OnePlus 8: Einige Modelle kommen mit IP68, doch im Schadensfall bringt es wenig

OnePlus hat gestern seine beiden neuen Smartphones OnePlus 8 und OnePlus 8 Pro vorgestellt. Es gibt zwischen den beiden Modellen viele Unterschiede was etwa das Display oder die Kamera betrifft. Außerdem ist nur das OnePlus 8 Pro nach Schutzklasse IP68 zertifiziert. Zumindest gilt das für die frei erhältlichen Versionen. Offenbar gibt es da nun etwas Verwirrung, denn einige Versionen des OnePlus 8, die es exklusiv über Mobilfunkanbieter gibt, sind dann doch  wie das Pro-Modell ebenfalls nach IP68 zertifiziert.

Jetzt ist die Frage: Heißt das nun, dass das OnePlus 8 generell nach den Anforderungen der Schutzklasse IP68 gegen Staub und Wasser resistent ist und die Mobilfunkanbieter lediglich etwas Geld raufgelegt haben, um sich für baugleiche Modelle die Zertifizierung zu sichern? Betroffen ist etwa das Modell des US-Mobilfunkanbieters Verizon, das mit IP68 daherkommt. Allerdings unterstützt jenes auch mmWave 5G, sodass wohl noch weitere Anpassungen vorgenommen worden sind.

Zur Erklärung: Die Zertifizierung für die Schutzklasse kostet die Hersteller Geld, sodass manche ihre Geräte zwar resistent gegen Staub und Wasser machen, aber keine offizielle IP-Einstufung beantragen. Nun ist aber eben die Frage, ob die Versionen des OnePlus 8, welche Mobilfunkanbieter wie Verizon anbieten, abgewandelt sind oder nicht. Sollte letzteres der Fall sein, wäre eventuell auch das frei verfügbare OnePlus 8 resistent gegen Staub und Wasser und OnePlus hätte schlichtweg nur kein Geld für die Zertifizierung ausgeben wollen – verlassen kann man sich darauf aber nicht.

Und mit dem „darauf verlassen“ ist es ohnehin so eine Sache: Wer sein Gerät durch Feuchtigkeit und Wasser beschädigt sieht, dem hilft im Zweifelsfall auch die Schutzklasse leider nicht. So weisen Hersteller wie Apple, Google und auch Samsung beispielsweise deutlich darauf hin, dass ihre Geräte zwar gegen Wasser resistent aber nicht wasserdicht seien. In den meisten Fällen werdet ihr also trotz Schutzklasse IP68 bei Schäden durch Feuchtigkeit und Wasser auf den Kosten sitzen bleiben. Gebt deswegen lieber nicht zu viel auf die Zertifizierung.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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38 Kommentare

  1. Das ist dann schon irreführende Werbung, wenn Geräte zwar mit IP68 beworben werden, man aber im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleibt. Da machen es sich die Hersteller doch zu einfach und die Gesetzgeber lassen das leider durchgehen.

    Zum Thema OnePlus 8: Bei der Preisklasse auf die Zertifizierung zu verzichten ist schon frech. Das sind ja mittlerweile keine billigen Geräte und es gab und gibt weit günstigere mit einer entsprechenden Zertifizierung. Da kann man nur hoffen, dass ihnen diese Arroganz im Hals stecken bleibt.

    • Aussendienst says:

      Ich bin mir sicher, daß sehr viele Menschen derzeit ihre Pläne für einen Smartphone-Kauf ganz weit nach hinten schieben. Tatsächlich rechne ich in der Premium-Klasse mit einem massiven Verfall der Preise in diesem Sommer. Hier haben zu viele Hersteller die Trumpfkarte „Hoher Kaufpreis“ gezogen. Das wird sich rächen.

    • Denke da hast du den auch nicht ganz eindeutig geschrieben Text missverstanden. IP68 beschreibt eine Schutzklasse, die getestet wurde. Das heißt aber nicht, dass ein Gerät dauerhaft unter allmöglichen Situationen (z.B. unter Druck, beim Schwimmen, …) wasserdicht bleiben muss. Wenn das Gerät nicht IP68 entspricht ist es genauso ein Mangel in der Gewährleistung wie alles andere auch. Nur ist natürlich die Grenze zwischen „ist nass geworden“ und Kunde hat’s übertrieben (z.B. unter Wasserdruck aus einer Düse gewesen) nicht ganz leicht nachzuweisen.

