
Bisher gilt noch immer die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen. Die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) nennt dies „nicht mehr zeitgemäß“ und möchte die Regelung daher fallen lassen.
Doch auch die redaktionellen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender müssten weiter thematisiert werden. „Es ist nicht vorstellbar, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk heutzutage nicht die Möglichkeit hat, auch online bestimmte Dinge zu tun.“ so Dreyer. Im Genauen geht es darum, dass den Sendern bisher ein recht allgemein und undeutlich definiertes Verbot vorliegt, dass es ihnen untersagen soll, online presseähnliche Inhalte zu präsentieren.
Dreyer selbst äußerte hierzu zwar, dass das Verbot der Presseähnlichkeit weiterhin bestehen bleiben wird. Dennoch werde sich daran in der Form etwas ändern müssen, dass den Ö-R mehr Freiheiten eingeräumt würden. Genauer wird Dreyer diesbezüglich allerdings noch nicht. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) zeigt sich von den Lockerungsplänen natürlich nicht sonderlich begeistert.
„Jetzt darf die Chance nicht vertan werden, zunächst den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und dann erst die Entscheidungen zur Strukturreform der Anstalten zu treffen“ – Hans Demmel (VPRT)