Netflix: Zusatzkosten für Passwort-Sharing in Deutschland bekannt

Netflix wird auch hier in Deutschland zeitnah gegen das Passwort-Sharing vorgehen. Haushaltsfremde werden dann extra bezahlen müssen. So kostet ein zusätzliches, haushaltsfremdes Mitglied zum Standardplan 4,99 Euro pro Monat zusätzlich. Das Netflix-Premium-4K-Abo kann bis zu zwei weitere Mitglieder unterbringen, jedes davon kostet ebenfalls 4,99 Euro extra.

Netflix-Abonnenten der beiden günstigsten Tarife (Basic oder Standard mit Werbung) haben überhaupt nicht die Möglichkeit, ihrem Konto zusätzliche Mitglieder hinzuzufügen. Das Unternehmen erklärt, dass Netflix-Konten nur „in einem Haushalt gemeinsam genutzt werden dürfen“, d. h. von Personen, die am selben Ort wie der Kontoinhaber leben. Daher wird für jedes Netflix-Konto ein neuer „Haupt-Standort“ festgelegt. Mit 4,99 Euro ist die Erweiterung bei uns genauso teuer wie das günstigste Netflix-Abo, bei dem der Dienst mit Werbeanzeigen genutzt werden kann.

Es gab mal Aussagen, wie Netflix erkennen wird, wer haushaltsfremd ist, konkret ging der Streamingdienst darauf aber bislang nicht ein. Netflix wird also in Zukunft hart gegen die Weitergabe von Passwörtern vorgehen. Das Unternehmen erklärt, dass Netflix-Konten nur „innerhalb eines Haushalts“ geteilt werden dürfen, d. h. von Personen, die am selben Ort wie der Kontoinhaber wohnen. Daher wird für jedes Netflix-Konto ein neuer „Hauptstandort“ festgelegt.

Um sicherzustellen, dass Netflix ohne Unterbrechung genutzt werden kann, muss mindestens einmal alle 31 Tage eine Verbindung zum WLAN-Netzwerk am Hauptstandort hergestellt und ein Stream über die Netflix-App oder -Website abgespielt werden. Auf diese Weise wird ein bekanntes Gerät eingerichtet, mit dem Netflix auch außerhalb des Hauptstandorts genutzt werden kann.

FAQ zum Thema

Ein Netflix-Konto ist für Personen bestimmt, die zusammen in einem Haushalt leben. Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, müssen zum Streamen von Netflix ihr eigenes Konto verwenden. Erfahren Sie mehr über die gemeinsame Nutzung eines Netflix-Kontos.

Kontoinhaber können für einen Aufpreis ein Zusatzmitglied hinzuzufügen und so Personen außerhalb ihres Haushalts zur Nutzung von Netflix einladen. Weitere Informationen zu den Preisen für Zusatzmitglieder finden Sie unter Abos und Preise.

Ein Zusatzmitglied verfügt über ein eigenes Profil, Konto und Passwort, wobei die Mitgliedschaft von der Person bezahlt wird, die das Zusatzmitglied zur gemeinsamen Nutzung eingeladen hat.

Wichtige Unterschiede zwischen Zusatzmitgliedskonten und regulären Mitgliedskonten:

  • Zusatzmitglieder können über ihr Konto Netflix auf beliebigen Geräten wiedergeben, jedoch nur ein Gerät gleichzeitig nutzen.
  • Zusatzmitglieder können ebenfalls Titel herunterladen, allerdings nur auf jeweils 1 Smartphone oder Tablet.
  • Zusatzmitglieder können nur 1 Profil haben und keine zusätzlichen Profile erstellen.
    • Bei diesem Profil kann es sich um ein neues Profil oder um ein infrage kommendes Profil handeln, das von dem Kontoinhaber, der das Zusatzmitglied eingeladen hat, übertragen wurde. Erfahren Sie mehr zur Übertragung eines Profils.
    • Das Profil kann über abweichende Altersfreigaben verfügen, darf jedoch kein Kinderprofil sein. Erfahren Sie mehr zur Kindersicherung für Netflix.
  • Zusatzmitglieder müssen ihr Konto in demselben Land aktivieren, in dem auch der Kontoinhaber sein Konto erstellt hat.
    • Beispiel: Wenn sich der Kontoinhaber in Costa Rica registriert hat, muss das Zusatzmitglied das Zusatzmitgliedskonto ebenfalls in Costa Rica erstellen und aktivieren.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram. PayPal-Kaffeespende.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

