Personalausweis: Speicherung von Fingerabdrücken wird vorgeschrieben

Nun ist es quasi amtlich: Wir hatten schon zuvor darüber berichtet, dass der Deutsche Bundestag eine Verpflichtung zur Speicherung von Fingerabdrücken bei Personalausweisen und Pässen beschlossen hatte. Jetzt bestätigt der Bundesrat, dass man am 27. November 2020 den neuen Vorgaben für Personalausweise und Pässe zugestimmt habe. Ziel sei es, dadurch Ausweisdokumente besser vor Fälschungen zu schützen.

Der Bundestagsbeschluss führt ganz konkret eine Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments ein. Diese gilt dann in Zukunft ab 2. August 2021 – im Einklang mit einer entsprechenden EU-Verordnung, welche die Speicherpflicht nicht nur in Deutschland, sondern europaweit vorgibt. Ab Mai 2025 sind außerdem nur noch digitale Passbilder möglich, die durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden.

Im Rahmen der elektronischen Übersendung wird dann zugleich auch geprüft, ob das digitale Foto biometrietauglich ist. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen durch unter anderem das sogenannte Morphing verhindern. Außerdem wird die Möglichkeit erweitert, Passbilder vor Ort bei den Behörden zu erstellen. Das soll jedoch kein Zwang werden. Es soll weiterhin die Möglichkeit geben, die Fotos extern bei einem Fotografen knipsen zu lassen.

Menschen, die sich selbst als weder männlich noch weiblich empfinden, dürfen zudem in ihrem Ausweisdokument bei Geschlecht ein „X“ eintragen lassen. Auch bei den Kinderreisepässen ändert sich etwas. Sie gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber als Ausgleich mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Daneben ist weiterhin die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes möglich.

Das Gesetz wird laut Bundesrat nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt im Wesentlichen am Tag danach in Kraft. Die Speicherpflicht für Fingerabdrücke gilt allerdings erst ab 2. August 2021. Die Vorgaben zur elektronischen Fotoübermittlung greifen wiederum aufgrund einer längeren organisatorischen und technischen Umsetzungsfrist erst ab 1. Mai 2025.

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45 Kommentare

  1. Kontroverse Veränderungen sind immer erst opt-in, dann opt-out, dann Pflicht. Die Schnarchnasen im politischen Betrieb die dagegen waren und sich das opt-in haben aufschwatzen lassen sind für solche freiheitsfeindlichen Entgleisungen wie die Fingerabdruckpflicht mit verantwortlich.

  2. Alexa!
    Erinnere mich am 01.06.2021 daran, meinen Personalausweis als verloren zu melden und mir einen neuen zu bestellen.

    • Du kannst auch einfach so jederzeit einen neuen Ausweis beantragen. Ausweise grundlos als gestohlen zu melden ist keine sehr sinnvolle Idee.

    • Naja, immerhin wollte er ihn nur „verloren“ melden, immer noch besser als gestohlen. Und ganz so einfach ist das mit dem „jederzeit neu beantragen“ auch nicht, wenn der noch ein paar Jahre gültig ist, wird man sich schon die Frage gefallen lassen müssen, warum man denn unbedingt einen neuen haben möchte. Und das Argument, die Fingerabdruckpflicht zu vermeiden, zieht vermutlich nicht. Und dann sind wir doch wieder bei der Verlustmeldung… 😉
      Ansonsten wäre es vielleicht noch sinnvoller, den Ausweis noch in diesem Jahr neu zu beantragen, einfach weil die Gebühren steigen.

    • Alles was du sagst über Alexa auf amerikanische Server speichern lassen aber über einen Fingerabdruck im Ausweis jammern.

  3. Meine Ansicht zu der Thematik:
    – Fingerabdruckpflicht: schlecht
    – Fotoregelung: neutral, da ich die Auswirkungen nicht bewerten kann. Hab die Fotos immer in der Behörde machen lassen bzw. In der Fotobox selbst gemacht.
    – Geschlecht X: positiv, da damit gerichtlichen Entscheidungen und der allgemeinen Regelung gefolgt wird

    Zu der Thematik mit der Dauer kann ich nichts sagen, da keine Erfahrung.

