RedTube-Abmahnungen: Auskunftsbeschlüsse online einsehbar

Die Seite Abmahnhelfer.de, über die wir heute morgen im Rahmen der Porno-Abmahnungen rund um das Videoportal RedTube berichteten, hat heute nicht nur sehr ausführlich über die Datenerhebung und die Hintergründe der Abmahnung informiert, man hat jetzt sogar die Auskunftsbeschlüsse online gestellt.

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So ist einsehbar, wie die Daten überhaupt erhoben wurden. So wird gegenüber dem Gericht mitgeteilt, dass man eine spezielle Software einsetzte, um die angeblichen Verstöße zu protokollieren. Der Beschluss des Landgericht Köln weist allerdings anscheinend einen kleinen Fehler auf, hier wird von einer Tauschbörse ausgegangen, was RedTube nun einmal gar nicht ist. Durch den Beschluss des Landgericht Köln war die Deutsche Telekom so gezwungen, Namen und Anschrift hinter den IP-Adressen dem Antragsteller mitzuteilen. Nun wird es spannend: was passiert, wenn man beim Landgericht Köln einen Fehler machte und Streaming und Tauschbörse verwechselte? Ich schätze mal, dass da noch einiges passieren wird.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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28 Kommentare

  1. Tja, WENN man das verwechselt hat… vielleicht hat da auch wieder nur ein Anwalt mit dem Landgericht nen Kaffee getrunken und rein „zufällig“ hat sich dieser Fehler eingeschlichen.
    Diesen Jura-Haien und ist doch echt alles zuzutrauen 🙂

  2. Und das perverse, selbst wenn man einen Anwalt einschaltet der dagegen vorgeht, am Ende gewinnen *immer* die Juristen. Ich glaub ich hätte damals doch Jura studieren sollen und nix sinnvolles… 🙂

  3. Was noch Interessant ist, das es in diesen Jahr ein Urteil gab, wo ganz klar Heraus geht das Porno „Kein Urheberrechtsschutz für Pornos“ http://www.damm-legal.de/print.php?id=6199 dies sollte sich jeder mal zu Gemüte ziehen der Probleme mit der Abmahnung hat 🙂

  4. Ich finde immer noch sehr interessant, wie der RA an die IP-Adressen gekommen sein will. Welche Software schafft es den ganz gezielt bestimmten Internetverkehr einer Webseite zu filtern? Eigentlich nur die der NSA 😉

  5. @Markus: Dieses „Porno“-Urteil ist erstens kein Urteil und zweitens eine Ente:
    http://irights.info/nicht-kreativ-genug-eine-porno-ente-erobert-die-schlagzeilen

  6. Pornos… Streaming… Sharing… Neuland… alles Teufelszeug. Wird dem Sachbearbeiter bei Gericht vermutlich völlig egal gewesen sein. Der Internetkram kommt doch jeden Tag rein. 😀

  7. Elendsjuristen gibt es, wie den ein oder andernen Hacker, der wahlos Kreditkarten abfischt oder den ein oder anderen Schönheitschirurgen – der meint, er wäre Picasso und nicht aufhören kann zu schneiden.

    Bei der Sachlage würde ich sagen, das es wahrscheinlicher ist, der entsprechende Abmahnanwalt sich in den Mund schießt, als das es zu einer Verurteilung kommt.

    Wie der bekannte „Freiherr“, einer der berühmtesten der Zupft der Elendsjuristen, der 2010 den Freitod wählte

    http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth

    Allerdings ist das Geschäftsmodell in erster Linie der Charme des Abgemahnten. Zielgruppe sind die Kunden, die für 200€ ihre Ruhe haben wollen. Mich würde interessieren, ob Mahnbescheide überhaupt raus gehen – oder ob man sich die 30€ spart auf Elendsjuristenseite.

  8. Wie hier über Juristen hergezogen wird ist einfach unglaublich. Wer sich so äußert, sollte schleunigst sein Gemüt mit einem Besuch auf you Porn besänftigen. Das ist allemal besser als einen solchen Unfug von sich zu geben.

  9. Wie hier über Juristen hergezogen wird, ist einfach unglaublich. Wer sich entsprechend äußert, sollte schleunigst sein Gemüt mit einem Besuch auf you Porn besänftigen. Das ist allemal besser, als einen solchen Unfug von sich zu geben.

  10. @Jurist
    Da kannst Du mal sehen was Deine geldgeilen Kollegen aus Deinem Stand gemacht haben. Inzwischen sind Juristen genauso „beliebt“ wie Politiker, Gebrauchtwagenhändler, kath. Pfarrer und Versicherungsvertreter 😉

  11. „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“ (Friedrich Wilhelm I. von Preußen, 1726)

  12. @Jurist

    Der Anwaltsberuf ist meines Wissens nach der geachtetste in Deutschland. Es gibt aber so Experten, wie Günter Werner Freiherr von Gravenreuth – die hätten besser Waffenhandel als Brotberuf wählen sollen, denn wenn die Leute dahinter kommen, das man mit asozialen „Wix Abmahnungen“ sich die Miete verdient, schlägt die Ehrlosigkeit mit ihren Folgen zu

    Ohne Juristen wäre die Welt meiner Meinung nach definitiv schlechter – naja ausgenommen den Leuten, die gerne im Kongo leben würden, da gibt’s glaub ich soweit ich weiß keine Juristen

  13. wie man an die IP gekommen ist wird trotzdem nicht gesagt. Es wird nur eine Software genannt und das ist trotzdem nicht so einfach möglich, mit einem Streamingportal

  14. Mich wundert es leicht, das der Betreiber des Netzwerkes nichts macht.

  15. @Jurist

    Sagen wir es mal so. Es gibt Juristen die sind geachtet und es gibt Juristen die sind geächtet.

    U+C gehört eindeutig zur letzteren Kategorie und stellt sich damit in eine Reihe mit Günter Freiherr von Gravenreuth, Bernhard Syndikus und Katja Günther die alle durch solche Aktionen traurige Berühmtheit erlangt haben.

  16. Wenn mich nicht alles täuscht, dann hat der Typ, der die eidesstaatliche Erklärung abgegeben hat, jetzt ein ernsthaftes Problem, da das ja vorne und hinten nicht stimmen kann, was er da mit seiner Erklärung abgegeben hat.

    Bin mal gespannt was da noch passiert.

  17. Schon lustig, wie hier über die Juristen hergezogen wird.
    Das Grundproblem ist doch ein anderes: Die Politik hat in Deutschland dieses unsägliche Konstrukt der Abmahnung erfunden, welches nicht ohne Grund so in keinem anderen Land der Welt praktiziert wird. Da habe ich schlicht keine Ahnung, wieso bei Euch an diesem „Rechstsmittel“ festgehalten wird und wieso die Abmahnung an und für sich kein politisches Thema ist.

  18. Das interessante daran:

    -> Verwendet Redtube einen P2P Video Client?

    Und viel interessanter:

    ->Die Telekom hat die Beschlüsse wohl nicht geprüft und gegen die Beschlüsse keine Rechtsbehelfe eingelegt.

  19. Zum Thema Juristen:

    Wenn sich jeder an die 10 Gebote (oder die entsprechenden Regeln anderer Kulturkreise) halten würden und jeder seinen gesunden Meschenverstand benutzen würde…

    … dann bräuchten wir das gesamte JURISTENPACK nicht!!!!

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