88 Kommentare

  1. mach’s gut Netflix – das qualitative Angebot ist sowieso immer mehr gesunken…
    Früher wurde mit der Passwortweitergabe seitens Netflix geworben. Danke nein, für den Schund geb ich nicht so viel Geld aus.
    Tja leider immer so, erst sind die Unternehmen „nett“ und wachsen – anschließend zeigen die ihr wahres Gesicht…. siehe Amazon, Xiaomi, Netflix, usw.

  2. Alles klar, dann bin ich/wir mal raus.
    Schadet auch nichts, ein Dienst, den ich aktuell eh kaum nutze weniger.

  3. Interessant es nur ein zusätzliches Gerät möglich für den Zusatz Nutzer. Das wird spannend sein wie gut das angenommen wird

  4. BavariaBlue says:

    Hauptstandort in der EU … Sonderregeln wie bei den ÖR gibts bei kommerziellen Anbieter nicht … das wird spannend.

  5. Frage mich, wie Netflix das auf nem kabelgebundenen Apple TV anstellen möchte? Aber vermutlich spielt die IP auch eine Rolle…

    • ist doch technisch völlig egal, wie das Gerät mit dem Netzwerk verbunden ist

      • Das bezieht sich vermutlich auf den Text oben, wo nur von „WLAN“ die Rede ist. Ich denke, da fehlt ein bisschen: Du legst einen Hauptstandort fest, alle Geräte, die sich dort dauerhaft physisch befinden, können Netflix nutzen (Smart TV, Apple TV, FireTv Stick etc.). Zusätzlich gibt es noch mobile Geräte mit WLAN (Tablet, Smartphone etc. ): auf diesen musst Du in deinem WLAN zu Hause einmal alle 31 Tage die Netflix App öffnen.

        • Weiß jemand wie das technisch funktioniert? Ich könnte ja mein WLAN zuhause einfach so nennen wie das beim Kumpel von dem ich den Account nutze.
          Oder prüfen die MAC-Adresse, etc.? Sind da technische Details bekannt oder mauert Netflix nach wie vor? 😛

          • Mira Bellenbaum says:

            Für das mobile Gerät wird die MAC ausgelesen, für das W-LAN zusätzlich auch immer die IP.

            Was so gar nicht bedacht wurde, privates VPN!
            Zwei Fritten so verbunden, haste deinen Hauptstandort ein wenig erweitert.

  6. Beim großen Abo bedeutet das also:
    Bisher 17,99€ durch 4 Personen = 4,49€ p.P.
    Jetzt 17,99€ plus 9,98€ Zusatzkosten (für zwei Mitglieder) durch 3 Personen = 9,32€ p.P.

    Lohnt sich also immer noch wenn man Wert auf 4K legt.

    • Mist in 4K bleibt Mist, nur eben doppelt so teurer Mist.

      • Wenn du es als Mist ansiehst, dann muss dich die Preisanpassung nicht stören. Dann wäre der Verzicht nicht so schlimm.

    • 10 Euro pro Person mit für einen Streaming Dienst unter vielen ist nicht mehr angemessen.

      Da bin ich persönlich raus.

  7. Bitte auch darauf hinweisen, dass Netflix-Konten, die durch andere Dienste integriert sind (z.B. Sky Entertainment Plus) überhaupt nicht die Möglichkeit haben, Zusatzmitglieder einzuladen. Das ist schlicht nicht vorgesehen.

  8. Was heißt denn „verfügt über ein eigenes Profil und ein eigenes Passwort“? Ist das eine Option oder eine Pflicht?

    Mal angenommen ich wäre bereit, die 5€ für einen Zusatzhaushalt zu zahlen: Wie bekomme ich es hin, dass in beiden Haushalten das gleiche Nutzerprofil im Fire-TV (primärer Haushalt) bzw. Apple-TV (sekundärer Haushalt) verwendet wird?

