Ganze ja auffallen. Nun sind sie ertappt worden und jeder der involviert war und gepennt hat versucht jetzt wieder die Stühle gerade zu rücken. Ein Trauerspiel.

  3. Am besten wäre es, wenn man die Abmahnanwälte hinter Schloss und Riegel bringt. Muss ja ohnehin einiges schief gelaufen sein, wenn man sich nach seinem Jurastudium mit Abmahnungen beschäftigen muss.

  4. Mindestens der Entzug der Anwaltslizenz wegen bandenmäßigen Betrugs, Erpressung und Nötigung sollte schon fällig sein, um solchen Abzockern in Zukunft das Handwerk zu legen.

  5. O-Ton der Pressemeldung von Landgericht Köln:
    „Die Kammer hat die Abweichung von ihrer ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der „The Archive AG“ (Antragstellerin) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich – wie sich später herausstellte – um den Abruf von Videos auf einer StreamingPlattform handelte.“
    Zur Klarstellung: Auch wenn im Antrag tatsächlich von Downloads die Rede war, war es trotzdem bei aufmerksamer Lektüre des Antrags vollkommen klar, dass diese Abmahnwelle nun wegen Streamings losgetreten wurde.
    Es muss jeden Menschen maßlos anwidern, dass das Gericht die Grundrechte vieler, wohl von Tausenden, massiv mit Füßen getreten hat. Dann aber nicht zu seinen Fehlern stehen, sondern mit Ablenkungsmanövern kommen, setzt dem ganzen noch eins drauf.
    Nochmals zum Mitschreiben:
    Zugegeben, in den damaligen Kommentaren zur offenkundig rechtswidrigen Herausgabe von Nutzerdaten hieß es bisweilen, die Richter seien „übertölpelt“ worden: Es war im Antrag zwar – vollkommen zutreffend – von Streamings die Rede gewesen, aber außerdem – ebenso vollkommen zutreffend, aber für die jetzige Sachlage auch vollkommen belanglos – wurde im Antrag zusätzlich noch die bekannte Tatsache erwähnt, dass bestimmte Downloads strafbar sind. Also: Richter sind lt. Kommentaren „ÜBERTÖLPELT“ worden. Wer vertraut jetzt noch dem Richtervorbehalt (den ich persönlich schon immer für … na ja, das verkneife ich mir jetzt)?
    Sehr schlimm, wenn sich ein Richter „übertölpeln“ lässt. Besonders schlimm, wenn dadurch Tausende von Unschuldigen mit schlimmen Forderungen konfrontiert und ggf. aus bestimmten Erwägungen zur Zahlung von „Schutzgeld“ erpresst werden. Ganz und gar eklig schlimm aber, wenn die sog. „Übertölpelten“ dann selbst noch die Republik „übertölpeln“ wollen, indem vernunftbeleidigende Pseudo-Begründungen vorgeheuchelt werden.
    Das Gericht hätte seine Pressemeldung deutlicher formulieren können: „Leute, regt euch ab – wir sind übertölpelt worden: Wir haben uns einen feuchten Kehricht darum geschert, worum es bei der Sache geht, und einfach blindlings Tausende von Nutzerdaten illegal herausgegeben. Jetzt lasst uns gefälligst in Ruhe.“
    Ich habe bereits vor knapp sechs Wochen eine Pressemeldung zum Redtube-Fall weit verbreitet. Ich wiederhole hier meine dortige Kernaussage:
    „Da Unwissenheit grundsätzlich nicht vor Strafe schützt, ist kein Szenario denkbar, dass die Richter straffrei wegkommen“.

  6. sorry, ot,
    was isn mit dem „ü“ los?
    (win7x64, fx 26.0)
    http://img.xrmb2.net/images/966008.png

  7. @ goldi: Witzig ist mir gar nicht aufgefallen, aber ist bei mir auch so.. Und nicht nur das ü, auch das ä, aber nicht das ö bei Köln.. bei „höchstrichterlich“ ist der Fehler auch da
    auch Win7x64, Firefox 26..

  8. @goldi
    Die ü – Punkte sind bei mir auch vertuscht. Android mit Firefox.
    Muss wohl ein Bug in der Schriftart sein. Interessanterweise nur im Beitrag und nicht in den Kommentaren.
    Habe mich neulich schon mal gewundert.

  9. Das Problem ist doch das Gesetze bei uns von Juristen gemacht werden und nicht von Leuten mit normalen Menschenverstand. Weshalb sind Gesetze so kompliziert und wachsweich (siehe auch Steuergesetze)? Damit spitzfindige Artgenossen (Juristen) daraus Kapital schlagen können während der Normalbürger die A-Karte hat. Einen Download als illegal zu definieren ist doch schon Schwachsinn an sich. Hätte man statt des Downloaders den Bereitsteller unter Strafe gestellt, dann hätten wir das ganze Thema hier garnicht. Wenn sich jemand eine CD herunterlädt, die er niemals gekauft hätte, hat er auch keinen Schaden angerichtet. Wenn ein Richter (oder Anwalt) aber tausende von Adressen Unschuldiger freigibt, kommen tatsächlich Menschen zu Schaden. Bin gespannt, ob die Strafe vergleichbar hoch ausfällt. Sagen wir mal 1 Adresse entspricht 1 illegalem CD-Download ….
    Und das Telekomunikationsunternehmen, welches diese Daten (vermutlich illegal) gespeichert hatte sollte auch gleich dichtgemacht werden. Ohne diese Vorratsdatenspeicherung wäre das alles nämlich auch kein Thema.

    … ab und an muss man auch fantasieren dürfen. Tatsächlich werden selbstverständlich alle beteiligten Juristen sich auch in diesem Fall aus dem Steuertopf bedienen.

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