Recht auf Reparatur: Das EU-Parlament hat abgestimmt

Photo by Sara Kurfeß on Unsplash

Das Recht auf Reparatur geistert seit langer Zeit durch die Medien und durch die Länder. Laut einer Eurobarometer-Umfrage sind 79 % der EU-Bürger der Meinung, dass Hersteller verpflichtet sein sollten, die Reparatur von digitalen Geräten oder den Austausch ihrer Einzelteile einfacher zu gestalten, und 77 % würden ihr ihre Geräte eher reparieren als sie ersetzen. Elektroschrott ist der am schnellsten wachsende Abfallstrom der Welt: 2019 wurden mehr als 53 Millionen Tonnen Elektronikabfälle entsorgt.

Nun hat sich das EU-Parlament der Sache angenommen und abgestimmt (nachdem man vor zwei Jahren schon einmal darüber sprach). Ergebnis: Ein neues „Recht auf Reparatur“ muss Waren haltbarer und reparierbar machen und eine bessere Kennzeichnung zur Verbraucherinformation sowie eine Erweiterung der Garantierechte umfassen. Das Parlament hatte am Donnerstag mit 509 gegen 3 Stimmen und 13 Enthaltungen seine Forderungen für einen noch für 2022 geplanten Vorschlag der Europäischen Kommission zum „Recht auf Reparatur“ angenommen.

Da war man sich einig, dass ein wirksames Recht auf Reparatur den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen sollte, darunter Produktdesign, ethische Grundprinzipien der Produktion, Normung, Verbraucherinformation, einschließlich der Kennzeichnung der Reparierbarkeit sowie öffentliches Auftragswesen. Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu Wertminderung durch Veralten führen, könnten als „unlautere Geschäftspraktiken“ betrachtet und nach EU-Recht verboten werden.

Mal schauen, ob man das, wie geplant, noch 2022 hinbekommt und wie das Ganze konkret aussieht. Denn wie wir damals schon berichteten – auch Software ist ein Thema. In Bezug auf digitale Geräte argumentieren die Abgeordneten, dass Software-Updates reversibel sein sollten und nicht zu einer verminderten Leistung von z. B. Smartphones führen dürfen. Sie sollten für einen Mindestzeitraum bereitgestellt werden, und die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden.

Was sollte ein zukünftiges „Recht auf Reparatur“ beinhalten?

– Anreize für Verbraucher, eine Reparatur einem Austausch vorzuziehen, z. B. verlängerte Garantien oder ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur;

– harmonisierte Vorschriften für solche Verbraucherinformationen, die unter anderem Angaben zu Reparaturbewertungen, zur geschätzten Lebensdauer, zu Ersatzteilen, zu Reparaturdiensten und zum Zeitraum, in dem Software-Updates verfügbar sind, enthalten;

– mögliche intelligente Kennzeichnungsmittel wie QR-Codes oder digitale Produktpässe;

– möglicher gemeinsamer Haftungsmechanismus zwischen Herstellern und Verkäufern für den Fall der Nichtkonformität des Produkts;

– Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur in einer künftigen Ökodesign-Richtlinie.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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28 Kommentare

  1. Torchwood says:

    Sehr zu begrüßen. Da bin ich mal gespannt. Anfangen könnten die Hersteller damit, nicht jedes Produkt zu verprägen, verklemmen, vernieten oder zu verschweißen, sondern wieder die guten alten Schrauben zu verwenden. So könnte man schon selber einfachere Dinge beheben.

    • So wie man wieder die „guten alten Schrauben“ verwenden könnte, könnten wir auch wieder mit Fellen bekleidet in Höhlen Leben und uns als Jäger und Sammler betätigen. Schraubenlose Verbindungen waren Zeichen von technischem Fortschritt.

      • Wenn der Weg hin zur Wegwerfgesellschaft als technischer Fortschritt gepriesen wird, ist das aber sehr kurzsichtig gedacht.
        DDT & Co wurden auch mal als sensationell für die moderne Landwirtschaft beworben.

        • Auch ein mit dem „Recht auf Reparatur“ ausgestattetes Gerät erreich irgendwann das Ende seines Lebens- bzw. Brauchbarkeitszyklus. Die eigentliche Problemlösung liegt m.E. in einer idealen Kreislaufwirtschaft. Das „Recht auf Reparatur“ ist das Deckmäntelchen um davon abzulenken das man die ideale Kreislaufwirtschaft gar nicht erreichen will. Außerdem ist es m.E. ein Preistreiber.