  2. Die Wasserdichtigkeit soll mit der Zeit nach lassen. Daher dürfte es keine Garantie auf Wasserdichtigkeit geben.

    • Dann einfach nicht bewerben. Man verspricht ja etwas, was man offensichtlich nicht halten kann und will. Und bei der Gewährleistung sollte es ja innerhalb der ersten 24 Monate ja eigentlich kein Problem sein, da die Eingenschaft ja beworben und verkauft wurde. Garantie ist ja freiwillig.

      • Lies dir dich einfach durch was IP68 genau bedeutet, mit nichts anderem wird auch „geworben“.

        • ich kenne die Spezifikation sehr gut. wenn ich nun mein Handy für 30m in einem Meter liegen lassen (die Spezifikationen spricht sogar von 1.5m, wenn ich mich richtig erinnere) und es bekommt einen Wasserschaden wird der Hersteller sich heraus winden dabei ist hier eindeutig ein defekt vorliegend.

      • Vergiss bitte nicht: Apple etc. bewerben es genau so. Mein iPhone X hatte ohne jemals Wasser gesehen zu haben einen Wasserschaden. Auf den Kosten bin ich auch selbst sitzen geblieben!

  3. Ist das nicht allgemein bekannt? ;D

    Man bleibt doch in 95% der Schadensfälle auf dem Schaden sitzen. Freund hatte eine Handyversicherungen die laut Vertrag alles abdeckt auch Wasser, Feuer, Diebstahl etc. Der Haken ist, dass die Versicherung einem fast immer Fahrlässigkeit unterstellt.

    Er war auf einem Boot, hatte sein Handy (IP67, also zeitweiliges Untertauchen bis 1m) in der Hosentasche. Ist bei einer Aktion rausgefallen. Hat es gemerkt und gleich wieder aus dem Wasser gefischt. Dennoch hatte das Handy ein Schaden. Versicherung hat ihm Fahrlässigkeit unterstellt, da er sein Telefon auf einem Boot dabei hatte^^ Sowohl die Zertifizierung oder der Umstand, dass man sein Telefon gerade auf einem Boot für mögliche Zwischenfälle dabei haben sollte interessieren die nicht.

    Auch Versicherung mit „Eigenverschulden“ bringen da nix, da Fahrlässigkeit auch bei Eigenverschulden einen Ersatz ausschließt.

    Wenn das Handy nicht gerade daheim im Safe liegt und sich dort spontan selbst entzündet wird einem das keiner ersetzen.

    • Interessanter Bericht. Das ist ja wirklich eine Unverschämtheit von der Versicherung. Unter Fahrlässigkeit verstehe ich schon was anderes. Kannst du mir verraten bei welcher Versicherung dein Freud war?

      Vor 1,5 Jahren hat mich die Displayreparatur bei meinem Galaxy S10 über 400€ gekostet. Danach habe ich dann für rund 100€ eine Versicherung abgeschlossen und dachte ich bin jetzt „abgesichert“.

      • Puh kein Plan wo genau das war. Ich kann mich nur an seine gute Laune erinnern als das passiert ist xD

        Im Allgemeinen lohnen sich Versicherungen bei Smartphones nicht. Auch nicht für das 1000€ iPhone weil die Versicherung entweder nicht zahlt oder die Kondition so mies sind, dass man lieber etwas vorsichtiger ist.

        Auch bei Diebstahl: wird dir das Handy aus der Hosentasche oder Handtasche geklaut zahlt keiner, da du zu unvorsichtig bzw. fahrlässig warst. Auch wenn du es liegen lassen hast und dann weg ist. Wenn du nicht gerade überfallen wirst oder bei dir einer einbricht (wobei da eh Hausrat greift) dann gibt es da nix.

        Fast überall wird dir eig geraten sowas nicht abzuschließen. Ist genauso sinnvoll wie ne Brillenversicherung.

        Gerechnet auf die Wahrscheinlichkeit des Schadensfalls macht es mehr Sinn jeden Monat n kleinen Betrag zu Seite zu legen und das im Schadensfall selbst zu bezahlen.

      • Das Handydisplay sollte aber auch über eine Glasversicherung zu versichern sein. Zumindest ist es bei mir der Fall un dies ist inkludiert. Habe es aber bislang noch nicht benötigt.

