Onlinezugangsgesetz: Ein digitales Postfach für alle Bürger

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett ein Paket für die digitale Verwaltung beschlossen: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Was bedeutet das unter anderem für Bürger?

  • BundID als zentrales Bürgerkonto für alle: Der Bund wird zentrale Basisdienste bereitstellen, wie das digitale Bürgerkonto BundID. Deutschlandweit soll sich damit zukünftig identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können (oha oha oha, war da nicht einmal schon was?).
  • Die „Zettelwirtschaft“ wird endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
  • Faktische Abschaffung der Schriftform: Durch die Gesetzesänderung können zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden; es ist keine händische Unterschrift mehr notwendig.
  • Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von elektronischen Verwaltungsleistungen werden gesetzlich verankert. So wird sichergestellt, dass staatliche Angebote im Internet besser auf die Bedarfe aller Bürger dieses Landes ausgerichtet sind.
  • Bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Behördenrufnummer 115. Die 115 ist heute in fast allen Bundesländern verfügbar und stellt zukünftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereit. Dafür werden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.
  • Flächendeckend digitale Anträge für relevante Verwaltungsleistungen: Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Bund, Länder und Kommunen in 2023 und 2024 auf die flächendeckende, medienbruchfreie Digitalisierung von 15 besonders wichtige Verwaltungsleistungen. Darunter fallen z. B. die Ummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung, die KfZ-An- und Ummeldung, die Baugenehmigung, der Führerschein und das Wohngeld. Diese Leistungen sollen spätestens 2024 in ganz Deutschland digital beantragt werden können.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Mit unserem Paket für die digitale Verwaltung gehen wir heute einen weiteren großen Schritt, um unser Land moderner, bürgernäher und digitaler zu machen. Wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden.

Zukünftig können digitale Anträge deutschlandweit über die BundID als zentrales Bürgerkonto gestellt werden. Für Unternehmen wird es in Zukunft nur noch digitale Anträge geben. Besonders begrüße ich, dass wir uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen jetzt auf 15 besonders wichtige Leistungen fokussieren. Spätestens 2024 werden dadurch zum Beispiel die Kfz- oder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. > Besonders begrüße ich, dass wir uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen jetzt auf 15 besonders wichtige Leistungen fokussieren.

    Ja, natürlich. Dass es 15 besonders wichtige Leistungen sind, ist mir persönlich auch besonders wichtig.

  2. Besser spät als nie!

    Freut mich, dass zumindest eine „staatliche“ Lösung für den elektronischen Zugang nun realisiert wird. Diese De-Mail Zugangsoption war ja die Hölle.

    Bin gespannt! Ich bin ja dafür das alles bis auf die Personalausweis und Reisepass Beantragung elektronisch bei den Ämtern gemacht werden kann, mittels dieser beiden Ausweise.

    • Entsprechend natürlich für nicht deutsche Staatsangehörige mit dem elektronische Aufenthaltstitel (eAT) oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR. Beide Karten könnten „theoretisch“ die selben Funktion ermöglichen wie der Personalausweis. Somit wäre jeder abgedeckt.
      Neben Deutsch, müsste mind. noch alles auf Englisch angeboten werden. Regional ggf. noch in anderen Sprachen. Hinzu muss es natürlich leicht zugängliche und barrierefreie Möglichkeiten geben die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, dann ggf. auch physisch vor Ort.

      • Auch wenn es technisch recht unproblematisch sein dürfte, neben Deutsch weitere Sprachen anzubieten – warum? Amts-, Verwaltungs- und Gerichtssprache ist Deutsch und nichts anderes.

        Oder glaubst Du, dass es in irgendeinem anderen Land der Welt auch Auswahlmöglichkeiten jenseits der Amtssprachen gibt? Warum sollte es auch so sein. Schließlich hat man Deutsch entweder als Muttersprache oder man zieht (mehr oder weniger) bewusst in dieses Land. Dann sollte man sich aber auch um die Sprache bemühen und keine Pamperung erwarten – wie sie nur in diesem Land auch üblich ist.

        • Was ist das denn bitte für ein schlechte Argumentation, weil andere Länder es nicht anbieten sollten wir es (auch) nicht machen?

          Mal abgesehen davon, wird dir nichts weggenommen. Du kannst ja soviel Deutsch schreiben und reden wie du willst.

          Das Problem was du ansprichst ist mangelnde Integration. Das lässt sich durch
          niedrigschwellge Bildungsangebote ermöglichen aber nicht wenn man die Ellenbogen Kultur fährt.

        • therealThomas says:

          In Belgien gibt es ein ähnliches staatliches Bürgerpostfach und das bietet neben den drei Amtssprachen Deutsch, Niederländisch und Französisch auch Englisch an. Finde das schon ganz gut so.