          Der Vergleich von „guten alten Schrauben“ mit „DDT & Co“ hinkt. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in der Landwirtschaft sichert den Nahrungsmittelbedarf der Weltbevölkerung. Unerwünschte Nebenwirkungen sind m.E. erstmal leider nicht auszuschließen. Sobald sie erkannt sind, können sie durch Forschung und Weiterentwicklung eliminiert werden.

      • Komisches Argument. Fortschritt in der Machbarkeit her ist ja nicht gleichzusetzen mit sinnvollem Fortschritt.

        Es müssen ja keine Schrauben sein, aber die Idee dahinter ist ja nicht so schwer zu verstehen.

        Was würden wir denn verlieren? Möglicherweise wäre es dann vielleicht nicht mehr so einfach etwas wasserdicht zu bekommen.

    • Schrauben dürften nicht nur die Produktion teurer, sondern vor allem auch die Geräte größer machen. Vielleicht gibt es extrem kleine Schrauben, dafür aber hat der Nutzer in aller Regel auch kein passendes Werkzeug. Und dann ist es mit dem „selber einfachere Dinge beheben“ auch schon wieder vorbei. Abgesehen davon: Was sollte das denn sein? Alles, was über den Wechsel des Akkus hinaus geht, macht der Verbraucher ohnehin nicht selbst – und selbst das werden viele nicht machen, so wie es schon vor 20 Jahren längst nicht so viele gemacht haben, wie man denken könnte, wenn man die Beiträge hier und auch anderswo so liest.

      • Die Idee ist doch gar nicht dass es DER VERBRAUCHER selbst reparieren kann.
        Ein Fachbetrieb dürfte die passenden Schraubendreher haben.

  2. Wow, eine unerwartet deutliche Abstimmung. Gut so.
    Bleibt abzuwarten, was es in der Praxis bringt und welche Schlupflöcher die Hersteller so finden.

  3. Somit steigt aber auch der Verkaufspreis, da Verschraubung einfach teurer ist als Verklebung.

    • Weil verklebte 1000€ Geräte auch so hart auf Kante konzipiert werden?

      Und komisch, dass es früher auch günstige Geräte mit Wechselakku gab.

  4. >>Wow, eine unerwartet deutliche Abstimmung…

    Das monatliche Durchschnittsgehalt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland lag im Jahr 2020 bei ca. 3.975 Euro brutto.“ (Quelle: https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/)
    Die Einkünfte eines Abgeordneten im Europäischen Parlament kann man hier -> https://www.tiemo-woelken.de/meine-einkuenfte/ nachlesen.
    Da sollte doch irgendwie klar werden, warum die Abstimmung so deutlich ausgefallen ist.

    • Ich bin mir nicht sicher, inwiefern ein überdurchschnittliches Einkommen ein Argument dafür ist, dass man etwas für „den kleinen Mann“ entscheidet. Ist nicht eigentlich eher das Gegenteil der Fall?

      • Naja, zuerst muss sich der „kleine Mann“ das wegen dem „Recht auf Reparatur“ teurere Gerät leisten können. Kommt es dann tatsächlich zur Reparatur muss sich der „kleine Mann“ auch diese leisten können. Sowohl der Verkaufs- als auch der Reparaturpreis wird nicht unbedingt politisch festgelegt aber trotzdem durch politische Entscheidungen beeinflusst. Was ich mit dem Einkommensvergleich verdeutlichen wollte, ist die Tatsache, dass politische Entscheidungsträger sich weniger Gedanken machen müssen, was sie sich leisten können. Vielleicht irgendwann gar kein Gerät mit dem „Recht auf Reparatur“?

        • Diese Einstellung setzt aber voraus, dass das verklebte, nicht reparierbare Gerät eine nicht wesentlich geringere Lebensdauer aufweist bzw. nicht auf ein Verfallsdatum hin konzipiert wird.
          Der Preis für ein Gerät geht über das Kaufdatum hinaus.