    • Tut mir leid, aber da geht’s ja schon damit los dass die Versicherung der ganz falsche Ansprechspartner ist. Der Hersteller gibt IP67 an, nicht die Versicherung. Innerhalb der Gewährleistung wäre das ein Mangel und ohne Probleme zu beanspruchen. Eine Versicherung, evtl. für eigenverschuldeten Schaden wie z.B. Sturz, gibt seine eigenen Bedingungen zu tun und hat nichts mit dem Gerät und dessen Zertifizierung zu tun. Tut mir leid, aber das ist einfach Humbug.

  4. Ist das nicht bei allen Herstellern so? Wurden Samsung und Sony deshalb nicht sogar in einigen Ländern wie Australien wegen irreführender Werbung verklagt? Gibt es nicht genug Videos wo risikofreudige Nutzer zeigen wie ihre Geräte auch ohne IP-Zertifikat nicht ertrinken?
    Jetzt einmal ehrlich, sind da nicht Autoren von Chip und auch hier daran schuld, dass der Käufer so viel Wert auf dieses Zertifikat legt? In jeder Überschrift wird es sofort genannt wenn es vorhanden ist. Chip geht sogar soweit und bemängelt bei einem Motorola Gerät unter 100€, dass es kein IP-Zertifikat hat und nicht kabellos zu laden ist.
    Selbst wenn es die IP-Zertifizierung hat, jeder sollte doch lesen können welche Garantiefälle abgesichert sind. Wenn ich richtig lese, wird da immer vom klaren Wasser gesprochen. Chlor, Salz, Spülmittel, Badezusatz… ist das noch klares Wasser? Viel Spaß dann bei einem großen Konzern Recht zu bekommen
    Da sollte man sich das Geld lieber sparen und sich sein Handy direkt dort mit Vertrag besorgen wo eine Versicherung gegen solche Schäden inklusive ist oder sich einen Vertrag besorgen wo man das Gerät dafür versichern kann. Kann es nicht beschwören und will jetzt auch nicht suchen, aber bietet Handy.de das nicht an und das für Geräte wenn sie bis 6(?)Monate alt sind und haben die nicht auch alle Netzbetreiber?
    Keine Werbung, nur eine Idee, nur gerade spontan eingefallen, gibt bestimmt auch andere die ähnliches bieten.

  5. Die OnePlus Geräte waren schon seit Generationen Wasserdicht, man hat immer gesagt das man sich nur die Zertifizierung spart.
    Nun wo das Gerät über tausend Euro kostet dachte man sich bestimmt: Das ist so ein Schnäppchen, da können wir uns auch noch die (völlig unnötige) Zertifizierung leisten, denn unsere Kunden müssen ja nur einen geringen Betrag für das Gerät bezahlen, für unseren neuesten Flagschiff-Killer, mit Loch im Display. Und Glasrückseite. Und ohne Kopfhöreranschluss.

    Ich hoffe ja das niemand die aktuelle Generation kauft, so das OnePlus merkt wie viel zu weit sie sich von ihren ursprünglichen Produkten entfernt haben.
    Ich sehe keine Zielgruppe für das Gerät, gerade in der aktuellen, schweren Zeit.
    Die Zukunft wird zeigen ob OnePlus es besser wusste als ich, was ja wahrscheinlich wäre.

  6. Pappschachtel says:

    Das sag ich doch schon immer, sollte vielleicht öfter mal erwähnt werden, da so viele Leute auf diese lächerliche Zertifizierung abfahren.

    Solange es keine Garantie gibt, können dich sich dieses IP-Rating in den Poppes schieben.

    Mir ist das ohnehin alles sehr suspekt. Offenbar hat noch kein Mensch dieses Zertifikat wirklich gesehen. Dass Geräte die FCC passieren hört man ständig, Patente machen ratzi fatzi die Runde, aber von IP, kein Wort. Dann wird immer gesagt es sei teuer, aber wie teuer, wenigstens zu ungefähr, nix. Wer das überhaupt macht ist mir ebenfalls ein Rätzel.

    • Aussendienst says:

      Letztlich ist es doch auch vollkommen egal: Man muß eben auf seine Sachen aufpassen. Ende. Ein Smartphone landet nicht im Wasser. Das tut dem Gerät nicht gut. Dann ist es eben hinüber. Ist mir übrigens selbst schon passiert. Na gut, dann war es halt im Eimer. Selbst schuld. Ich käme nie auf die Idee, wegen sowas eine Versicherung abzuschliessen oder mich auf irgendeine Zertifizierung zu verlassen. Man passt auf seinen Kram auf.

