Recht auf Vergessenwerden fordert Wikipedia als Opfer

Das Recht auf Vergessenwerden – die Entfernung von Links aus den Suchergebnissen – wurde vom Europäischen Gerichtshof geurteilt. Nun gibt es den ersten Fall, in dem ein Antragsteller die Löschung eines Verweises zu Wikipedia fordert. Und dieser wird laut The Guardian auch innerhalb der nächsten Tage entfernt. Jimmy Wales, Mitgründer von Wikipedia und Mitglied des Expertenrates, der Google bei der Durchsetzung des Rechts beisteht, nennt dies verrückt und eine Sache, die dringend repariert werden müsse.

Google Office

Leider gibt es keine Details zu der Anfrage. Im Fall Wikipedia ist es jedoch so, dass im Prinzip jeder an den Inhalten mitwirken kann, diese auch ändern, korrigieren oder zusätzliche Infos anbringen kann. Es handelt sich also nicht um statische Berichte wie „XY hat zum Zeitpunkt YZ das und das gemacht“, auf die nicht mehr verlinkt wird. Das Urteil besagt, dass Privatpersonen Links aus den Suchergebnissen löschen lassen können, die nicht mehr aktuell sind, nicht länger Relevanz besitzen oder unverhältnismäßig sind.

Sicher kann dies auch auf Wikipedia zutreffen. Ist es dort allerdings so, dass falsche Informationen hinterlegt sind, kann man dort direkt eine Korrektur veranlassen. Das Urteil des EuGH wird hier sicher schon sehr ausgereizt. Jedoch sieht man an den bisher gestellten Löschanträgen, dass diesen auch nicht leichtfertig stattgegeben wird. Rund ein Drittel aller Löschanträge wurde von Google abgelehnt.

Sollte sich das Urteil des EuGH irgendwann auf weltweite Suchergebnisse auswirken, wie es jetzt bereits in Kanada der Fall ist, droht mehr und mehr eine Internetzensur. Zwar sorgt das Urteil nicht dafür, dass die Inhalte verschwinden. Allerdings werden diese Inhalte von keinen Suchmaschinen mehr angezeigt, was es wiederum schwer machen wird, Inhalte zu finden, die einmal durch das Recht auf Vergessenwerden aus dem Suchindex verschwunden sind.

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19 Kommentare

  1. Droht eine Zensur? Lieber Sascha, auch wenn Du das gebetsmühlenartig wiederholst, es wird nicht wahrer. Genausowenig wenn Du das Gegenteil behaupten würdest. Fakt ist, es wird im Internet viel Mist geschrieben über manche Leute und Fakt ist auch, daß jeder Mensch ein Recht hat solche Lügen entfernen zu lassen (und wenn sie nicht entfernt werden können, dann wenigstens schwerer erreichbar zu machen). Stell Dir einfach mal vor, es gäbe auf den Fidschi-Inseln einen Artikel, der Dich als Internetbetrüger beschreiben würde.Du weißt, daß es eine Lüge ist, kannst aber die Fidschi.-Inseln nicht dazu bringen die Seite auf dem Server löschen zu lassen. Soll es deswegen für jedermann lesbar sein? Wohl kaum.
    Fakt ist auch, daß man hinweisen sollte, daß die Gefahr besteht es könnte zu einer Zensur ausarten. Das streite ich keineswegs ab.

  2. Tja, man kann aber nicht nur an/in Wikipedia was ändern …
    Wobei es nun schon kompletter Unfug ist Links zu Wikipedia-Einträgen aus Googles Index zu löschen!
    Und: Wer in Wikipedia steht ist keine Privatperson im eigentlichen Sinne mehr!

