Mophie veröffentlicht neue GaN-Wallcharger mit bis zu 120 W

Das Unternehmen Mophie kennen unsere Leser sicherlich schon von seinen Ladelösungen – unter anderem auch durch die Ladehüllen für iPhones. Dort erweitert man nun sein Sortiment an Wallchargern um die kompakten GaN-Geräte speedport 20W, 30W, 45W, 67W und 120W. Das neue Sortiment teilt sich in folgende Geräte auf:

  • speedport 30 (49,95 €) – liefert bis zu 30 W Schnellladeleistung. Er kann ein iPhone 13 in 60 Minuten bis 80 % aufladen.
  • speedport 45 (59,95 €) – verfügt über zwei USB-C-Anschlüsse und liefert eine maximale Leistung von bis zu 45 W für ein Smartphone, Tablet und andere digitale Geräte. (45 W maximale gemeinsame Leistung. Ein Gerät: bis zu 45 W; Mehrere Geräte: 1. Gerät bis zu 25 W, 2. Gerät bis zu 20 W.)
  • speedport 67 (69,95 €) – über zwei USB-C-Anschlüsse eine Schnelladeleistung (65 W maximale gemeinsame Leistung. Ein Gerät: bis zu 67 W; Mehrere Geräte: 1. Gerät bis zu 45 W, 2. Gerät bis zu 20 W.) von bis zu 67 W für alle portablen Geräte.
  • speedport 120 (114,95 €) – maximale Leistung von bis zu 120 W. An den Ausgängen können vier Geräte gleichzeitig geladen werden.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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12 Kommentare

  1. Keine Ahnung weshalb man soviel Geld dafür ausgeben sollte.

  2. Was mich wundert das so ein it Produkt außerhalb der europäischen Telekom; speedport heißen darf

    • Der Markenname Speedport ist auf jeden Fall innerhalb der europäischen Union auf die Deutsche Telekom eingetragen. Die Eintragung erwähnt nicht explizit Netzteile, aber ich vermute, dass da die Telekom aufgrund von „Verwechslungsgefahr“ die Verwendung des Namens untersagen lassen könnte.

    • Weil die Telekom die Marke „Speedport“ nicht für Ladegeräte registriert hat.
      Einfach mal suchen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis

      • Die Telekom hat die Marke „Speedport“ für die Klasse 9 registriert. Das sind u. a. : „Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität;“

        • Aber in der detaillierten Beschreibung, welche Waren aus der Nizza-Klasse 9 enthalten sind, werden sie nicht aufgeführt.

          • Ergänzung: in der am 01.06.2019 gelöschten Registrierung „Speedport Powerline 100“ der Telekom waren Ladegeräte enthalten.

            • Ist wohl nicht ganz so Simpel. In der Europäischen Verordnung steht z.B. :

              „Der Begriff der Ähnlichkeit sollte im Hinblick auf die Verwechslungsgefahr ausgelegt werden.“

              und

              „Waren und Dienstleistungen werden nicht deswegen als ähnlich angesehen, weil sie in derselben Klasse der Nizza-Klassifikation erscheinen, und Waren und Dienstleistungen werden nicht deswegen als verschieden angesehen, weil sie in verschiedenen Klassen der Nizza-Klassifikation erscheinen. „

  3. Dirk der allerechte says:

    20 W Apple power USB C Ladegerät, gab es jetzt über eine Woche lang für 13 € bei Amazon, wer kauft denn diese teuren Geräte dafür?

    • @Dirk der allerechte
      Soll auch Menschen geben,die Laptops,MacBooks usw. laden müssen. Hab ich mal gehört.

      • Macbooks können wunderbar mit dem 20W Ladegerät geladen werden.

        Natürlich nicht sehr schnell, aber im Alltag reicht es aus.

    • Leute, die ihr MacbookPro mit maximaler Geschwindigkeit vollpumpen wollen. Für SmartPhones ist das ja nicht (nur) gedacht.
      Aber stimmt schon: Der 140W charger von Apple hat vermutlich bessere Qualität und kostet „nur“ 105 Euro. Dafür kann man an dem hier mehrere Geräte (MB Air & SmartPhones zB) gleichtzeitig laden. Mit ein wenig Fantasie kann man sich einen Usecase sicher ausdenken. Und wie immer: Die Firma wird sich schon was dabei gedacht haben.

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