      • Pappschachtel says:

        Na das sowieso, Technik gehört nicht ins Wasser. Bisschen Schutz ist schon gut, kann ja immer mal was unvorhergesehenes sein.
        Wenn ich sehe dass ein Gerät rundherum abgedichtet ist und bei Testern ne halbe Stunde im Wasser aushält, glaube ich dem mehr als irgendeinem ominösen Zertifikat.

    • Wenn es der Hersteller als Produkteigenschaft verspricht hat das nix mit Garantie zu tun sondern ist ein möglicher Mangel und durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt.

      • Pappschachtel says:

        Na das ist ja ganz was Neues. Wer repariert dir denn dein abgesoffenes Handy? Niemand.

        • Na der Verkäufer als Vertragspartner. Wenn er dir IP68 Verspricht muss er auch das auch einhalten, ansonsten nachbessern: Reparatur oder neues Gerät. Das ist nix neues sondern war in Deutschland schon immer so.

          • Pappschachtel says:

            Aber auch nur in der Theorie. Ich hab noch nichts davon gehört, dass jemandem ein Gerät mit und wegen Wasserschaden repariert oder ersetzt wurde.

            IP68 heißt ja auch nicht, dass ein Gerät egal wie Wasserdicht ist. Der Käufer wird dann in der Beweispflicht sein und das kann er nicht. Wie will man beweisen ob die Kiste 3 Sekunden im Klo oder, überspitzt formuliert, 5 Tage im Ozean im Bauch eines Wales lag.

            Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es seitens der Hersteller genug Verklausulierungen gibt, die jegliche Haftung von vornherein ausschließen. Ich denke auch, dass schon allein die Tatsache dass die eigentliche Zertifizierung ja von anderer Stelle kommt ausreicht, damit Samsung und Co. fein raus sind. So nach dem Motto, wir haben uns an das gehalten was die anderen uns gesagt haben, wenn das nicht reicht, nicht unsere Schuld, wisste wie.

            • In der Praxis reicht es aus wenn der Kunde offensichtlich nichts am Gerät manipuliert hat. Dann liegt es am Hersteller den Wasserschaden zu verargumentieren.

              Gewährleistung, da lässt sich nichts per Klausel ausschließen. Kapiert das doch endlich. Wer mit Schutz vor Wasser wirbt und das Produkt mit entsprechender Beschreibung verkauft muss es als Hersteller auch liefern. Alles andere ist Mangel und muss nachgebessert, ersetzt oder rückabgewickelt werden.

              • Pappschachtel says:

                Was gibt es da zu kapieren? Mir sind diese Regelungen schon bekannt, aber sie werden doch nicht angewandt. Hast du einen Wasserschaden, guckst du in die Röhre. Oder hast du auch nur von einem Fall gehört, wo irgendwas ersetzt wurde? Wäre mir neu, deswegen „Theorie“. Und da hier wohl kein Anwalt für solche Fälle zugegen ist, brauchen wir auch nicht weiter darüber zu reden. Mit Halbwissen kommt man da nicht weiter, dafür gibt es Gerichte, die genug mit ähnlichen Fällen zu tun haben.

                • Halbwissen? Gerichte? Dir ist kein Fall bekannt? Noch nie ein Gerät bei Amazon zurückgeschickt weil es kaputt ist, zum Beispiel wegen Regen obwohl dafür beworben? Traurig wenn man seine Verbraucherrechte nicht kennt und nicht umsetzt.

                  • Pappschachtel says:

                    Ich hab doch gesagt dass ich das alles weiß! Nee, noch nix zurückgeschickt wegen sowas. In dem Beispiel macht das aber ganz sicher Amazon, die ja eigentlich gar nichts damit zu tun haben, bei Samsung und Co. hast du gewiss keinen Erfolg.

                    • Wenn Amazon der Verkäufer ist, hat es sehr wohl damit zu tun. Der Verkäufer haftet für Mangelfreiheit und ist Ansprechpartner für Reperatur/Ersatz bei Gewährleistung. Mit dem Hersteller (Samsung) hast du ja keinen Vertrag bis auf _freiwillige_ Herstellergarantien. Das ist ja eben der Punkt.

  7. André, danke für den letzten Absatz und den Verweis auf Twitter… alter Schwede. Man muss wirklich alles gesetzlich Regeln, sonst drehen die Hersteller ab.
    Ich stelle mir analog dazu ein unreguliertes KFZ vor, so mit Bremsen und so, die bremsen auch, aber wenn sie es nicht tun, selber schuld. Kranker Mist.