        • @Frank: Dir ist schon klar, dass Deutsch nicht einzige Amtssprache in Deutschland ist, oder? Sorbisch, Dänisch und Plattdeutsch sind bspw. ebenso amtliche Sprachen in einigen Gebieten in Deutschland.

        • Es gibt in Deutschland nicht eine einheitliche Amtssprache: Deutschland ist kein Zentralstaat, die Amtssprache in der Verwaltung wird durch die Bundesländer festgelegt, bspw. in Schleswig-Holstein: Hochdeutsch, Plattdeutsch und in Teilen Dänisch.

      • Sorbisch? Das hab ich ab und zu im Magen, aber sonst alles fit. Du hast Fränkisch vergessen.

        • Offenbar wohl eher ein in der Birne gehabt. Sorben sind eine slawische Minderheit in Brandenburg und Sachsen.

  3. Das klingt ja fast zu schön um wahr zu sein! 🙂
    Gute Sache.

  4. Jemand Anders says:

    wird nix… wie mit de-mail…
    bin kein pessimist, nur realist 😉

    • heinzepreller says:

      Da geh ich mit, allein dass das alles bestimmt wieder ausschließlich mit der Onlineausweis Funktion vom Personalausweis mega-umständlich und schwer zugänglich zu bedienen sein wird, wird das bestimmt schon wieder zur Projekt-Totgeburt machen.
      Lasse mich aber gerne überraschen – glaube nur nicht dran

  5. Ich feiere es, wenn es verfügbar ist.
    Jede IT-Dienstleistung, die Bund oder Land bisher in die Hand genommen haben, waren durch bürokratischen Overkill unbenutzbar oder im Grund totaler Müll

  6. Mira Bellenbaum says:

    Freue mich schon auf den ersten Datengau.
    So haben dann Hacker gleich Zugriff auf alle wichtigen Daten.

    Sorry, ich traue, was Digitalisierung angeht, dem Laden nichts zu.

    Siehe Digitalisierung im Gesundheitswesen usw.

  7. Ja nee klar. Bis wann soll das funktionieren?
    Grundsätzlich ist das Vorhaben zu begrüßen.
    Aber wenn ich mir die Digitalisierungsprojekte der vergangenen Jahre ansehe …
    Lassen wir uns überraschen.

  8. Ich begrüße das, solange es, wie im Text ja zu lesen , optional zu den bisherigen Verfahren „Zettelwirtschaft“ bleibt. Es muß immer die freie Wahl für BürgerInnen geben alles auf die bekannte Art, also mit dinglichen Unterlagen lokal bei einer sachbearbeitenden Person zu erledigen.

    • heinzepreller says:

      Solange Zettelwirtschaft eine Option bleibt wird es den Königsweg für die Verwaltung darstellen da bin ich mir absolut sicher, leider

  9. Danke Nancy, kannste dir sonstwo hin stecken. Deutsche Bürokratie und IT, das hat noch nie geklappt und das wird auch dieses Mal eine Lachnummer werden.

  10. Nein DANKE. Alle Daten zentalisieren ist der Plan. EU plant auch ein zentrales Register aller Vermögenwerte. Warum das wohl? Das in Kobination mit Bsrgeldabschaffung…

  11. Erst wenn Google und Apple wieder Schnittstellen dazusteuern, dann könnte das was werden…..

  12. Christian says:

    Das in diesem Land irgendwas in SAchen Digitalisierung mal wirklich klappt glaube ich erst wenns tatsächlich nutzbar ist. Man nimmt sich viel vor aber liefert wenig.

  13. Drucker in Behörden einfach ab nächstem Jahr verbieten – geht doch mit Gasheizungen auch…

    • Die Nadeldrucker sind noch fast neu, die kann man nicht einfach verbieten!

    • Dann sollte man aber e-Ink-displays anschaffen. Das Lesen auf echtem Papier ist nämlich augenschonender als auf eine Bildschirm – der leutet selber, flimmert u. U. , – das alles tut Papier nicht. E-Ink wäre da eine Lösung die beides bringt: kein Papierverbrauch mehr und dennoch ein ergonomischeres Lese-Erlebnis. Als ich noch aktiv in der Verwaltung arbeitete, hatte jede(r) SachbearbeiterIn einen PC auf dem Schreibtisch, es wurde dennoch jeder etwas längere Text zum intensiven Studium oder auch für Beratungen (Beratungsmappen mit ihren vielen kleinen Fächern für die einzelnen TOPs) ausgedruckt. Für statischen Text sind die normalen selbstleuchtenden Bildschirme nicht das Mittel der Wahl. Dabei ist an Dinge wie Reflektionen von Tages- oder Raumlicht noch gar nicht gedacht, diese „Störquellen“ für herkömmliche Monitore sind bei e-Ink Nutzlicht.

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