  4. Grumpy Niffler says:

    Wäre leicht da jetzt auf die Politik zu schimpfen, aber auch Identitätsbetrug ist ein ernstzunehmendes Problem da sich eben die technischen Möglichkeiten von Fälschern ebenfalls immer weiter entwickeln. Der einzige Weg zu sicheren Ausweisdokumenten und Bargeld führt daher über ihre beständige Weiterentwicklung. Letztlich verschieben sich somit auch international die Kriterien für ausreichend sichere Ausweisdokumente. Man muss ja auf der anderen Seite auch vermeiden, irgendwann mit einem Ausweisdokument dazustehen, das einerseits leicht fälschbar ist und so Identitätsbetrug erleichtert und andererseits auch im Ausland nicht anerkannt wird. Ist halt immer eine Abwägung zwischen Fälschungssicherheit und individueller Freiheit. Für mich persönlich verläuft die Grenze daher eher dort, wo diese Daten nicht mehr individuell auf den Ausweisen gespeichert werden würden, sondern in einer zentralen Datenbank zusammengeführt werden würden.

    • Dem stimme ich zu. Allerdings muss man nun damit rechnen, dass die eigenen Fingerabdrücke nun bei jedem Grenzübertritt standardmäßig für immer in der Datenbank des Gastlandes gespeichert werden. Mich in der EU, aber USA, Türkei usw.. Einmal Perso vorzeigen reicht.

      • Grumpy Niffler says:

        Für viele „problematische“ Staaten wie etwa die USA, Russland, China, … braucht man ohnehin einen Reisepass, welcher schon seit Jahren Fingerabdrücke enthält.
        Letztlich liefert man sich bei einer Auslandsreise immer der Jurisdiktion des jeweiligen Landes aus, welche sich nur in den seltensten Fällen um deutsche Datenschutzbefindlichkeiten scheren wird. Ob da jetzt nun Fingerabdrücke auf dem Perso sind oder nicht, das macht da im Zweifel wenig Unterschied.

  5. sehr ungeil. fingerabdrücke mega ungeil. habe die fotos bisher immer selbst gemacht, wurden nie beanstandet. und jetzt dann noch unsummen dafür ausgeben? sehr uncool.

  6. werde mir dann beim nächsten mal einfach aus prinzip auf geschlecht „X“ ändern lassen.

    • Viel Spaß bei der Einreise in ein Land, das das nicht anerkennt.

      • Dann Reise da eben nicht ein. Wenn man nicht gerade Trainee ist und sich kein Nein erlauben kann, muss man in der Regel eh nicht mehr so viel reisen.

      • Früher hat sich jeder daran aufgegeilt auf Firmenkosten in der Business Class nach NYC zu fliegen um dann dort noch Insta-Content für die daheimgebliebenen zu kreieren, heute ist man viel cooler wenn man nicht mehr irgendwo hinfliegen muss 🙂

    • In anderen Berichten steht, dass man als X auch die Möglichkeit hat, sich als Mann oder Frau eintragen zu lassen, obwohl man beim Einwohnermeldeamt als X gemeldet ist. Das soll Diskriminierung an der Grenze verhindern.

      Also ich rate vom X im Ausweis ab. 🙂

  7. > Menschen, die sich selbst als weder männlich noch weiblich empfinden, dürfen zudem in ihrem Ausweisdokument bei Geschlecht ein „X“ eintragen lassen.

    Das ist etwas ungenau formuliert. Im Reisepass kann man sich „X“ als Geschlecht eintragen lassen. Der deutsche Personalausweis andererseits hat gar keine Geschlechtsangabe und wird dies auch in Zukunft nicht haben.

    • …was viel besser ist. Man sollte da nirgendwo das Geschlecht ausweisen.

