
Neben Google ist natürlich auch Microsofts Bing von besagtem Procedere betroffen. Microsoft verbessert die Möglichkeiten nun: So sollen Inhalte, wenn Betroffene es fordern, europaweit nicht zu sehen sein. In der Praxis funktioniert das so: Habt ihr erfolgreich eine URL streichen lassen, so wurde sie bisher innerhalb der EU-Domains entfernt. Sollte jemand aus Deutschland aber wiederum über Bing.com Recherche betreiben, konnte der strittige Content dennoch weiter aufgestöbert werden. Das ändert sich, da Microsoft über die IP-Adressen den Wohnort des Users feststellen wird. Auf diese Art und Weise geht auch Google bereits vor.
Frag dann also etwa ein Nutzer aus Deutschland durch das Recht auf Vergessenwerden entfernte Inhalte bei Bing.com ab, sieht er sie auch dort nicht mehr. Wäre er hingegen gerade in den USA auf Reisen unterwegs, könnte er zugreifen. Laut Microsoft wird diese Veränderung nicht nur für kommende, sondern auch bereits erfolgreich abgehakte Fälle gelten.
Offen bleibt, warum Microsoft gerade jetzt seine Verfahrensweise ändert. Die Redmonder nennen vage als Begründung, dass man den Entwicklungen des Datenschutzes in der EU Rechnung tragen wolle. Zudem wolle man sich den gängigen Vorgehensweisen in der Industrie anpassen – womit dann wohl Googles Maßnahmen gemeint sein dürften.