PlayStation 5: Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Saturn wegen Vorbestellungs-Misere ab

Vielleicht erinnert ihr euch: Als die Vorbestellungen der PlayStation 5 plötzlich starteten, war es mitten in der Nacht. Als einer der ersten Händler nahm Saturn Bestellungen der Next-Generation-Konsole entgegen. Bis heute ist die Konsole ausverkauft, wann sie einmal wirklich lieferbar sein wird, steht in den Sternen. Nun mahnt die Verbraucherzentrale Sachsen Saturn anlässlich des Vorbesteller-Chaos ab. Stein des Anstoßes sind die AGB des Online-Händlers.

Was genau geht nun vor sich? Nun die Verbraucherzentrale Sachsen hat Saturn.de laut eigenen Aussagen „wegen unwirksamer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, irreführender geschäftlicher Handlungen und verbraucherschutzwidriger Praktiken abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert“. Moniert wird auch, dass den Verbraucherschützern offenbar Fälle von Kunden bekannt sind, die zwar Ende September 2020 eine Vorbestellung bei Saturn abgeben konnte, allerdings nicht direkt eine Bestellbestätigung erhielten. Das sei aber gesetzlich vorgeschrieben.

Stattdessen forderte Saturn wenige Tage nach der Bestellung vorab zur Zahlung auf. Gleichzeitig gibt Saturn.de aber in seinen AGB an, dass durch die Zahlung noch gar kein Vertrag zustande käme. Erst wenn die Ware versandt werde, komme ein Vertrag zustande, so Saturn.de. Außerdem gibt Saturn zwar in den AGB an, dass bei Nichtlieferung das Geld erstattet werde, lässt aber völlig im Dunklen, wann ein betroffener Kunde dann sein Geld zurückbekommen könnte. Das ist im Falle der PlayStation 5 aber eine berechtigte Frage, da sie immer noch nicht wieder lieferbar ist.

So vertritt die Verbraucherzentrale Sachsen die Ansicht, dass die Zahlungsaufforderung und die Ankündigung des Versandes der Ware bei Geldeingang bereits einen Vertragsabschluss darstellt. Denn die Zahlung des Kaufpreises ergibt schließlich nur dann Sinn, wenn es auch einen Kaufvertrag gibt. Üblicherweise wolle kein Kunde Geld zahlen, also die eigene Leistungspflicht erfüllen, ohne einen Anspruch auf eine Gegenleistung zu haben, so argumentiert die Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Verbraucherzentrale hat sogar hier eine Informationsseite für PS5-Besteller eingerichtet, die vorbestellt hatten, aber bis heute auf eine Konsole warten. Mal abwarten, wie das Ganze ausgeht. Vermutlich wird Saturn seine AGB anpassen, denke ich.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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19 Kommentare

  1. Vielleicht sollte man einfach mal darüber nachdenken, diese absolut unsägliche und zumindest in meinen Augen auch völlig überflüssige Zahlungsart „Vorkasse“ einfach abzuschaffen bzw. zu verbieten. Wenn nicht grundsätzlich, dann wenigstens in Fällen wie diesen, wo ich bei Vorkasse dann schon zahlen soll, bevor der Händler die Ware überhaupt selber erstmal am Lager hat…

    Ich habe noch nie verstanden, warum irgend jemand für egal was in „Vorkasse“ geht. Der Händler kriegt mein Geld dann, wenn er die Ware dahat und versendet. Und nicht irgendwann vorher. Bei Vorkasse ist das Problem halt, dass das da so nicht funktioniert. Bzw. nur mit einem riesigen Aufwand. Denn entweder müsste mich der Händler zur Überweisung auffordern, sobald er die Ware hat. Dann kommt aber nochmal mind. 1 zusätzlicher Tag dazu, bis er die Ware verschicken kann, was auch der Kunde (gerade in diesem Fall hier) sicher nicht will. Oder er müsste die Vorkassekunden ein paar Tage bevor er die Ware erwartet anschreiben. Aber wieviel Tage vorher sind genug? Und wenn die Ware dann doch nicht kommt? Und so oder so ist das Ganze einfach nur ein Riesenaufwand.