  5. Gute Entscheidung. Unerwartet…

  6. johnny c. says:

    > „Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu Wertminderung durch Veralten führen, könnten als „unlautere Geschäftspraktiken“ betrachtet und nach EU-Recht verboten werden.“

    Zu „unlautere Geschäftspraktiken“ würde mir noch etwas einfallen, dass eigentlich nicht zum Thema passt. Und zwar ein Importverbot bzw. Verbot von Druckern, bei denen das Gerät weniger als die Patronen kostet.

    Und wenn dann Hersteller mit „Ja, aber damit verdienen wir nun mal unser Geld.“ ankommen, lautet die einzige sinnvolle und angemessene Antwort: „Pech gehabt! Es gibt keinen Rechtsanspruch auf bis in alle Ewigkeit funktionierende Geschäftsmodelle.“

    • Wenns nur die Patronen wären. Beim Multifunktionsdrucker meiner Eltern hat sich das Flachbandkabel vom Druckkopf gelöst.
      Die 4., oder 5. nächste Generation des Druckers mit dem gleichen eingebauten Druckkopf 87€. NUR der Druckkopf (ohne Patronen dazu) 99€ und das war das mit weitem Abstand günstigste Angebot für das Teil.

  7. Die Pfeifen sollen lieber die Zeitumstellung abschaffen!

    • Stimmt, denn die EU beschäftigt sich immer paralell nur mit einem Thema, Zeitumstellung ist dann in 5 Jahren dran…… Typischer Wutbürger kommentar, schon alleine „Pfeiffen“. Engegier du dich doch in der Politik wenn du findest, dass das alles “ Pfeiffen“ sind und machs besser. Bist dann vermultich auch eine Pfeiffe.

    • …weil der Oberschiedsrichter höchst persönlich gepfiffen hat!

    • Nein. Sollen sie nicht. Und schon gar nicht wegen 3 Mio. jammernden Deutschen. Die soll genau so bleiben wie sie ist.

  8. Also wenn ich mal so an meine ganzen Smartphones der letzten Jahre zurück denke;
    Die eine Reparatur mit Ersatzteilen gebraucht hätten, hält sich in Grenzen.

    Aber: Ich habe mehrere Smartphones ersetzt, weil es keine Sicherheitsupdates mehr gab.
    Und in Firmenumfeld war dies noch viel Schlimmer.
    Da wurden bei uns im Hause 264 Smartphones ausgetauscht, weil diese Nokia/Microsoft Geräte keine Updates und keinen App Store mehr hatten. Weil Microsoft diesen eingestellt hatte.

    Das in Zukunft der Verbraucher vor dem Kauf sehen soll, wie lange der Hersteller Updates bereitstellt ist zwar gut gemeint, aber reicht nicht aus.
    Es müssen verbindliche Mindestnutzungsgarantien für Sicherheitsupdates von mind. 6 Jahren her.

    • Lachhaft, wer bitte nutzt ein Smartphone 6 Jahre… höchstens eine verschwindend geringe Minderheit.

      • Smartphones werden gerne auch mal an Freunde/Familien weitergeben und erhalten so ein „zweites Leben“. Schon mal darüber nachgedacht?

      • Also die Oneplus Flagship’s haben nach 3 Jahren teilweise noch mehr Performance als manches Niedrigpreisiges 200 Euro Samsung Neugerät.
        Und selbst mein Oneplus 3 nutze ich noch als Zweitgerät. Es hat schon 2 mal ein 2m Sturz auf die Fliesen überlebt, das ganze ohne Riss und ohne defekt, überlebt.
        Das Problem sind die fehlenden SicherheitsUpdates. Da EOL.
        Man braucht nicht jedes Jahr ein neues Smartphone… Ein bisschen mehr Langlebigkeit kann der Umwelt nicht schaden.

  9. Thomas Höllriegl says:

    Nicht einmal eine Pflicht zur Reparatur würde etwas bewirken. Der Elektroschrott wächst dann eben minimal zeitverzögert weiter an.

