Über Sozialleistungen und deren Beantragung online haben wir schon berichtet. In NRW ist dafür die Sozialplattform gestartet. Auch anderweitig geht die Digitalisierung weiter. Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie veröffentlicht.
Eines der Ziele? Das Kernstück dieses Gesetzes ist das Ermöglichen der Online-Gründung der GmbH sowie weiterer Online-Verfahren für Registeranmeldungen ab dem 1. August 2022. Das DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) ermöglicht es bereits, dass u. a. bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften die notarielle Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen mittels Videokommunikation stattfinden kann, sodass eine persönliche Anwesenheit beim Notar nicht nötig ist.
In Zukunft soll die Zulässigkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen nicht mehr auf bestimmte Rechtsträger beschränkt, sondern für sämtliche Rechtsträger möglich sein. Gleichzeitig werden Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ebenfalls in den Anwendungsbereich des notariellen Online-Beglaubigungsverfahrens einbezogen, so das Bundesministerium der Justiz.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
Die Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat hat für mich eine hohe Priorität. Ein wesentlicher Aspekt ist es dabei, dass wir Online-Gründungen von Gesellschaften auch in Deutschland ermöglichen. Im letzten Jahr wurde der längst überfällige Schritt zur Ermöglichung der Online-Gründung einer GmbH getan. Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf gehen wir konsequent weiter: Online-Anmeldungen zum Register sollen auch für andere Rechtsträger möglich sein und Online-Beurkundungen sollen noch weitreichender ermöglicht werden. Hiermit stärken wir den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland und bringen das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen weiter in das 21. Jahrhundert.