      • Ist schon irgendwie diskriminierend, wenn als Geschlecht ein „X“ eingetragen wird. Dann lieber ganz auf die Angabe des Geschlechts verzichten.

        Wie verhält sich die Angelegenheit mit dem Geschlecht eigentlich bei bevorstehender Leibesvisitation? Muss die dann auch von transgender Behördenmitarbeitenden durchgeführt werden?

        • Ich habe nie verstanden, wieso eine Leibesvisitation weniger übergriffig sein soll, je nachdem welches Geschlecht der Leibesvisitator (hoho) hat. Also das ist doch wohl vermutlich ein Klischee.

          • Das mit dem gendergerechten texten übern wir noch ein wenig. Es müsste „Leibesvisitierende“ heißen. 😉 Das eine Leibesvisitation übergriffig wäre habe ich nicht behauptet, Wenn es übergriffig wird, dann eher nicht geschlechtsabhängig. Auch Leibesvisitierende die das gleiche Geschlecht wie die Visitierten haben können übergriffig werden.

            • > Leibesvisitierende

              Nur wenn sie in diesem Moment gerade leibesvisitieren! 😛

              .. und jede Leibesvisitation ist übergriffig. Das ist doch der Witz dabei. Wenn du nur da anfassen dürftest wo der zu Durchsuchende gut findet, würdest du nichts finden. …denn der weiß ja wo er die Sachen versteckt hat. Es geht darum, gegen dessen Willen an seiner Person etwas zu finden.

  8. Spannend wären technische Details zur Speicherung des Fingerabdrucks.

    Ich kenne den Prozess bisher so, dass ich den Abdruck bei Bestellung des Persos im Bürgeramt durchführen müsste. Lt. dem Info-Flyer wird der dann bis zur Abholung des Persos in dem Bürgeramt gespeichert (finde ich schon fraglich – wirklich auf einem Arbeitsplatzrechner dort?!). Bei Abholung wird der Abdruck dann auf den Perso gespeichert und beim Bürgerbüro gelöscht.
    Das fand ich nicht gut. Speicherung im Bürgerbüro ist ein unnötiges Risiko und bzgl. der Löschung muss unnötig stark vertraut werden.

  9. In einigen Ländern werden schon länger Fingerabdrücke bei der Einreise genommen. Man fliegt also mit seinem „Finger- losen“ Pass z.B. nach Thailand und drückt dann dort bei der Passkontrolle mit beiden „Pfoten“ seine Finger in den Scanner. (wie dort üblich u. woanders auch)
    Von mir aus sollen auch die Pässe Fingerabdrücke haben. Da kann man die Urlaubstoten wenigstens besser identifizieren.
    Und wenn ein Krimineller einem den Finger abschneidet um sich Zugriff auf Konto oder sonstige Möglichkeiten verschaffen will, na und? Es gibt ja noch das Foto…wo der Typ dann total anders aussieht, es sei denn er schneidet den Kopf auch noch ab. Dann scheint eh alles egal zu sein, oder?

    • pommesmatte says:

      Pässe enthalten schon seit 2015 immer zwei Fingerabdrücke. Länder wie z.B. Thailand kämen da aber nur mit entsprechender Berechtigung dran.

  10. Nimmt man alle Entwicklungen zusammen, inwieweit ist man dann von „chinesischen Zuständen“ entfernt.

    Mir scheint, die Überwachung (vom Ausweis über Schufa, Uploadfilter, Videoüberwachung überall, google, facebook, Juniper, Vorratsdatenspeicherung, bargeldloses Bezahlen, Regelabfragen der FAs, BND, VS und und und) kann bald nicht nur mithalten, sondern ist umfangreicher.

    Der einzige Unterschied wäre dann, das man halt nich China ist … aber was für eine Garantie ist das denn?