    Letztlich können von diesem Problem hier ja nur Leute betroffen sein, die sich für die Zahlung per Vorkasse entschieden haben. Ganz ehrlich – so jemand ist dann vielleicht auch manchmal ein Stückweit selbst Schuld, dass der Ablauf nur so semioptimal ist, denn Vorkasse ist von allen denkbaren Zahlungsarten die Allerschlechteste. Und jemand, der aus Gründen der Bonität nichts anderes als Vorkasse machen kann, sollte sich vielleicht überlegen, ob er nicht erstmal ein paar andere Probleme löst, bevor er sich eine PS5 kauft…

    Ja, ich weiß, ich bin ein Arschloch. Wahrscheinlich auch, weil ich mir sicher bin, dass genau die Art von Klientel, die eine PS5 irgendwo per Vorkasse bestellen muss, genau dieselbe Kilentel ist, die die Dinger dann bei ebay Kleinanzeigen für 900,- reinstellt… 😀

    • Jörg Ingenbrand says:

      Perfekt Wiedergegeben – Genau meine Meinung

    • Geschrieben von jemanden, der anscheinend nicht in der Wirtschaft arbeitet. Man soll Vorkasse abschaffen? Das wäre fatal. Ein Beispiel: Du möchtest als Privatperson mit schlechter Bonität eine größere Anschaffung tätigen… Ich als Vertragspartner würde in diesem Fall auf Vorkasse bestehen, da sonst das Risiko des Zahlungsausfalls viel zu groß ist.

      • Ja, Du hast Recht, generell abschaffen geht sicher nicht. Ich hatte ja aber auch selbst schon dazugeschrieben „Wenn nicht grundsätzlich, dann wenigstens in Fällen wie diesen, wo ich bei Vorkasse dann schon zahlen soll, bevor der Händler die Ware überhaupt selber erstmal am Lager hat…“.

        Mir geht es einfach ganz grundsätzlich um das Konstrukt, dass ich einen Vertragspartner Geld für eine Gegenleistung zahlen soll, von der nicht nur klar ist, dass er diese Gegenleistung zum Zeitpunkt des Erhalts des Geldes noch nicht erbringen kann, sondern von der darüber hinaus auch noch nicht einmal sichergestellt ist, ob und wann er sie überhaupt erbringen kann. DAS kann schlicht und ergreifend nicht sein. Eine Rücksichtnahme auf Menschen mit schlechter Bonität ändert daran nichts. Das muss dann halt irgendwie anders gelöst werden.

    • Ich meine, dass auch Leute mit Kreditkarte direkt die Abbuchung erhalten haben,.. und hier wäre es sogar ein leichtes, das Geld zu blocken und mit Versand einzuziehen.

      Ich kehre schon länger Saturn den Rücken. Die brauchten >2 Monate um mir lächerliche 6€ gutzuschreiben,..

      • Ich hatte bei MM und mit KK bestellt, und die Karte wurde erst am Tag des Versands belastet. Davor erfolgte lediglich eine Reservierung. So kenne ich es von MSH (wo ich durchaus öfters was bestelle, i.d.R. allerdings mit Filialabholung und dortiger Zahlung) eigentlich generell. Das Geld bereits vor Lieferung einzuziehen, wäre für mich völlig inakzeptabel, findet aber wie gesagt mMn auch nicht statt. Ich denke, dass die fraglichen Leute vielleicht die Reservierung des Betrags mit dem tatsächlichen Einzug verwechseln. Wie genau sich das buchungstechnisch darstellt, ist auch von Bank zu Bank bzw. Kartenanbieter zu Kartenanbieter verschieden; das ist nicht überall gleichermaßen transparent.

        • Ich habe bei Saturn per PayPal bezahlt, da die Server komplett überlastet waren und nichts anderes funktioniert hat. Der Betrag wurde nicht nur vorgemerkt, die KK wurde direkt belastet. Das Geld liegt jetzt entsprechend seit September bei Saturn. Die letzte Nachricht zum Status habe ich kurz vor Weihnachten erhalten, ohne einen genaueren Liefertermin. Ziemlich schwache Leistung seitens MMS.

    • Du verwechselst Vorkasse und Vorbestellung.