  3. Dann läuft die Sache eben wieder so, dass ich mir vorher überlege, ob in Wikipedia Relevantes für meine Suche stehen könnte. Dann suche ich zuerst dort direkt – also weniger Impressions bei Google. Mittelfristig macht sich da Google selbst weniger wichtig …

  4. Wie soll das denn weiter gehen wenn bald jedes Land fordert ihre eigene Zensur weltweit durchzuführen? Kommt jetzt auch China und Nord-Korea und setzen die jeweilige Zensur weltweit durch? Dann bleibt ja bei der Schnittmenge nur noch positives überig. Tolle neue Zukunft! 🙁

  5. @zaphod_42
    Genau das ist meiner Meinung nach einer der Hauptgründe, warum die Richter so entschieden haben.
    Schlechtere (weniger) Suchergebnisse bei Google führen dazu, dass die Seitenzugriffe und somit die Werbeeinnahmen sinken.
    Im Prinzip sehe ich in der gesamten Aktion nichts mehr als einen Baustein der Regierungen zur Schwächung des Google-Konzerns.
    Dieses Ziel steht haben sich viele Regierungen gesetzt.

  6. Zur Info, nach dem absenden meines Kommentars habe ich folgende Meldung bekommen:

    {„success“:“false“,“error“:{„message“:“Wordpress Error – {\“errors\“:{\“http_request_failed\“:[\“Operation timed out after 5001 milliseconds with 0 bytes received\“]},\“error_data\“:[]}“}}

  7. Ich kann Saschas absolute unreflektierte Anti Haltung auch nicht verstehen. Wärst du nicht froh, wenn jemand was böses („die treibst mit jedem“ etc) über deine Tochter mit Klarnamen auf nem Server in Timbuktu schreibt und du es wenigstens aus Google verbannen kann, nachdem die Anfragen bei der von dir so vielzitierten Quellseite ins Leere laufen?
    Ich kann ja verstehen dass es für Leute wie @caschy und @Sascha die mehr in der Öffentlichkeit stehen und über die von positiven zu negativen Kommentaren alles zu finden ist, nicht ganz so relevant ist, für Privatpersonen aber auf jeden Fall gut und richtig.

  8. @Texmex darum geht es nicht, mal abgesehen davon wo in den Suchergebnissen so ein ‚Timbuktu‘-Artikel erscheinen würde. Falls du soziale Netzwerke meinst wäre natürlich dort der Ansatzpunkt. Was Sascha u.a. sagt ist ja dass wenn sich an einem Eintrag was ändert dies bei Relevanz Ruck Zuck wieder bei Google auftaucht.
    Thema ist ja aktuell was Stand der Dinge ist u. welche Einträge gelöscht werden. Darum geht es.

    Unreflektiert finde wie manche Leute mit dem Begriff Privatperson umgehen. Das Internet gibt es nicht erst seit Jan 2014 …

  9. „Allerdings werden diese Inhalte von keinen Suchmaschinen mehr angezeigt, was es wiederum schwer machen wird, Inhalte zu finden, die einmal durch das Recht auf Vergessenwerden aus dem Suchindex verschwunden sind.“

    Moment mal, ich dachte das „Recht auf Vergessen“ bezieht sich auf Links im Google-Index? Was hat das mit anderen Suchmaschinen zu tun?

    Google hostet nicht das Internet und kann keine Links aus dem Internet löschen, nur aus ihrem eigenen Suchindex – was andere Suchmaschinen mit ihrem eigenen Index nicht tangiert (mit Hinweis darauf, dass mir bewusst ist, das auch andere Suchmaschinen ein eigenes „Recht auf Vergessen“ durchsetzen könnten).

  10. Da hier jetzt schon mehrfach das Argument angeführt wurde, dass man durch die Regelung Lügen zu seiner Person löschen lassen kann:
    Zum einen löscht man dadurch nur den Eintrag in Google, nicht die Quelle, wo die Lüge steht. Das viel schlimmere: Es lassen sich dadurch ja nicht nur Lügen löschen, sondern auch (unbequeme) Wahrheiten. Um auf das Internetbetrüger Beispiel zurück zukommen: Als echter Internetbetrüger kann ich also dafür sorgen, dass ich über Google nicht als solcher gefunden werde…

  11. taudorinon says:

    Die Beispiele mit Beleidigungen und Unwahrheiten auf Servern in Timbuktu sind zwar ganz nett, gehen aber irgendwie am Inhalt des Beitrags vorbei.
    Das Beispiel Wikipedia zeigt doch, das es unter Umständen einfacher sein kann Unwahrheiten direkt auf der Wikipedia selbst zu ändern, zumal diese auch ohne Google ohne weiteres als Informationsquelle herangezogen wird.
    Außerdem können durch das Recht auf Vergessen auch Tatsachen aus der Suche gelöscht werden, es dient als nicht nur dem Verhindern von Lügen oder Beleidigungen.

