Ravensburger gegen Apple: aufgepasst bei der Wortmarke Memory

Man, man, man – es wird immer grotesker. Nachdem sich in der Vergangenheit Apple zum Klappspaten gemacht hat mit Klagen, geht es nun aus deutschen Landen weiter. Die Firma Ravensburger dürfte jeder kennen – viele von uns sind sicherlich mit Spielen aus dem Hause Ravensburger groß geworden. Eben jene Firma hält die Rechte an der Wortmarke Memory. Kennt jeder. Hat jeder gespielt, könnte ich wetten. Aus jeder Menge Karten mit Bildern Pärchen suchen. Heidenspaß. Und da Apple jede Menge Spiele via iTunes vertickt, die die Wortmarke Memory nutzen, hat man einfach mal geklagt. iTunes sollte Spiele entfernen, die unerlaubt den Namen Memory tragen. Hat man aber bisher nicht.

Da Apple sich aber in der Vergangenheit relativ leicht mit der Sperrung von Apps getan hat, sollte es doch ein leichtes sein, die Memory-Apps zu filtern – könnte man zumindest meinen. Mal sehen, was wir in Zukunft nicht mehr alles nutzen können, weil es irgendwelchen Patents- oder Namens-Humbug gibt. Laut SZ sieht es nach einem Sieg für Ravensburger aus: „Aus den Zahlungsmodalitäten lasse sich schließen, dass iTunes ein richtiger Online-Laden sei und nicht nur eine Verkaufsplattform à la Ebay. Das würde bedeuten, das iTunes wie jeder echte Händler stärker in der Pflicht stehen würde, auf Markenrechtsverstöße zu reagieren“ Im Übrigen trifft es nicht nur Memory als solches, sondern auch die, die Namensteile benutzen. Übrigens: Ravensburger mahnte nicht nur Apple ab, sondern auch kleine Entwickler kostenloser Programme, wie zum Beispiel den Entwickler von Natura Memory. Dem Programmierer ging im Jahr 2003 mal eben eine Forderung von 3500 Euro ein. Für kleine Entwickler vielleicht gar nicht so witzig.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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23 Kommentare

  1. Hm, auch wenn ich diese ganzen, meist sinnfreien, Klagen nicht mag muss ich doch etwas schmunzeln dass Apple nun selbst merkt wie es ist wenn man wegen jedem Mist verklagt wird.

    (und nein, ich bin kein Android-Jünger, habe selbst iPad, iPod,..)

  2. Dass gegen Apple geklagt wird find ich ok, nachdem Apple selbst rumgetrollt hat, aber Freeware-Entwickler?
    Srsly? Das ist einfach nur arm…

  3. Man muss ehrlich sein, Patente gab es schon immer nur wird das in letzter Zeit immer öfter sichtbar. Man könnte fast meinen viel Grübeln zu Hause nach einen passenden Namen und wenn sie was cool finden wird das einfach verwendet ohne groß nach zu denken, so einfach geht das aber nicht. Kein Mensch würde auf die Idee kommen so einfach eine Automarke samt deren Logo einfach zweck zu entfremden und nix anderes ist dies hier auch.

  4. Warum sollte Ravensburger es aber auch nicht machen? Ihnen gehört der Markenname, Apple hat offensichtlich die Namenrechte nicht beachtet=Peng.

  5. Ich finde es gut das Apple jetzt auch mal betroffen ist !
    IMMER WEITER SO ! ALLE AUF APPLE !
    Dann merken die mal wies ist und hören auf Samsung und Co zu verklagen !
    Glaxy Tab bereits verboten, komplette Galaxy Reihe verbieten lassen wollen … PFUI^10 !

