OLG Köln urteilt: Whitelist in Adblock Plus verstößt gegen UWG

artikel_adblockplusDie Axel Springer AG hat bekanntlich gegen die Eyeo GmbH geklagt, es geht um den Einsatz von Adblockern, genauer geht es um Adblock Plus. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Köln hat mit dem heutigen Urteil das klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln teilweise zu Gunsten der Axel Springer AG abgeändert. Zwar sei ein Adblocker an sich nicht wettbewerbswidrig, wohl aber das Whitelisting, welches sich die Eyeo GmbH von den Werbern bezahlen lässt. Durch das neue Urteil, welches allerdings noch nicht rechtskräftig ist und nur durch Zahlung einer erheblichen Sicherheitsleistung von der Axel Springer AG vorläufig vollstreckt werden kann, ist es der Eyeo GmbH in Deutschland untersagt, Adblock Plus zu vertreiben oder bereits bestehende Versionen zu pflegen.

Der Senat hat unterdessen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da es sich um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Hier noch der Auszug mit der Passage zum Whitelisting aus der Pressemitteilung zum Urteil, welches am 25. Juni komplett veröffentlicht wird.

[color-box color=“gray“ rounded=“1″]Die „Whitelist“-Funktion ist nach Auffassung des Senats dagegen eine unzulässige aggressive Praktik im Sinne von § 4a Abs. 1 S. 1 UWG. Die Beklagte befinde sich aufgrund der Blacklistfunktion in einer Machtposition, die nur durch das von ihr kontrollierte „Whitelisting“ wieder zu beseitigen sei. Mit dieser technisch wirkenden Schranke hindere die Beklagte die Klägerin, ihre vertraglichen Rechte gegenüber den Werbepartnern auszuüben. Das Programm wirke nicht nur gegenüber den Inhalteanbietern wie der Klägerin, sondern auch gegenüber deren Werbekunden. Als „Gatekeeper“ habe die Beklagte durch die Kombination aus „Blacklist“ und „Whitelist“ eine so starke Kontrolle über den Zugang zu Werbefinanzierungsmöglichkeiten, dass werbewillige Unternehmen in eine Blockadesituation gerieten, aus der diese sich sodann freikaufen müssten. Dass das Programm im Ergebnis einem Wunsch vieler Nutzer nach werbefreiem Surfen im Internet entgegen komme, ändere daran nichts. Im Ergebnis würde die Entscheidungsfreiheit werbewilliger Unternehmen erheblich beeinträchtigt. Jedenfalls größere Webseitenbetreiber und Werbevermittler würden zu Zahlungen herangezogen. Dass die Machtposition erheblich sei, zeige das Beispiel von großen amerikanischen Internetkonzernen, die nach unstreitigem Vortrag der Parteien beträchtliche Zahlungen für ein „Whitelisting“ leisten.[/color-box]

Auch wenn hier zwei Firmen gegeneinander vorgehen, denen man generell mit Vorsicht begegnen sollte, ist es richtig und wichtig, dass eine solche Whitelisting-Maßnahme – die sich nicht weit von Erpressung bewegt – geregelt wird. Das wird sich dann nämlich auch auf andere Angebote auswirken. Über den generellen Einsatz von Adblockern kann man freilich streiten, ich fahre seit Jahren gut komplett ohne. Vielleicht geht das irgendwann schief, aber auch das werde ich wohl überleben. Was aber gar nicht geht ist eben ein Angebot wie Adblock Plus. Versprechen dem Nutzer das Blocken von Werbung, liefern aber gleichzeitig „saubere Werbung“ aus, wenn der Anbieter denn nur tief genug in die Tasche greift.

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23 Kommentare

  1. > wieviel geld hast du denn bisher in caschys kaffeekasse eingezahlt?

    Genau das ist doch der Punkt. Soll ich jedesmal 5ct in die Kaffeekasse stecken, wenn ich einen Artikel lese, und in 5 Minuten dann wieder?

    Ich erwarte, einen zentralen Online-Bezahldienst vorzufinden. Da melde ich mich einmal im Leben an und bekomme eine 100stellige ID. Die hinterlege ich dann bei Heise, Golem, Caschy, Spiegel, Neues Deutschland, taz und Fefe.

    Klicke ich bei einen Artikel nach dem Teaser auf „weiter“, dann werden 10ct abgebucht. Ab dem 5ten Artikel des Tages sind alle weiteren frei.

    Was derzeit existiert:

    1. „Spenden“ — sorry, unrealistisch. Generell die Vorstellung im Netz und in Apps, man würde ja nichts VERKAUFEN, sondern bloß Ware-gegen-Spende-weggeben ist lächerlich. Es klappt nicht, es wird nie klappen, und rechtlich sind das auch keine SPenden, sondern ein Verkauf

    2. Abo. 1 Monat die gesamte FAZ für 45 Euro (oder so). Hahahaha. Hahahahaha! HAHAHA! DIe denken, (Hahaha!), ich zahle im Jahr 2016 ein Abopaket inklusive der Sektionen Promi, Livestyle, Sport und Börse, weil ich die Sektion „Politik“ lesen will! HAHAHAHA!
    So ein Quatsch.

    3. Werbung. Nur über meine Leiche. Eher bleib ich weg. Ich gucke auch keine Fernsehsender, auf denen Werbung läuft.
    Werbung gehört mit einer heiligen Flamme des Zorns hinweggebrannt in lichtlose Abgründe unter die schmutzigen Fingernägel eines Tieres, das sich von Fingernägeln anderer Tiere ernährt. WORD.

  2. Na bevor die Medienwelt alles nach deinen Vorgaben umsetzt, habe ich eine geniale Übergangslösung für dich/euch.
    Du zahlst in Caschys Kaffeekasse 12 Euro für ein komplettes Jahr. Macht 1 Euro pro Monat und du musst dir ein ganzes Jahr keine Gedanken machen, wegen Zahlung/Artikel. Mit meiner „Notlösung“ kommst du um ein VIELFACHES billiger als mit deinem geforderten Micropayment. Das wären 10 bezahlte Artikel pro Monat und du liest weit mehr. Das ist doch ein Megaschnäppchen.

    Jede Wette, dass du nicht mal die 12 Euro locker machst LOL aber weiter Werbung blocken und 50Cent pro Tag zahlen wollen.

    Ich weiß nicht, was schlimmer ist. Schmarotzer oder scheinheilige Heuchler. Wahrscheinlich eine Kombi aus beidem.

  3. deine scheinheilige heuchlerei artet zu einer riesigen peinlichen lachnummer aus. gegen dummheit ist schwer anzukommen, sonst würdest du erkennen, wie du mit deinen kommis gegen die wand gefahren bist :DDD -ende und out-

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