Polizei warnt vor Streamingseiten mit Abo-Falle

Die Polizei Niedersachsen informiert über ihren Ratgeber Internetkriminalität regelmäßig über Dinge, auf die Nutzer nicht hereinfallen sollen. Aktuell warnt man vor einer Masche, die wohl Kosten nach sich ziehen kann. So verweist man auf diverse Seiten, die den Anschein erwecken, als könne man auf ihnen diverse Filme schauen. Wer auf einen der Filme klickt, bekommt eine Meldung präsentiert, man möge sich doch registrieren.

Angaben Polizei Niedersachsen, Ratgeber Internetkriminalität:

Die Nutzungsbedingungen geben, soweit die Inhalte der Seite zur Verfügung stehen, z.B. folgende Bedingungen vor: „Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn Sie Ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird Ihr Account aus unserer Datenbank vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von einem Jahr umgestellt.“ „Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 29,90 € pro Monat (358,80 € pro Jahr) verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft einmalig in Höhe von 358,80 € geleistet werden. „

Liest man sich das durch, so erkennt man Parallelen zu ähnlichen Diensten, die schon in der Vergangenheit von Behörden oder Verbraucherzentralen an den Pranger gestellt wurden. Laut Polizei Niedersachsen solle ein Freischaltcode per Mail kommen, auf den die Nutzer wohl aber vergebens warten. Stattdessen bekommen die angemeldeten Nutzer Rechnungen und Mahnungen, die u.a. auch Androhungen von Hinzuziehung von Inkassodienstleistern beinhalteten. Was die Polizei Niedersachsen wohl besonders perfide findet: Es sollen Videos auf YouTube existieren, in denen Darsteller aussagen, dass sie mit Anwälten sprachen und die Forderungen rechtskräftig seien. Bei einer Videoversion wird immer wieder das gleiche Grund-Video verwendet und die Namen des angeblichen Streaming-Dienstes werden lediglich eingeblendet und verändert, so die Polizei Niedersachsen.

Angaben Polizei Niedersachsen, Ratgeber Internetkriminalität:

Nachfolgende angebliche Streaming-Seiten sind derzeit bekannt: gigaflix.de, bigflix.de, binoflix.de, braflix.de, dinoflix.de, flixabo.de, gonaflix.de, gonastream.de, imaxkino.com, momoflix.de, monaflix.de, laflix.de, soyaflix.de, rotflix.de, weflix.de, streamino.de, dasflix.de, coflix.de, yoflix.de, toflix.de, cinemaflix.de, kinoroom.de, hdflix.de  – weitere Versionen sind denkbar.

Die konkrete Empfehlung der Polizei? Personen, die bereits auf diese Masche hereingefallen sind, sollten die geforderte Rechnung nicht bezahlen. Hier wird zu einer Anzeigenerstattung bei der örtlichen Polizei gegen Unbekannt geraten. Sollten Sie bereits gezahlt haben, so sollten Sie unbedingt eine Anzeige bei Ihrer Polizei erstatten. Drucken Sie den Mailverkehr und mögliche Überweisungsbelege aus und bringen Sie diese mit zur Anzeigenerstattung.

Auch die Verbraucherzentrale recherchiert in diesem Zusammenhang seit dem letzten Jahr und stellt ihre aktuellen Erkenntnisse inklusive der Domains auf dieser Seite zusammen:

  • Verbraucher wurden auf verschiedenen Streaming-Portalen umworben mit einem kostenlosen, fünftägigen Abo – die Registrierung war aber entweder nicht erfolgreich oder es konnten keine Filme und Serien gestreamt werden.
  • Eine Rechnung kam trotzdem. Und die Betreiber verbreiteten Falschinformationen in selbst erstellten YouTube-Videos.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

6 Kommentare

  1. @caschy, gibt’s einen Link zu dem Artikel auf der Seite der Polizei? Ich kann den da nicht finden.

  2. Blomkvist says:

    Der „Knaller“ sind wirklich die YouTube-Videos. Von verschiedenen Versionen gibt es dann immer die gleiche Dauer, immer die gleiche Person, immer das gleiche Video. Der einzige Unterschied ist jeweils die gezeigte Website… Man weiß nicht, ob man darüber lachen oder weinen soll. Schade, dass man nicht effektiver gegen solche Betrugsmaschen vorgehen kann.
    Mein negativer Favorit bisher: https://www.youtube.com/watch?v=G4wNJpKfWco

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.