  6. Hmm, bin selbst Apfel User erster Stunde – und das durchaus mit großer Begeisterung. In diesem Falle aber natürlich auf der Seite der sympathischen Ravensburger! Go on! 🙂

  7. Also mich „freut“ es nicht, dass jetzt Apple dran ist.
    Trotzdem verstehe ich die Aufregung nicht bzw. kann Ravensburger voll verstehen. Wenn ich im iTunes Store unter „Spiele“ ein „Memory+“ finde, gehe ich davon aus, dass es sich um diesen Spieleklassiker handelt. Und wenn RV da die Rehte drauf hat, ist das eben nicht in Ordnung. Der Kaufhof kann eben auch nicht „Memory+“ (von kleinen Spieleerfindern) verchecken.
    Hier ist doch auch eindeutig ein direkter Bezug da (Spiel) im Unterschied zur Klegewelle von Apple z.B. gegen unerlaubte Apfel-Logo-Verwendung (bei Cafés etc.)

  8. …aber Apple ist doch so geil, innovativ, religiös und visionär? Kritik an Apple? Nicht cool!

  9. Finde ich in Ordnung.
    Das Apple solche Beschwerden einfach ignoriert ist nicht Ok und zieht zurecht eine entsprechende Klage nach sich…
    Zumal man auch wirklich kein Professor sein muss, um zu wissen, dass Memory ein geschützter Begriff sein könnte…

    Und wenn das Zeug dann auch noch im App-Store verkauft wird, also kommerziell genutzt wird, hört der Spaß halt auf.

    Ich kann mich noch an deinen Eintrag erinnern, dass andere Blogs deine Artikel kopieren. Hat dich (verständlicherweise) auch nicht erfreut. Ist aber irgendwo was ähnliches, oder? 😉

  10. „zum Beispiel den Entwickler von Natura Memory. Dem Programmierer ging im Jahr 2003 mal eben eine Forderung von 3500 Euro ein. Für kleine Entwickler vielleicht gar nicht so witzig.“

    War das nicht so das hier die Vertriebsfirma (shareware.de = Oliver Kruse) abgemahnt wurde?
    Und ’soooo‘ klein war das Downloadportal schon damals nicht.

  11. @Natura Memory:

    Es wurde das Portal sharware.de/freeware.de abgemahnt, da sie mit den angebotenen Spielen kommerziell tätig sind (Werbung).

    Der Entwickler hat beim Hochladen versichert über alle Rechte zu verfügen. Weil dem nicht so war wurde er insoweit zum Schadenersatz dessen verpflichtet, was die Webseitenbetreiber zahlen mussten. Als 100% nichtkommerzieller Freeware Entwickler, der das Spierl nur auf der eigenen Webseite angeboten hätte und auf der Webseite keinen kommerziellen Umsatz macht (z.B. durch Werbung oder andere kommerzielle Dienstleistungen wodurch eine Vermischung enstünde) wäre gar nix passiert.

  12. Was fürn schwachsinn. Memory ist nicht nur der Spielname, sondern auch auf Englisch einfach Speicher. Da kann Apple auch kommen und auf verbieten Äpfeln zu verkaufen.

  13. @Hedrik. Hier geht es aber um den Zusammenhang von Spiel und Markenname. Wenn Apple im Shop irgendwelche Apps verticket, die den Speicher „prüfen“ oder was auch immer, wäre das kein Problem. Doch ein Spiel, das den Namen Memory trägt, mit dem Spiel Memory von Ravensburger identisch ist und klar erkennbar nichts mit Speicher zu tun hat, ist eben markenrechtlich geschützt.

  14. @Hedrik: ich glaube du hast den Sinn von Patenten, bzw worum es hier überhaupt geht, nicht ganz verstanden … ansonsten könnt ich nach deiner Logik ja auch morgen anfangen Autos zu verkaufen und die SEAT nennen, ist ja englisch für Sitz 😉

  15. ….ist Euch vielleicht schon mal der Gedanke gekommen, es mag vielleicht für den einen oder anderen weit hergeholt erscheinen, aber Marketingprofis kommen auch auf solche Ideen, denn eine billigere Publicity gibt es ja kaum, und dazu noch wenn sie dann der andere bezahlt…..
    Patentverletzung hin oder her, wenn es so wie den kleinen Programmierer trifft is es halt blöd, er müsse es aber auch wissen, aber die Großen spielen doch ein großes Monopoly…Letztlich geht es doch darum, alle heulen rum, wenn man aber die Verkaufszahlen von Apple sieht, ist es doch wo möglich so wie ich es meine.