    • Ein Verweis auf amerikanische Herstellerbedingungen zur freiwilligen Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Der Link von André ist nur irreführend. Den unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sollte man als Tech-Blogger eigentlich langsam mal mitbekommen haben …

      • Weder André noch ich haben „freiwillige Garantie“ oder „Gewährleistung“ erwähnt. Der Link ist schon sinnvoll oder hast du bei den deutschen Versionen der Seiten gegenteilige Angaben zu Wasserschäden gefunden?

        • Im Amerikanischen ist es eine eingeschränkte Hersteller-Garantie, darauf verweist der Link. Der ist insofern irreführend als er für US Kunden gilt.

          Im deutschen Recht hast du automatisch zwei Jahre Gewährleistung bei Neukäufen und dafür braucht man auch keinen Link und auch keine Angaben zu Wasserschäden …

          • Verstehe. Also du glaubst, die zwei Jahre Gewährleistung gelten also generell? So wie bei den Akkus?
            Auch ohne Link wirst du den Fehler schnell bemerken.

            • Sorry, aber wenn du so wenig Ahnung vom Rechtssystem hast bist du echt selber schuld. Batterien sind Verschleißteile, da ist eine Abnutzung mit der Zeit normal. Hier liegt die Beweislast auch schon in den ersten 6 Monaten beim Käufer.

              In der Praxis reicht es für andere Defekte aber nachzuweisen, dass das Gerät nicht geöffnet/manipuliert wurde. Rest muss dann der Händler erbringen.

              Aber ja, im Verbraucherbereich liegt sämtliche Neuwahre gesetzlicher Gewährleistung und sie ist gerade eben nicht einschränkbar, weder durch Verkäufer noch durch Hersteller. Insofern ist der Link vollkommen irreführend, da er auf freiwillige Herstellergarantien im amerikanischen Rechtssystem verweist.

              Aber hier redet man ja nur mit Leuten, die scheinbar nicht die einfachsten Verbraucherrechte kennen oO

              • Immer noch kein Link? Ok.
                Und du hast recht: „Scheinbar“ (…) nicht die einfachsten Verbraucherrechte kennen. 😀

                • Soll ich dir jetzt das BGB verlinken oder was? Würdest du ja eh nicht verstehen wollen ‍♂️

  8. Ups, das ist mir neu, dass man IP-Einstufungen nach DIN / VDE / IEC offiziell beantragen muss. Bisher dachte ich, dass ein Hersteller die Schutzart (und nicht Schutzklasse, was ich auch selber gerne verwechsle) selber bestätigen kann, genauso wie CE. Aber natürlich kann ich mir auch von einem Prüflabor eine Bestätigung/Zertifikat geben lassen. Ein Gesetz dazu gibt es meines Wissens auch nicht, aber vielleicht hat da jemand da einen Link dazu?
    Was IP68 teuer macht, ist tatsächlich der Aufwand, dass einzubauen. Dichtungen etc. kosten Geld und machen die Montage aufwendig. Und wenn man das Ganze mal eingebaut hat, will man das vielleicht auch mal testen, bevor man das bewirbt. Rücklagen für Garantiefälle sollte man gelegentlich auch bilden (weswegen das dann aus den Garantiebedingungen wieder rausgenommen wird). Da sind die Einmal-Kosten für ein Zertifikat einer Prüfstelle eher vernachlässigbar.

    • Guten Morgen,

      genau mein Gedanke. Faktisch ist der Text oben falsch. Es gibt kein Zertifkat durch eine Zertifizierungsstelle, die vorgeschrieben ist.

      Definition IP xy
      Sind zwei Ziffern. Die vordere Ziffer sagt aus welche Größe ein Festkörper (Finger bis Staub) haben darf um einzudringen / zu berühren usw.
      Die zweite Ziffer beschreibt gegen welche Art von Wassrrkontakt geschützt ist.

      Da ist IP X8 das vageste. Wieso? Da die „8“ frei vom Hersteller definierbar ist. Der eine sagt 10 Minuten bei 1m. Der nächste sagt 3h bei 1,5m oder sogar 24/7 bei x Metern.

      Ja die Dichtungen oder der Kleber kostet oder macht das Gerät aufwändiger. Auch der Selbsttest kostet Ressourcen….

      Schlussendlich das gleiche wie mein Vorredner 😉

      Meines Erachtens sollte man den Text anpassen, da er das falsche impliziert – aufgrund von regularien und Behörden Vorgaben (= Zertifikat) ist das Produkt teurer.

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