Postrecht: Bundesrat billigt Änderungen

Wir haben bereits darüber berichtet, dass der Bundestag eine Änderung des Postrechts plante. Jene Änderung wurde heute im Bundesrat abgenickt und wird so nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten als Gesetz verkündet. Was wird geändert? Künftig müssen Mitarbeiter in Brief- und Paketermittlungszentren den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschädigte oder rückläufige Sendungen vorlegen, wenn deren Inhalt den Verdacht auf illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln nahelegt.

Das klingt vielleicht dramatisch, ist aber vermutlich für normale Mitarbeiter kein großes Ding: Derzeit besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Vorlage verdächtiger Sendungen. Das Postgesetz ermöglicht es den Postdienstleistern lediglich, Briefe und Pakete dann zu öffnen, wenn sie „unanbringlich“ sind – also weder Empfänger noch Absender erkennbar ist. Bislang war es so, dass diese Funde nur gemeldet werden mussten, wenn Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Terror bestand. Jetzt weitet man die Pflicht also auf die beschriebenen Punkte aus – Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. …na, das wird doch sicher so ein ‚Erfolg‘, wie das NetzDG: Lieber 10 Pakete unnötig gemeldet, als 1 meldepflichtiges Paket nicht zu melden.

    • Wie stellst du dir das vor? Dass die Postdienstleister nicht in der Lage sind, eine Waffe oder Drogen zu erkennen? Das Paket muss beschädigt und geöffnet sein, der Inhalt ist dem Dienstleister also bekannt.

      • Wenn die die Reihenfolge einhalten, bestimmt: Erst Waffen, dann die Drogen testen. Andersherum könnte es zu Schwierigkeiten kommen. 🙂

      • Das tatsächliche Kriterium ist nahezu irrelevant: Bei 500k€ Strafandrohung meldet man lieber zu viel (z.B. ‚riecht komisch‘, ‚klappert verdächtig im Paket‘), als zu wenig.

        Das NetzDG ist doch nun wirklich eine phantastische Vorlage: Demnach müssen auch nur strafbare Inhalte gelöscht werden. Und wie ist es in der Praxis?!

        • Das neue Gesetz ermöglicht den Dienstleister NICHT mehr Pakete zu öffnen. Überhaupt muss er gar nicht Pakete melden, weil sie komisch riechen oder klappern. Es kommt EXAKT KEINE weitere Berechtigung dazu, ein Paket zu öffnen bzw. zu untersuchen. Nur *wenn* er es bereits aktuell untersuchen musste, muss er dies jetzt auch melden.

          • Ein Strohmann. :/

            Ich habe nirgendwo behauptet, der Dienstleister öffne nun mehr Pakete, sondern dass er nun mehr Pakete meldet/’weiterleitet‘.

            • Deine Aussage war „(z.B. ‚riecht komisch‘, ‚klappert verdächtig im Paket‘)“. Das sind Szenarien, die mit der Gesetzesänderung nichts zu tun haben.
              Der Vergleich mit dem NetzDG hinkt eben genau daran, dass bei der Post eben nicht ein verdächtiges Paket gemeldet werden muss, sondern nur ein bereits geöffnetes Paket (!), in dem eine Straftat entdeckt wird. Ein Paket zu öffnen oder zu melden, weil es komisch klappert, ist weder notwendig NOCH ZULÄSSIG.

              Überhaupt ist deine Aussage, dass mein Argument ein Strohmann ist, nicht nachzuvollziehen: Damit das Paket basierend auf § 39 (4a) PostG der Polizei übergeben werden *kann*, *muss* es vorher geöffnet werden!

    • Ja leider!

  2. Mich würde die techn. Seite mehr interessieren. Im internationalen Frachtverkehr sind meines Wissens die Paketdienst angehalten die Sendung, die per Luftfracht versandt werden, auf gefährliche Stoffe zu scannen. Erfolgt dies nun im nationalen Bereich auch. Ein Umstand würde dafür sprechen: Die PAketbombe die vor einigen Tagen an Hipp gehen sollte, wurde in einem Verteilzentrum abgefangen.

    • Nein, passiert nicht. Es kommt keine anlasslose Kontrolle der Pakete dazu. Die Möglichkeiten der Paketkontrolle werden null erweitert. Das einzige was sich ändert: In den Fällen, wo der Dienstleister bereits früher das Paket untersuchen musste (beschäftigt ect.), muss er seinen Fund jetzt auch melden. Das ist alles.

  3. denke neue technologie sollte es doch möglich machen die pakete zu röntgen, gewichte zu erheben, gerüche oder sonstiges zu ermitteln. metalldetektoren und ähnliches gibts ja auch. willkommen überwachungsstaat.

    • Sitzt der Aluhut wieder zu stramm?

      Denk mal einen halben Schritt weiter: die bloße Existenz von Technologie bewirkt nicht gleichzeitig auch deren freie (auch nicht kostenlose) Verfügbarkeit.
      Warum sollte ein Paketdienstleister jetzt ohne gesetzliche Verpflichtung flächendeckend hohe Summen investieren, um Erkenntnisse zu gewinnen die für ihn und seinen Geschäftszweck uninteressant sind?

  4. Super Geschichte, bei mir kamen schon öfters Pakete beschädigt an. Große schwere Lieferungen von Amazon via Paketdienstleister bevorzugt (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Natürlich gelabelt mit „ist leider auf dem Transport kaputtgegangen“. Dazu gehörten auch glatte Schnitte durch den Karton.

    Deswegen also mein Gedanke, dass verdächte Pakete also leider leider zufällig auf dem Postweg kaputt gehen und deswegen ab jetzt gemeldet werden müssen.

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