  16. Dieses Markenrecht finde ich schon skurril. Wenn jemand ein Produkt X hat und der andere ein Produkt Y verkauft und diese Dinge haben nichts gemeinsam und der Name gleich ist und ein Begriff aus dem Duden kommt, hat keiner das Recht jemand anders wegen des gleichen oder ähnlich klingenden Namens zu verklagen. Beispiel: Apple = Apfel / StudiVZ = WaschstraßenVZ

  17. Ich persönlich finde diese ganzen Patentklagen einfach nur Schwachsinn nnd das Thema ist inzwischen so abgelutscht, dass mich das schon gar nicht mehr interessiert!

  18. Gilt auch für „…opoly“ – ist eine Wortmarke des Monopoly-Herstellers.

    Also aufpassen, wenn man mal eine Wirtschaftsimulation „Berlinopoly“ nennen möchte, dann fängt man sich auch schon Ärger ein!

  19. Es geht doch um die Gleichartigkeit und Verwechslungsgefahr. Ravensburger hat das Namensrecht auf den Begriff „Memory“ für die Gattung Spiele. Produziere ich ein Spiel mit dem gleichen Namenszusatz besteht Verwechslungsgefahr, weil ein durchschnittlich intelligenter und informierter Verbraucher das angebotene Spiel mit dem Original verwechseln könnte. Sehr wahrscheinlich ist ebenfalls, dass die abgemahnten Spiele dem Spielprinzip des Originals sehr ähnlich sind oder zumindest angelehnt wurden.

    Wäre das Ganze irgendeine Software, die z.B. meine DVD-Titel archiviert und nenne das Ganze „Memory-DVD-Ablage“, dann würde sehr wahrscheinlich gar nichts passieren.

    Nicht das Wort Memory ist entscheidend, sondern die Verbindung von Memory und Spiel. Es ist auch kein Patent, sondern eine deutsche Wortmarke (Dt. Registernummer: 39933598).

    Übrigens ist das Ganze europarechtlich wieder anders, aber sicherlich auch, weil hier klare Abgrenzungskriterien bestanden:

    „Das englische Wort „memory“ werde allgemein als Beschreibung eines Spiels verstanden, bei dem es wesentlich auf die Gedächtnisleistung ankommt. Beschreibende Begriffe seien nach EU-Recht aber nicht markenfähig. Konsequent billigte das Gericht mit einem weiteren Urteil die Eintragung einer Bildmarke für das Paarsuchspiel „Educa Memory game“ des spanischen Wettbewerbers. Die Worte „Memory game“ seien in gleicher Schrift gehalten und würden daher einheitlich als „Gedächtnisspiel“ gelesen. Zudem sei bei der angegriffenen Bildmarke der Herstellername Educa durch Großbuchstaben in einem roten Rechteck besonders hervorgehoben. Eine Verwechslung mit den Ravensburger-Spielen scheide daher aus.“ Quelle: http://www.123recht.net/Kein-Markenschutz-fuer-Spiele-Klassiker-Memory-__a66443.html

  20. gegen Apple vorzugehen find ich absolut Ok, sehn die mal wie das so ist…aber die Freeware Entwickler, das hätte sich Ravensburger zweimal überlegen sollen. Ein einfacher Brief hätte es sicherlich auch getan. by the way, warum eig. immer gleich verklagen? ich würde wenn ich solch talentierte Leute entdecken würde die viel eher ins eigene Boot holen.

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