    Ich kann die Problematik durchaus verstehen, fände das Recht auf Vergessen aber zumindest in erster Instanz besser bei der Quelle aufgehoben. Im zweiten Schritt kann man dann noch immer über eine Reglementierung von Suchmaschinen nachdenken. Außerdem ist das Urteil ähnlich unklar wie das Leistungsschutzrecht. Jeder weiß das das Recht existiert, aber niemand weiß wie man es umsetzten soll.

  12. Was sind denn das hier für schwachsinnige Argumente?
    Jeder der es für sinnvoll hält einen Verweis von Google auf einen Inhalt zu löschen anstatt den Inhalt selbst hat total einen an der Klatsche! Das ist nicht nur Zensur sondern total Schwachsinn und sowas findet nur Menschen gut die keine Ahnung haben wie das Internet funktioniert.

  13. @Fraggle

    +1000

    Ich kann dieses „Zensur-„Geschwafel nicht mehr hören…..

  14. TheCuda
    Wenn du das Recht auf die Zensur bei Google hast, hast du natürlich das selbe Recht auch bei jedem anderen Dienst.

    Hoffentlich kommt bald China und lässt alles zensieren 😀 wäre einfach zu lustig.
    MErkel äußert sich negativ … muss zensiert werden!

  15. In related News:
    – Der EuGH verdonnerte in seiner neuesten Entscheidung die Herausgeber des Nachschlagewerkes „Das Telefonbuch“ Einträge solcher Personen zu entfernen oder zu schwärzen, denen gesetzeswiedriges Verhalten nachgesagt wird. Dies soll auch zu einer Entlastung der Exekutive und Judikative führen, da besagte Personen dann nicht weiter verfolgt werden müssten. Wie die Schwärzung von Einträgen in bereits verteilten Exemplaren durchgeführt werden wird, ist noch unklar. Fakt ist allerdings, dass Hinweise auf solche Personen über ein Webformular unkompliziert eingegeben werden können und nur eine formelle Prüfung durchlaufen werden. Langfristig ist auch ein positiver Effekt in Sachen Umweltschutz zu erwarten, da in neu herausgegebene Exemplare weit weniger Seiten enthalten sein werden.

  16. Es gibt schon jetzt Fälle in Deutschland wo Personen das ganze ausnutzen obwohl sie Persönlichkeiten öffentlichen Interesses sind…

    Im letzten Beitrag hab ich drauf hingewiesen

  17. Namenlos, weil Cookies gelöscht... says:

    @Alexander:
    Danke. Treffend, wenn auch etwas scharf, formuliert!

    Ich gehe mit Saschas Aussage konform, es ist eine (versuchte Art der) Zensur.

    Ganz einfach aus dem Grund, da man dem Ursprung/die Quelle nicht anpackt, sondern nur das „Verbreitungsmedium“ nutzt um Informationen zurechtzubiegen.

  18. @Alexander
    Das haben wir doch schon durchgekaut: natürlich wäre das Löschen der Inhalte sinnvoller, aber nicht jeder hat eben Geld und Einfluss genug, Provider in Timbuktu oder Tuvalu auf Löschung zu verklagen. Und dann bringt es eben zumindest etwas, wenn die meistbenutzten Suchmaschinen den Link nicht mehr Anzeigen.
    Und für die ganz schlauen hier: man kann nicht einfach irgendwas löschen lassen, was einem nicht gefällt (>“Merkel“); es ging ja in dem Urteil ausdrücklich um persönliche Informationen – z.B: auch veraltete oder falsche.
    Die Vorschlagsliste von Google lässt sich ja z.B. auch manipulieren – ich kenne selber einen Fall, wo bei Eingabe eines bestimmten Names dann plötzlich der Zusatz „Kinderschänder“ in der Vorschlagsliste auftauchte, OHNE dass es entsprechende Seiten mit Nachrichten, Beweisen o.ä. dazu gab. Solche Verleumdungen könnte man jetzt endlich aus den Suchergebnissen entfernen lassen. Eine gute Sache.

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