Niederlage: Google muss persönlichkeitsverletzende Bilder aus dem Suchindex entfernen

Im letzten Jahr hat sich Max Mosley (früherer Boss des Automobilverbandes FIA) aufgemacht, den Kampf gegen Google aufzunehmen. Er war vor 6 Jahren mal gefilmt worden, als er es mal richtig hat krachen lassen – Sexparty mit mehreren Prostituierten und Co. Dumm nur, dass sowohl Bild- als auch Fotomaterial in das Internet gelangten.

Google Office

Bereits vor eineinhalb Jahr ist Mosley deswegen mit seinen Anwälten vor Gericht gezogen – hier ganz um die Ecke, in Hamburg. Mosley verlangte damals, dass Internetunternehmen Filtersoftware installieren, um bestimmte Inhalte automatisch aufzuspüren und zu löschen. Konkret verlangt Max Mosley, dass Google einen Filter einsetzt, um den Google Index zu durchsuchen und automatisiert Seiten, die Bilder enthalten, aus den Suchergebnissen zu entfernen – ohne dass jemand, ganz zu schweigen von einem Richter, diese jemals gesehen oder den Kontext, in dem die Bilder erscheinen, bewertet hätte.

Heute hat man in Hamburg das Urteil gefällt, ob man von Rechtsprechung reden kann, dürft ihr für euch entscheiden. Google muss sechs Bilder des ehemaligen FIA-Chefs Max Mosley filtern und sperren, die aus einem Video entstammen, das ihn angeblich auf einer Sex-Party zeigte. Nach Ansicht des Gerichts verletzen die Bilder Mosley schwer in seiner Privatsphäre. Wenn Google die Fotos in Zukunft anzeigt, droht nach der Entscheidung des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich, ich persönlich denke, dass Google diesen Weg auch gehen wird.

Der auf IT-Recht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt:
„Die Entscheidung stärkt zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“

Auch zu den Filtern hat der Anwalt eine Meinung:

„Dass Google eine solche Filter-Software besitzt, zeigt die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt.. Diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen sei technisch kein Problem.“ In einem älteren Blogeintrag wehrt sich Google gegen solche Filtermechanismen.

„Dieses Urteil ist allerdings  nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH)  mit der Angelegenheit befassen wird,“ merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an.

Lasst hören. Sollte Mosley sein „Recht“ durchsetzen dürfen oder gilt: Selbst Schuld? Ich denke, dass ein Akzeptieren oder Durchsetzen des Urteils eine Klagewelle gegen Google lostreten könnte.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Das zeigt mal wieder, das die Herren „Richter“ am LG Hamburg und Opas wie Mosley das digitale Zeitalter leider nicht verstanden haben. Selbst wenn zentralisierte Internet-Orte wie Google etwas zensieren, ist es deswegen nicht weg. Eine Datei ist unendlich duplizierbar und könnte notfalls selbst per USB-Stick als Suchindex verteilt werden, sogar wenn das Internet komplett abgeschaltet wäre.

    Wenn jemand eine solche kriminelle Tat begeht, dann muss das verfolgt und bestraft werden. Einen Mord oder den Upload von persönlichkeitsverletzenden Bildern kann man jedoch kaum juristisch auf diese Weise „rückgängig“ machen. Das ist einfach naiv.

  2. Mal ganz ehrlich, der Mann ist Manager und findet dann solche Bilder anmaßend?! Entweder macht er keinen guten Job und hat Angst seine Karriere könnte deshalb ernst haften schaden nehmen, oder er macht nen guten Job und dann sind solche Fotos erst mal egal, denn mal ehrlich nen Manager, der nen guten Job macht, dass wäre mal wieder was!
    Generell finde ich solche Verbote per Gericht schon recht arm. Der Mann war alt genug um zu wissen was er tut. Anders sehe ich das bei Kindern und Menschen mit geistigen Einschränkungen oder freiheitlichen Einschränkungen, die sich nicht dagegen wehren können, oder über die Konsequenzen nicht im klaren sind.
    Beides trifft aber auf den werten Herren nicht zu und ich bin mir sicher, dass er das mit Google auch anders hätte regeln können, zu mal Google nicht der einzige Suchmaschinenanbieter ist.
    Zur Aussage des Anwalts: ich finde schade, was aus dem Internet geworden ist und noch werden soll. Wenn ich wirklich alles aus dem Internet entfernen würde, was irgend jemandem, oder irgend einem Staat nicht passt, dann aber gute Nacht, da könnten wir das Internet gleich wieder abschaffen.

  3. Mosley und Google haben Kohle genug, um das bis zum EuGH durchzufechten, sollen sie ruhig machen, dann herrscht wenigstens Klarheit.

    @Bernhard: Ich denke, dass auch Max Mosley klar ist, dass diese Bilder durch kein Urteil der Welt von allen Datenträgern gelöscht werden. Er will anscheinend nur verhindern, dass der Weg, den vermutlich die überwiegende Mehrheit nutzen würde, wenn sie diese Bildern suchen würde, nicht mehr möglich ist.

    Mich würde mal interessieren, ob auch Bing (und andere Bildersuchmaschinen) auch nach diesem Urteil ihren Index bereinigen werden.

  4. Ehrlich? Er hat das Bild nicht selber verbreitet. Er will auch nicht, dass es verbreitet wird. Und hier sollte Google dann halt schon einlenken. Klar kann Google das Bild nicht aus dem Internet entfernen. Google beteiligt sich aber durch das Listen im Index des Bildes an der Vervielfältigung. Man könnte von Mittäterschaft reden. Auch wenn das sicher nicht Googles Absicht ist.

    Das hat auch nichts mit Zensur zutun.

    Und denke darum geht es Mosley in erster Linie auch. Die Tatsache das das Bild im Netz ist, wird er nicht mehr ändern können. Er kann mit so einem Urteil aber verhindern, dass es sich weiter verteilt und auch in Zukunft für andere Fälle ist so die Möglichkeit gegeben die Verteilung einzudämmen, da Google halt ein sehr zentrales Tool ist.

    Google besitzt die technischen Möglichkeiten solche Filter umzusetzen.

  5. @bbm: Naja vielleicht will er einfach seinen Enkeln nicht erklären müssen, was die nackte Frau im Latex-Kostüm mit seinem Würstchen anstellt.

    Aber wie sagte schon so schön Volker Pispers über S&M:
    „Die Deutschen geben ein Vermögen aus um sich quälen; um sich demütigen zu lassen. Früher gings dazu aufs Straßenverkehrsamt. Da war das noch ne staatliche Dienstleistung.“

  6. btw. geht es nur mir so oder ist die Erwähnung des LG Hamburg gleichzusetzten mit einem [WTF]-Tag?

  7. Wenn man in der Gegend „rumh**t“ und sich dabei fotografieren lässt … ist man halt dumm…warum man nun versucht seine Dummheit an Google zu manifestieren ist halt wieder eine andere Sache. Das Internet wird bald nicht mehr normal nutzbar sein.

  8. „Dass Google eine solche Filter-Software besitzt, zeigt die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt.. Diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen sei technisch kein Problem.”

    Letztlich sind entsprechende Filter sogar schon aktiv. So wird verhindert, dass XXX-Bilder ohne entsprechenden Zusatz angezeigt werden.

  9. … da ihr die Themen specials bei Neuland angekündigt habt ist ein xxx special (ab 18) wohl auch mit genug Themen drin neben redtube Skandal und sowas hier dann mit dem Aufruf “ ruft an und teilt uns eure Lieblings xxx Seiten mit“ 😉 … ne spaaaß 😀

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