    Ich nutze Netflix praktisch ausschließlich, um mit meiner Freundin zusammen Serien zu sehen, und zwar abwechselnd bei ihr und bei mir. Die Lösung kann doch nicht sein, dass wir uns zukünftig merken müssen bei welcher Folge wir aufgehört haben weil wir kein gemeinsames „zuletzt gesehen“ mehr haben.

    • Sebastian says:

      Die Unterkonten sind eigene, unabhängige Accounts bei Netflix. Du lädst jemanden ein und diese Person nutzt entweder den eigenen vorhandenen Account oder erstellt einen neuen.

      • Verstehe. Dann bin ich raus. Die 5€ würde ich noch dazu legen und einfach als Preissteigerung betrachten. Aber halt nicht wenn ich wenn sich dadurch dann der Funktionsumfang reduziert indem man mir die History auf zwei Standorte aufteilt.

        • Du hast einen Denkfehler. Der von dir beschriebene Case ist doch gar nicht das Problem. Hier würdest du ganz einfach immer deinen Account mit eurem gemeinsamen Profil nutzen. Es wird ja nicht verboten sein, den eigenen Account an einem anderen Standort einzuloggen. Das ist immer noch Streaming.

          Zielgruppe wärst du, wenn deine Freundin bspw. AUCH ein eigenes Profil für die Serien hat, die ihr nicht gemeinsam schaut. Dann wären 5 Euro für den Zusatzhaushalt fällig. Das gemeinsame Profil läuft dann halt entweder auf deinem oder ihr Konto.

          „Zusatzkosten für Passwort-Sharing“ ist ja auch irgendwie die falsche Bezeichnung. Defacto wird Passwort-Sharing unterbunden, indem gezielt geschaut wird, wo sich Account X einloggt. Als Alternative bietet man dem Nutzer nun an, für eine monetäre Gegenleistung, das Abo zu teilen. Quasi als „Entgegenkommen“. Was vorher kostenlos möglich war, geht jetzt, für bis zu zwei Personen extra, für 5 Euro.

          Macht das Abo zwar immer noch teurer, aber so erhofft man sich bei Netflix scheinbar genau solche Konstellationen abzubilden, wie bei dir: Familie, Freunde oder Partnerin bei getrennten Haushalten…

  9. So sieht man seine Kinder wenigstens einmal im Monat 🙂

  10. Christian says:

    Das bedeutet also, wenn ich Netflix am TV in meiner Pendlerwohnung nutzen möchte soll ich nochmals mit 4,99€ extra in die Tasche greifen?

    • Nokiezilla says:

      Bist du nicht alle 31 Tage an deinem Hauptwohnsitz?

      • Das gilt nur, wenn er ein mobiles Device nutzt. „am TV“ steht im Text, d.h. er müsste seinen TV von einer in die andere Wohnung mitnehmen, was vermutlich nicht der Fall ist.

      • Bin zwar nicht Christian, aber ich bin auch nicht alle 31 Tage in meinem WLAN wenn ich/wir die Familie meiner Frau besuchen.

        Mal sehen wie das wird, zweimal zahlen wir jedenfalls nicht. Läuft dann eher auf keinmal hinaus.

    • nicht wenn man innerhalb 30 Tagen wieder im Hauot WLANwR

    • Richtig. Oder du nimmst sämtliche Hardware, also wohl Router und Fernseher mit, was ja jeder macht. Wie oft sieht man in Autos die komplette Wohnungsausstattung an der Ampel stehen :))

      Ich hoffe, dass Leute das boykottieren und nicht nur in Foren reden, parallel dann aber doch ihren Vertrag verlängern :((

  11. Also bei mehr als 31 Tagen kann ichs nicht mehr nutzen wenn ich nicht im Home-WLAN bin? Ganz toll.
    Wer zeitlich nicht gebunden ist und seinen Urlaub dann am Stück nimmt hat also Pech.

    Wie ist das eigentlich wenn ich mir ein 2-Familien-Haus mit meinen Eltern teile? Wir haben hier auch eigene DSL-Anschlüsse. Auch bei anderen Anbietern. Wird interessant.

  12. Die Aussage mit dem WLAN bezweifle ich, dann würden alle Geräte rausfallen, die per LAN angeschlossen sind. Bei uns wären das beide TV-Geräte.