    • Interessantes Statement, leider völlig an der Realität vorbei. Die Frage die Du aufwirfst stellt sich nämlich gar nicht. Es ist gesetzlich nämlich schlicht verboten, Geld anzunehmen und die angebotene Ware nicht zu besitzen oder deren Verfügbarkeit nicht sicherstellen zu können.

      Damit erledigt sich dann auch der Rest Deines weiteren Textes, der auch eher fragwürdig ist, leider. Ich kann Deine Meinung da voll verstehen, aber auch das ist realitätsfremd, denn Du wirfst (was gerne gemacht wird) alles in einen Topf.
      Ein Beispiel: meine Schufa-Auskuft ist gelinde gesagt am A***, da ich mit meiner Firma Pleite gegangen bin. Ich zahle _alle_ meine Schulden ab, aber solange ich das tue, hilft es mir leider auch nicht weiter, denn wie gesagt, Schufa nicht so dolle. Ich gehe aber schon davon aus, dass ich mir eine PS5 leisten kann und darf, denn ich zahle über 3500.- monatlich bei den Gläubigern ab, und von dem mir verbleibenden Pfändungsfreibetrag darf ich mir schliesslich kaufen, was ich möchte.
      Und nur um es auch mal ganz klar zu sagen, draufzahlen tut von meinen Gläubigern keiner. Oder wo bekommst Du heutzutage noch 8% Zinsen? Ich muss die nämlich bei manchen Gläubigern bezahlen, also sag mir nicht, die hätten da nix von…

      Was ich damit sagen will, Saturn ist hier nicht im Recht, unabhängig von der Zahlungsart. Da muss man überhaupt nix ändern, man muss nur anfangen, auf Einhaltung der ohnehin geltenden Regelungen zu bestehen und diese notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Wenn Du also Vorkasse anbietest als Händler, ist es Deine Pflicht die Ware vorrätig zu halten, bis die Zahlung eingeht. Das ist einfach Dein Risiko als Händler. Wenn Du das nicht kalkulieren kannst, dann solltest Du kein Geschäft haben, oder fährst es wie ich an die Wand. So einfach ist das, bzw könnte es sein.

  2. „Vielleicht sollte man einfach mal darüber nachdenken, diese absolut unsägliche und zumindest in meinen Augen auch völlig überflüssige Zahlungsart „Vorkasse“ einfach abzuschaffen bzw. zu verbieten. “

    Dann gibt es viele Kunden, die nicht mehr bestellen können. Stell dir vor…es gibt Menschen die bestellen etwas ohne es dann im Nachgang zu bezahlen.

    • Verkauf auf offene Rechnung natürlich nur an Kunden mit ausreichender Bonität. Von mir aus auch gar nicht – offene Rechnung finde ich genauso überflüssig wie Vorkasse und könnte wegen mir ebenfalls abgeschafft werden, da das Ausfallrisiko hier zu 100% beim Händler liegt, was in meinen Augen genauso wenig akzeptabel ist wie dass ich für etwas zahlen soll, bevor der Händler es selber hat.

      Ich zahle 100% meiner Onlinebestellungen per (in dieser Reihenfolge):
      – Kreditkarte
      – Lastschrift
      – PayPal

      Wer KEINE dieser 3 Zahlungsarten nutzen KANN, sollte sich keine PS5 kaufen. Wer keine davon nutzen WILL… ja, so jemand hat dann halt wie oben schon gesagt Pech gehabt, wenn sich eine Vorkassezahlung zum Problem entwickelt…

  3. In diesem Fall habe irgendwie alle recht oder Unrecht. Saturn nimmt Vorkasse und liefert nicht. Sony tritt eine neue Konsolengeneration an und kann nicht in ausreichenden Mengen liefern (Rattenschwanz).

    Das schlimmste sind aber die Kunden die im gestandenen Alter einer Spielekonsole hinterher hecheln als ob ihr leben davon abhängt.

  4. Ich möchte zu gerne wissen, wo diese Konsolen hingegen. In der Schweiz nimmt kein seriöser Händler auch nur eine Vorbestellung an. Das Thema ist hier wie tot und begraben, es spricht auch niemand mehr über die PS5.

    Aber ich nehme doch an, Sony hat die Produktion noch nicht eingestellt. Also: Wo sind all diese Kisten?

