Pokémon Go: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Niantic für AGB ab

artikel_pokemongoWas hat sich die Welt über Pokémon Go gefreut. Kinder verlassen ihre Zimmer wieder, Jung und Alt trifft sich zum fröhlichen Jagen der Pokémon auf den Straßen, selbst in ländlichen Gegenden ist dieses Phänomen wahrnehmbar. Krasse Nummer, die allerdings auch von Anfang an die Datenschützer auf den Plan rief. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Niantic, den Entwickler von Pokémon Go nun ab. Anlass sind 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, an denen sich der vzbv stört. Gefordert ist eine Unterlassungserklärung bis zum 9. August, andernfalls wird der Klageweg in Erwägung gezogen.

Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv meint dazu:

[color-box color=“gray“ rounded=“1″]“Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf.“[/color-box]

Unter anderem stört sich der vbzv daran, dass man nicht anonym spielen kann und dank Standortfreigabe und zwingend erforderlicher E-Mail-Adresse sehr viele personenbezogenen Daten gesammelt werden. Nach AGB könnten diese Daten auch an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Auch könne der Vertrag jederzeit von Niantic geändert werden, oder der Dienst eingestellt werden. Dies gelte auch für In-App-Käufe mit echtem Geld, wie der vbzv erklärt.

Für die Anwendung der AGB soll kalifornisches Recht gelten, Nutzer wären bei Streitigkeiten also in der misslichen Lage, ein Schiedsgericht in den USA anrufen zu müssen. Auch dass es keine Rückerstattung bei In-App-Käufen gibt, stört den vzbv. Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, meine aber schon des Öfteren gelesen zu haben, das eine Rückgabe bei In-App-Käufen ausgeschlossen wird. Warum das hier ein Problem sein sollte, erschließt sich mir nicht so ganz, zumal die Abwicklung ja nicht über Niantic direkt läuft.

Spannende Sache, teilweise könnte man beim Lesen der vbzv-Pressemitteilung meinen, dass der Verband das erste Mal eine App heruntergeladen hat. Anonymes Spielen bei einem standortbasierten Game mit Cloudanbindung. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob dies in der Theorie möglich ist. Man nutzt einen Dienst, meldet sich dafür an und akzeptiert die AGB, meist ohne durchzulesen. So läuft das leider in der Regel, ich glaube nicht, dass sich jemand durch die AGB vom Spielen abhalten lässt. Nicht nur bei Pokémon Go.

Davon ab ist es natürlich schon richtig, dass die AGB vielleicht nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar sind, allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass es sich hier um ein Spiel handelt. Man teilt dem Game keine sensible Daten mit (bis auf die Bewegungsdaten, die gibt man aber auch ohne die App bei Nutzung eines Smartphones schon preis), noch benötigt es Zahlungsinformationen oder sonst etwas vom Nutzer. Abgefragt wird die E-Mail-Adresse und das allgemeine Google-Profil, wenn man sich mit Google anmeldet.

Sollte der vbzv mit der Abmahnung erfolgreich sein, darf Niantic die AGB in Deutschland nicht mehr verwenden. Das wiederum würde wohl eher dafür sorgen, das Spiel hier einfach wieder vom Markt zu nehmen anstatt es anzupassen. So wichtig ist Deutschland dann auf dem Gesamtmarkt auch nicht.

Wie seht ihr das Ganze? Springt der vbzv auf den Pokémon Go Hypetrain auf, wie es viele Verbraucherschützer gerne bei Google, Facebook, Snapchat und Co machen – oder seht ihr bei diesem Spiel ein echtes Problem? Falls ja, dann müssten die Verbraucherschützer zukünftig viele Hersteller abmahnen.

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36 Kommentare

  1. Das Schlimme an der Sache ist ja, dass die große Mehrheit viel zu blöd ist die Relevanz von Datenschutz zu verstehen.

    Dieselbe blöde Mehrheit nutzt jede noch so dumme App und stimmt jeden noch so hirnrissigen AGB zu.

    Und zu guter Letzt ist es genau dieselbe blöde Mehrheit, die nicht erkennt, dass durch den Gesetzgeber verschiedenste Schutzstellen genau zu dem Zwecke geschaffen wurden, um sie (wie Kinder auch) vor sich selbst zu schützen.

  2. @14eretschmia: Weil Niantic in Deutschland Umsatz mit PoGo erwirtschaftet.

  3. Ich habe die Bedingungen vor dem anmelden gelesen, wie bei jedem Spiel/Programm/Service – man braucht dafür keine Stunden (wenn man einigermaßen schnell lesen kann) – und man kann dann selbst entscheiden ob man das will oder eben nicht. Ich möchte jedenfalls, dass Niantic meine email und Standortdaten hat und diese auch gerne in den USA speichert (solange ich mir einigermaßen sicher bin, dass sie nicht in Deutschland gespeichert werden zumindest) um mir dafür dann ein spannendes Spiel zur Verfügung zu stellen.
    Ich habe das selbst entschieden und hoffe – wie quasi immer – dass ein Verbraucherverband nicht damit durchkommt, da ich nicht ungefragt vertreten werden möchte. Leider wird diese Art von Selbstbestimmung in Deutschland (und vielen anderen Ländern) immer wieder unterbunden. Die einfachste Lösung: remove all safety labels and the problem solves itself.