  13. „muss mindestens einmal alle 31 Tage eine Verbindung zum WLAN-Netzwerk am Hauptstandort hergestellt und ein Stream über die Netflix-App oder -Website abgespielt werden.“
    Der Satz zeugt davon, wie wenig technische Ahnung die Marketing Abteilung bei Netflix hat.
    Ich z.B. habe Netflix noch nie über eine WLAN Verbindung genutzt. Warum schreibt man das nicht korrekt als z.B. „heimisches Netzwerk“?
    Unabhängig davon kann sich dort doch auch täglich die IP-Adresse verändern, oder man nutzt Netflix ausschließlich über eine 4/5G Verbindung.

    • Die Texte sind aus dem englischen Übersetz. Da hat kein deutscher Mitarbeiter dran gearbeitet. US Office verteilt den Text und DE Marketing hat 5 Werktage das zu übersetzen.
      Dafür ist der deutsche Markt einfach zu irrelevant (Userzahlen / Umsatz / Kosten).

      Vor allem im englisch sprachigen Raum ist WiFI = Network / Internet.

  14. Cullen Trey says:

    Harren wir mal der Dinge die da kömmen werden und deren letztendlicher Umsetzung.
    Ich bin jedenfalls nicht bereit für die Nutzung in der Arbeitswohnung meiner besseren Hälfte 5€/Monat extra zu zahlen.
    Im Zweifel habe ich dann 18€ im Monat für was anderes übrig.

  15. Unsere Tochter wird wegen ihrer Ausbildung in ein Wohnheim ziehen und sollte da Netflix separate Kosten fordern, wird Netflix sofort gekündigt. das steht schon mal definitiv fest…

    Ich bin generell GEGEN Passwort- und Account-Sharing, aber so lange es Verwandtschaft ersten Grades betrifft, finde ich das absolut übertrieben…

  16. Bin mal gespannt, wie die Nutzerzahlen zurück gehen werden…
    Von mir aus hätte man die 5€ machen können. Aber dann einfach so weiter wie bisher und man kann 3 weitere Personen einladen. Dann wäre der Preis pro Person noch im Rahmen und mit den anderen Anbietern auf gleicher Höhe. Aber so macht Netflix sich das Leben schon wieder schwerer. Keine Ahnung was da für Leute im Management sitzen.

  17. Die E-Mail habe ich auch bekommen. Liest sich aber wie ein erste Info – (noch) ohne direkte Konsequenzen. Wird sicher kommen, aber noch nicht? Wie deutet ihr das?

  18. @caschy Off-topic: Wie erstellst du die Screenshots mit iPhone Gehäuse für deine Beiträge? Gibt es hierfür eine App? Danke

  19. Es könnte so einfach sein; ein Stream, ein Preis.
    Zwei gleichzeitige Streams, etwas höherer Preis.
    Ich werde mit meiner Frau zusammen nie mehr als einen Stream nutzen, den aber bitte in 4K.
    Wenn man, wie Neflix, die User von 4K-Streams melken möchte, macht man eben so schräge Angebote dass man das Angebot mit 4 gleichzeitigen Streams koppelt.
    Einfach vernünftige Angebote, gestaffelt nach Qualität und Anzahl der Streams, dann wird das etwas.
    Mein Vorschlag: 1 Stream in 4K für 9,99 €. Das ist immer noch recht teuer, könnte aber für viele dann doch noch akzeptabel sein.
    Für mich utopisch, dass in der aktuellen Situation bei den Streamingdiensten ein Haushalt (bei uns halt meine Frau und ich an einem Standort und unsere studierende Tochter an einem anderen) zweimal 17,99€ hinlegen wird.
    Egal, wie Netflix das sieht, solange meine Tochter studiert, gehört sie zu meinem Haushalt.
    Bin wirklich gespannt, wie es da weitergeht.

    • Faire Preisgestaltung will Netflix aber nicht, weil sich damit nicht so viel Geld verdienen lässt. Lieber soll das Ehepaar oder der Single mit 4k Fernseher für drölfzig nutzlose gleichzeitige Streams blechen.