    • Also von chinesischen Zuständen sind wir meilenweit entfernt – insbesondere, da die von dir genannten Dienste nicht zusammenarbeiten. Ich hab zumindest noch niemals gehört, dass das Finanzamt oder z.B. Facebook dich per Videoüberwachung kontrollieren. In der Regel wird sich der BND, der für das Ausland und die dortige Aufklärung zuständig ist, wenig für mich oder dich interessieren.

  11. Bartenwetzer says:

    Fälschungssicher? Foto samt Fingerabdrücken als Hologramm mit weiteren Merkmalen

    Da dürfte dann den Fälschern ziemliche Probleme erwachsen.
    Und denen die gerne abgreifen würden.

  12. Jeder ankommende Asylbewerber, der zufällig gerade keinen Pass/Ausweis dabei hat, darf den Fingerabdruck verweigern. Warum ich nicht?

  13. Eine Pass ist dazu da, die Identität einer Person zweifelsfrei zu klären. Wenn dazu die Fingerabdrücke gespeichert werden, hilft das der Sache.

    Ein Punkt wird hier allerdings nicht erwähnt: Werden tatsächlich die ganzen Fingerabdrücke gespeichert oder nur die mathematische Entsprechung, wie es zum Beispiel Apple mit der Touch ID macht?

  14. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921789.pdf) geht folgendes hervor: „Eine Speicherung von Fingerabdrücken in Datenbanken findet nicht statt.“ Demnach werden die Fingerabdrücke nur auf dem Chip des Ausweisdokument gespeichert. Für die Bewertung der Speicherpflicht nicht unerheblich. Das Thema Datensicherheit hat die Bundesregierung mit, „Der im Chip des Personalausweises (oder Reisepasses) gespeicherte Fingerabdruck ist nur mit einem hoheitlichen Berechtigungszertifikat auslesbar, welche nur an explizit berechtigte Stellen ausgegeben werden“, beantwortet.

  15. @AlexLa
    Gerade in einer „wissenschaftlich aufgeklärten Welt“ ist man etwas weiter als du. Man hat erforscht, dass es Menschen gibt die sich nicht eindeutig einem bestimmten Geschlecht zuordnen lassen. Sowohl physisch als auch psychisch. Allerdings sollten diese Menschen nicht mit einem „X“ im Ausweis diskriminiert werden. Dann lieber ganz auf die Angabe des Geschlechts verzichten.

    • Tobias Claren says:

      Die Angabe des Geschlecht ist eine reine Information zur Identifizierung.
      „X“ ist nichts dass überprüft werden kann, das ist etwas dass jeder einfach behaupten kann.
      Hier einen emotional versisfften Faktor hinein zu bringen ist sinnlos.
      Denn dann kann sich JEDER ein „X“ eintragen lassen. Auch wenn die Person sich gar nicht „divers“ sieht.
      Eigentlich sollte man dazu aufrufen dies zu machen, um es nutzlos werden zu lassen.
      Und wenn sich die LBGT-XYZ-Verbände darüber aufregen, sollte das über den Streisand-Effekt noch mehr Menschen dahingehend triggern es auch zu machen.
      Dann sollte man lieber ganz darauf verzichten.
      Haafarbe und Augenfarbe kann man auch ändern.
      Haarfarbe einfacher, aber nach X Zeit U-Haft würde man es sehen.
      Augenfarbe kann man zumindest dann dauerhaft ändern, wenn sie nicht Blau ist.
      Und nein, ich meine keine Tätoweirung.
      Wer als Baby blaue Augen hatte, kann sich die z.B. braunen Pigmente vor diesen mit einem laser entfernen lassen. Und hat dann blaue Augen.

  16. Tobias Claren says:

    Hat niemand ein Problem damit, dass mit der Fotografenpflicht der Personalausweis extrem verteuert wird?
    Wenn es eine Maschine vor Ort gibt, dann hat die gefälligst kostenlos zu sein.
    Auch wenn man das unterstützen von Parasiten mit einem solchen Automaten umgehen kann, jetzt zahle Ich 39 Cent für 6 Passbilder was kostet es den Automaten im Amt zu nutzen?

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