  4. @H2O:
    Den Beweis für Deine Aussage findet man dazu in den anderen Kommentaren. Schon traurig was mancher da zum Besten gibt. Da meint einer, es sei doch ok wenn er die AGBs von Kalifornien akzeptiert, vergißt aber dabei, daß im Falle von Rechtsproblemen andere auch kein Gericht anrufen können, stellt also seine Meinung über die aller. Umgekehrt muß er ja nicht von der Möglichkeit gebrauch machen, wenn er hierzulande vor Gericht gehen könnte. Achja, liebe AGB Vergleicher, zeigt ihr bitte auch wo die Ingress AGBs in besagten Problemfällen identisch sein sollen? Ich wette ihr plappert nur und habt nicht einmal verglichen.

  5. @über mir:
    Sorry, aber das, was Du entschieden hast, gilt doch auch für Dich, wenn für alle anderen hiesiges Recht in den AGB berücksichtigt wird. Ganz im Gegenteil unterbindest Du die Selbstbestimmung anderer. Wie schon gesagt, Beispiel Gericht. Du verzichtest quasi auf Dein Recht ein Gericht anzurufen, das ist auch ok. ABER mit Deiner Einstellung müssen das alle. Wenn die AGBs angepaßt sind, kannst Du aber weiter auf das Gericht verzichten, andere müssen es aber nicht. Deswegen ist Deine Denkweise egoistisch und Selbstbestimmung unterbinden, nicht das, was die vzdb macht.
    Übrigens, wenn die USA Deine Daten haben, ist das der GAU. Deutschland ist da harmlos gegen, da wundert es warum Dich der Besitz in Deutschland stört, der in USA aber nicht.

  6. Für mich klingt das immer so als ob man keine Wahl hätte und das Spiel spielen müsste. Der vzbv soll seine Warnung raushauen und jeder soll für sich selbst entscheiden können.
    Ist ja nicht so das die Verknüpfung von Konto und Spieler keinen „Vorteil“ hätte. Man kann sich einfach mit einem anderem Gerät anmelden und seinem bisherigen „Spielstand“ weiterspielen.
    Und falls die Werbung mit den Standortdaten machen wollen… Die Gewohnheiten von einem erkennen die ja nicht wirklich, da man zu speziellen Orten muss. Dadurch wird das Verhalten des Spielers beeinflusst. Oder habe ich was übersehen?

  7. Markus Spies says:

    Alle AGB Passagen, die mit deutschem Recht nicht vereinbarten, wegen dich automatisch ungültig, sofern es einen Passus gibt das dadurch nicht die gesamten AGB ungültig werden.

    Also gibt es an sich kein Problem, aus dem die Verbraucherzentrale einschreiten müsste.

    Und die SpielerID ist erforderlich für den geplanten Chat, aber auch für Arenen und um den Spielfortschritt zu speichern. Die SpielerID ist kein Primärschlüssel.

    Die Email-Adresse ist einmalig und taugt daher als Primärschlüssel. Alleine diese zu verarbeiten und anhand ihrer den Spielfortschritt zu speichern ist ersten für die Funktion des Dienstes erforderlich und ach das liest eh keiner von der Verbraucherzentrale, wieso nach ich mir überhaupt die Mühe.

  8. @Fraggle

    Naja die einfachste Lösung ist Pokemon Go wird in deutschland nicht mehr angeboten.
    Alle Probleme gelöst.

    Oder, aber das schon sehr weit hergeholt, wer mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, der läd das Spiel nicht runter.

  9. @Stefan Scheller: zugegeben, bei der Sache mit dem Telefonbuch habe ich mich wohl verlesen. Es geht nicht um das Thema GPS-Tracking perse sondern um die Kombination mit dem Tracking sonstiger Benutzerdaten.

  10. Nun ja, als Mitarbeiter einer Institution, die in den letzten Jahren immer wieder gezeigt hat, dass ihre Hauptaufgabe offenbar darin gesehen wird, den Verbrauchern das Leben schwer zu machen, hat man hier ja nun wieder ein erstklassiges Betätigungsfeld gefunden.

    Und nochwas @Balu: Wer in Deutschland eine App installiert und nutzt, hat sich auch an die Regeln des Anbieters zu halten, vollkommen egal was einzelne User darüber denken. Jedenfalls sollte das so sein. Letztlich wird niemand gezwungen, diese oder jene App zu nutzen.

    Aber gut, wer sonst keine Hobbys hat …

  11. Es ist schon sehr drollig wie unbedarft einige Mitmenschen sind. Da frage ich mich ob die beim Kauf eines Hauses oder einer Finanzierung ebenfalls so sorglos sind und jeden Dreck unterschreiben. Mir scheint das die „Generation Pokemon“ ein wenig unreif ist. Wie gut das ich in der „Vor-Pokemon-Ära“ groß geworden bin. So geht mir dieser ganze Hype am Popo vorbei. Aber es ist schon erstaunlich wie einfach man Menschen glücklich machen kann. Da geben große Studios Unsummen aus um Spiele zu entwickeln und die machen eine infantile App und lösen damit eine Massenhysterie aus.

  12. „So wichtig ist Deutschland dann auf dem Gesamtmarkt auch nicht.“

    Das ist leider falsch.

  13. Wie lieb mir gerade die Technik Blogs werden, die ohne täglichen Pokemon Go Post auskommen.

  14. Echt mach mal übertreiben sie es und zwar nicht gerade zum Wohl der Kunden. Kann ich eigentlich die Verbraucherschutzzentrale auf Ersatz meiner Ingame Käufe verklagen, wenn das Spiel vom Deutschen Markt genommen wird, wegen des Unterlassungserklärung?

  15. Pokeschnapper says:

    Ich mir alles durch + Kommentare und muss sagen in der Zeit hätte ich schon einiges an Sternenstaub sammeln können 😉 Ich geh mal jagen mfg

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