  5. Das Problem von den Dreck Laden Saturn Media Markt ist sie kassieren die Kohle sofort brauchen aber Monate um das Geld zurück zu überweisen günstiger Kredit die Bewertungen sind übel was die alles abziehen.

  6. Hat hier eigentlich schon mal jemand einen Deckungskauf gemacht, bzw. durch einen Anwalt machen lassen?
    Ich warte seit Mitte November auf ein für ein Projekt im Frühjahr benötigtes, bestelltes Werkzeug, welches mit „auf Lager“, 1-3 Tage Versand angeboten wurde. Bestellt, per Paypal bezahlt und laut AGB des Shops ist damit ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen.
    Auf Nachfrage nach zwei Wochen hieß es, deren Lieferant hätte nicht geliefert, also war die Angabe im Shop bei der Bestellung wohl schon mal falsch. Ich kann verstehen, dass durch Corona die Lieferketten oft nicht so zuverlässig sind, allerdings ist das Werkzeug bei anderen Shops immer wieder mal als verfügbar gelistet, dann aber für einen weit höheren Preis. Ich habe dem Verkäufer eine großzügige Frist zur Nachlieferung gesetzt und auf mehrere Anbieter im Internet verwiesen, wo er das Werkzeug beschaffen könnte. Die Antwort darauf war, tut uns leid, sie können ja stornieren. So einfach will ich die aber nicht aus einem gültigen Vertrag lassen, denn der Grund meiner Bestellung bei dem Shop war unter anderem die Aussage zur Verfügbarkeit. Nach Ablauf der Frist könnte ich einen Deckungskauf machen (lassen) und die Mehrkosten vom Verkäufer fordern. Das habe ich aber noch nie gemacht, hat wer Erfahrung damit?

    • „Ich warte seit Mitte November auf ein für ein Projekt im Frühjahr benötigtes, bestelltes Werkzeug, welches mit „auf Lager“, 1-3 Tage Versand angeboten wurde“

      „Auf Nachfrage nach zwei Wochen hieß es, deren Lieferant hätte nicht geliefert, also war die Angabe im Shop bei der Bestellung wohl schon mal falsch“

      —-> viele Bestellungen laufen heutzutage als „Streckengeschäft“: der Kunde bestellt beim Händler, die Bestellung wird zum Großhändler oder Hersteller durchgereicht – und dieses liefert direkt an den Endkunden.

      Hier ist dann die Warenwirtschaft des Händlers teils auch an die Warenwirtschaft des Großhändlers / Herstellers angebunden und signalisiert dem Endkunden dann „auf Lager“.

      WELCHES Lager das ist, wird damit nicht gesagt. Und auch nicht, wo das Lager sich befindet. amazon z.B. hat ja auch mehrere Lager – und da geht man auch nicht davon aus, daß die Ware vlt. immer aus München kommt, wenn amazons Deutschland-Niederlassung in München ihre Zentrale hätte.

      Da wir ein Europa des freien Warenverkehrs haben, musst du sogar damit rechnen, daß ein Händler sein Lager in einem anderen Land hat. Insbesondere bei Händlern nahe der Grenze zu PL / CZ könnte ich mir so etwas vorstellen, weil dort der Lagerplatz und die Kommisionierungsarbeit günstiger ist.

      Auch gut möglich, daß die Systeme nicht direkt in quasi-Echtzeit gekoppelt sind, sondern nur unterschiedlich oft pro Tag aktuelle Daten austauschen…. und dann kommt es zwangsläufig zur Fehlteilen….

      Fehler des Shops wäre hier dann, die Bezahlung vor einer Bestandszusicherung durch den Vorlieferanten möglich zu machen…

      „Nach Ablauf der Frist könnte ich einen Deckungskauf machen (lassen) und die Mehrkosten vom Verkäufer fordern. Das habe ich aber noch nie gemacht, hat wer Erfahrung damit?“

      Musste ich noch nicht machen – aber neben einem Anwalt ist vielleicht das Internet eine Informationsquelle:

      https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=deckungskauf

  7. Also ich nutze ja Stadia, da hat man kein Problem mit Konsolen-Vorbestellungen…

    j/k

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