Musik-Abos: EU-Kommission ermittelt weiter gegen Apple

Vermutlich erinnern sich viele unsere Leser daran, dass Spotify sich über Apple bei der EU-Kommission beschwert hat. Die Europäische Kommission hat Apple bereits im April 2021 mitgeteilt, dass sie zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen ist, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung im Bereich des Vertriebs von Musikstreaming-Apps über seinen „App Store“ missbraucht und dadurch den Wettbewerb auf dem Musikstreaming-Markt verfälscht hat. Die Kommission kritisierte damals vor allem, dass Entwickler von Musikstreaming-Apps das Apple-eigene System für In-App-Käufe nutzen müssen, um ihre Apps über den App-Store von Apple zu vertreiben.

Die Europäische Kommission hat Apple jetzt auch eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zur Klarstellung ihrer Bedenken hinsichtlich bestimmter App-Store-Regeln für Musikstreaming-Anbieter übermittelt. Mit der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte wird klargestellt, dass die Kommission sich im Rahmen dieser kartellrechtlichen Untersuchung nicht mehr mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung in Bezug auf In-App-Käufe befassen wird, sondern sich auf die vertraglichen Beschränkungen konzentrieren wird, die Apple App-Entwicklern auferlegt hat und die letztere daran hindern, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative Musikabonnements zu niedrigeren Preisen außerhalb der App zu informieren, damit die Nutzer diese Abonnements in Anspruch nehmen können.

Die Kommission befürchtet insbesondere, dass die Entwickler von Musikstreaming-Apps durch die von Apple auferlegten Verpflichtungen in Bezug auf die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten daran gehindert werden, die Verbraucher darüber zu informieren, wo und wie sie Streaming-Dienste zu niedrigeren Preisen abonnieren können. Die kompletten Beschwerden kann man hier einsehen.

Apple hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe der EU zu reagieren. Sollte das Unternehmen für schuldig befunden werden, kann die EU eine Strafe bis zu einer Höhe von 10 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die Apple nunmehr zugestellt wurde, bezieht sich auf die Anwendung dieser Regeln auf alle Musikstreaming-Apps, die mit der Apple-eigenen Streaming-App „Apple Music“ im Europäischen Wirtschaftsraum im Wettbewerb stehen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu:

„App-Stores spielen in der digitalen Wirtschaft von heute eine wichtige Rolle. Wir können mittlerweile über Apps Einkäufe tätigen und auf Nachrichten, Musik oder Filme zugreifen, anstatt zu diesem Zweck auf die entsprechenden Websites zu gehen. Im Rahmen unserer Untersuchung sind wir zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass Apple für Nutzer von iPhones und iPads, die über den App Store darauf zugreifen, ein Torwächter ist. Außerdem steht das Unternehmen mit Apple Music mit anderen Musikstreaming-Anbietern im Wettbewerb. Durch die Festlegung strenger Regeln für den App Store, die für konkurrierende Musikstreaming-Dienste nachteilig sind, nimmt Apple den Nutzern die Möglichkeit, sich für günstigere Streaming-Angebote zu entscheiden, und verfälscht den Wettbewerb. Dies geschieht durch hohe Provisionen, die Apple bei jeder Transaktion im App Store von Konkurrenten erhebt. Außerdem verbietet Apple ihnen, ihre Kunden über andere Kaufmöglichkeiten zu informieren.“

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

7 Kommentare

  1. Richtig so! Was ich auch unmöglich finde, dass die HomePods keinen andere streamingdienste unterstützen und Bluetooth auch expliziert wurde!

  2. Marktbeherrschende Stellung bei einem Smartphone-Anteil der iPhones von ca. 10 Prozent.
    Finde ich eine interessante Argumentation, v.a. da iOS eine Plattform von Apple ist und es eigentlich deren Aufgabe ist zu entscheiden was in ihrem „Haus“ passiert.
    Wer alles Universal haben will hat ja alternativen mit Android o.Ä.

    • Marktanteil iOS aktuell ca. 30%. Das ist ein relevanter Marktanteil, zudem durch die höherpreisigen Geräte auch in einer einkommensstärkeren Nutzerschicht. Und nein, im Markt EU hat Apple damit nicht mehr das alleinige Recht zu entscheiden, was im Appstore geht und was nicht. Das sind die Bedingungen in der EU, wer hier Geld verdienen will, muss sich daran halten.

      • Na wenn es die EU sagt ist es wie Gottes Gesetz und braucht keine Begründung.
        Übrigens liegen wir beide falsch. Der Anteil an Musikstreaming auf iOS liegt bei 15 Prozent. 😉

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.