      • Spart euch doch dieses unsinnige 4k-Paket. Wenn ihr euren 4k-Fernseher wirklich füttern wollt, kauft ’ne Bluray. Muss nicht einmal ne 4k-Bluray sein. Ne Bluray wischt diese Billo-4k-Streams von Netflix & Co. eher mit dem Boden auf.

  20. T. Müller says:

    Bin gespannt, wie Netflix dann mit Gast-Netzwerken umgehen wird.

    Wir nutzen Netflix tatsächlich nur in einem Haushalt, aber die FireTV-Sticks und ältere Tablets mit ihrem uralten, unsicheren Android haben wir natürlich in das Gast-WLAN der Fritz!Box verfrachtet damit sie von den anderen Geräten isoliert sind.

    Bin gespannt, ob das weiterhin möglich ist. Ich sehe es jedenfalls nicht ein, solche Geräte nun in mein Hauptnetzwerk zu lassen, in dem ich teilweise wichtige und persönliche Daten übertrage.

    • Pech gehabt…
      Friss oder Stirb…
      Komm mit deren AGB klar

      • Das ist eine sehr dumme Einstellung. Zum einen beschreibt das die AGB gar nicht, zum anderen gibt es ja immernoch rechtliche Rahmenbedingungen. Netflix dürfte das außerhalb von USA in etliche Probleme laufen. Davon abgesehen wird die technische Umsetzung so viele Fehlentscheidungen treffen, dass man vermutlich sich nur kurz beim Support beschweren muss.

        Beispiel: Unter Safari ist es einer Website überhaupt nicht möglich Netzwerkinformationen auszulesen.

        Eine Einschränkung auf den Nutzerkreis eines Haushalts heißt im übrigen auch nicht, dass die Nutzergeräte sich regelmäßig im im Haushalt befinden müssen, beispielsweise der Arbeitsrechner, der nur im Büro steht.

        • Natürlich kann auch unter Safari eine Webseite Netzwerkinformationen auslesen (WebRTC und Fingerprinting) – selbst trotz VPN kann man ein Gerät damit eindeutig identifizieren, da musst du schon mehr Aufwand betreiben.

          • Trebuchet says:

            Es geht ja aber überhaupt nicht um Geräte, sondern um Standort/Haushalt. Kannst ja in einem Haushalt auch 100 Geräte haben die Netflix können, bleibt ein Standort/Haushalt. Insofern bringt dir WebRTC Fingerprinting da wenig.

    • Fire TV Stick im Gast WLAN macht alles sicher…… interessante Ansicht.

      • Rein interessehalber warum?

      • T. Müller says:

        Ne, natürlich nicht, aber so kann das Gerät im Fall der Fälle keine Verbindung zu meinen wichtigen Geräten herstellen bzw. nicht den Netzwerkverkehr mitschnüffeln. Es ist imo immer eine gute Idee, Geräte ins Gastnetz zu verfrachten, die für Ihre Funktion ohnehin keine Verbindung zu anderen Geräten benötigen. Mit meiner Nintendo Switch und PS5 (nutze derzeit kein Remote Play) mache ich das genau so.

        Das ändert natürlich nichts daran, dass ein seit Jahren ungepatchtes Android 7/9 auf den FireTV Sticks sehr problematisch ist.

    • Mira Bellenbaum says:

      Es wird die IP und die MAC genutzt, um Geräte identifizieren zu können.
      Das hat also mit Gastzugang absolut nichts zu tun.

    • Dein Gastnetzwerk hat nach aussen immer noch die gleiche öffentlich IP, oder?

    • Dein INTERNER IPv4-Adressraum ist dafür irrelevant. Damit kann Netflix nichts anfangen.

      Die SSID vom WLAN kann die App nur abfragen, wenn sie das Recht „Standort“ hat. Das scheint weiterhin nicht der Fall zu sein, also wird auch diese nicht ermittelt. Bei TV-Apps besteht meist gar kein Zugriff darauf.

      Es zählt offensichtlich nur die öffentliche IP-Adresse. Diese wechselt zwar alle 24h, trotzdem lässt sich über registrierte TV-Geräte und/oder von welcher IP-Adresse das Hauptprofil verwendet wird, locker ermitteln welches Netzwerk dem Besitzer gehört. Es gibt genug Meta-Daten um das zuverlässig herauszufinden.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.