  10. Ich bleibe dabei, jeder Kunde muss ganz einfach jederzeit und überall Zugriff auf Daten bekommen.
    Man nehme als Beispiel Smartphones.
    Da sollte ganz einfach neben der Platzierung des Gerätes ein QR-Code vorhanden sein wo der Kunde zu einer Datenbank gelangt.
    Da findet er dann das Datum der Veröffentlichung in der EU mit Angabe zur Software, also Android Version.
    Dann, ganz entscheidend, findet er Angaben zur weiteren Versorgung mit Updates und zur Reparierbarkeit.
    Diese Angabe zu Updates hat jeder Hersteller der EU vorzulegen und wenn nicht, dann bekommt das Gerät keine Zulassung um in der EU verkauft zu werden.
    Hier könnte man sich z.B. an Samsung orientieren. Beispiel wie es sein könnte:
    S21 FE
    Verkaufsstart 01/22 mit Android 12
    Updateversorgung Majorupdates: 4 Versionen²(13*, 14**, 15***, 16***)
    Updateversorgung Sicherheitsupdates: erste 24 Monate monatlich, weitere 36 Monate zweimonatlich
    Gültig ab Verkaufsstart
    Reparatur/Garantie 24 Monate (ohne Verschleißteile wie Akku)
    Zusätzlich werden Ersatzteile oder Reparatur durch Samsung und Partnern für 5 Jahre ab Veröffentlichung garantiert
    ²Verteilung nach Veröffentlichung durch Google
    *innerhalb 1 Monat/**3 Monate/***6 Monate
    Wenn jeder Kunde Zugang zu solchen Daten hat und diese mit anderen Geräten vergleichen kann, dann braucht es da auch keine Gesetze, dann reguliert sich der Markt von ganz alleine.

    Jetzt einmal ganz ehrlich, wenn jemand z.B. bei Saturn steht und dort liegt das 12x von Xiaomi und daneben dieses S21FE von Samsung und beide sind recht ähnlich im Preis und der Kunde hat es in der Hand, testet die Kamera, probiert es aus. Bemerkt natürlich Unterschiede wie hinten Glas oder Plastik und dann kann er einen QR-Code scannen und sieht dort alle Angaben zur technischen Ausstattung und sieht dann das S21FE startet mit A12 und bekommt bis A16 und das 12X startet mit A11 und endet mit A14, dann werden doch viele überlegen wo man doch mehr für sein Geld bekommt.

    Kann nur für mich sprechen, aber ich finde diese Bevormundung kann auch ganz gewaltig nach hinten los gehen. Man darf nicht vergessen, viele Menschen haben nicht das Geld für teure Geräte oder wollen diese Summen nicht ausgeben und durch so eine Pflicht, die würde halt Kosten für die Hersteller verursachen, da würden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit viele Geräte nicht mehr auf dem Markt angeboten werden.

    So finde ich es nicht wirklich gut. Jeder Kunde braucht Zugang zu sämtlichen und verlässlichen Informationen.

    Natürlich wäre es dann noch das i-Tüpfelchen wenn die EU es schaffen würde, dass man einige Geräte dann auch noch nach technischen Merkmalen und der Updatepolitik vergleichen könnte.

    Und natürlich sollte es auch eine Garantie für die Endkunden geben, sprich, wenn Samsung es nicht einhalten würde, dieses(nach meiner Phantasieaufstellung)Update auf A14 innerhalb von 3 Monaten bereit zu stellen, dann hätte der Kunde das Recht gegen volle Preiserstattung zurück zu geben.

    Dieses Beispiel lässt sich natürlich auch auf andere Geräte übertragen, egal ob Waschmaschine, Staubsauger oder Thermomix von Vorwerk und so ein Nachbau was von Lidl verkauft wird.

    Glaube eine Pflicht wird nichts bringen. Wir sind alles mündige Bürger und wir sollten den Markt selbst regeln und wenn ich mir nun vorstelle, 2 Kinder und die sind jetzt alt genug um mit einem Smartphone anfangen zu können und diese ganzen günstigen Einstiegsgeräte wären einfach nicht mehr da oder würden nun das 3-Fache kosten damit auch diese lange Updates bekommen und auf Jahre Ersatzteile bekommen…

    Nur meine Meinung und ich kann auch falsch liegen, aber das wird nicht funktionieren.

  11. Also das klingt unerwartet mutig.
    Ok, es ist ein VORSCHLAG, mehr nicht, aber trotzdem.

    Insbesondere das klare Verknüpfung mit dem Wettbewerbsrecht hat sich in der Vergangenheit bekanntlich schon als ziemlich scharfes Schwert herausgestellt…

    Sehr interessant.

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