Mitarbeiterüberwachung: notebooksbilliger.de soll Geldbuße über 10,4 Millionen Euro zahlen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der notebooksbilliger.de AG ausgesprochen. Laut Begründung habe das Unternehmen über mindestens zwei Jahre Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche, so die Meldung.

notebooksbilliger.de hatte sich darauf berufen, dass es Ziel der installierten Videokameras gewesen sei, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Zur Verhinderung von Diebstählen muss eine Firma aber zunächst mildere Mittel prüfen (z. B. stichprobenartige Taschenkontrollen beim Verlassen der Betriebsstätte).

Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten ist zudem nur rechtmäßig, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet, so die Landesbeauftragte für den Datenschutz. Ist dies der Fall, kann es zulässig sein, diese zeitlich begrenzt mit Kameras zu überwachen. Bei notebooksbilliger.de war die Videoüberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte beschränkt. Hinzu kam, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich.

Die 10,4 Millionen Euro sind das bisher höchste Bußgeld, das die LfD Niedersachsen unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausgesprochen hat. Die DS-GVO ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gegen notebooksbilliger.de ausgesprochene Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat seine Videoüberwachung mittlerweile rechtmäßig ausgestaltet und dies der LfD Niedersachsen nachgewiesen.

Update 11:00 Uhr. Nachdem wir mit der Pressestelle von notebooksbilliger.de telefoniert haben, gibt es noch Statements. Eine Infoseite gibt es auch.

So habe der Online-Händler notebooksbilliger.de AG (NBB) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 10,4 Millionen Euro eingelegt, den die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht am 21. Dezember 2020 gegen das Unternehmen verhängt hat.

Oliver Hellmold, CEO von notebooksbilliger.de: „Das Bußgeld ist völlig unverhältnismäßig. Es steht in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes. Wir halten den Bescheid für nicht rechtmäßig und fordern seine Aufhebung.“

In einem bereits 2017 begonnenen Kontrollverfahren hatte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte NBB veranlasst, den Einsatz von Videokameras teilweise zu ändern. Das Unternehmen kooperierte eng, um eine vollständige Compliance mit der DSGVO auch aus Sicht der Behörde sicherzustellen.

NBB nutze Kameras, um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen. Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard.

Deshalb wehre sich NBB vehement gegen die von der Datenschutzbeauftragten geäußerte Unterstellung, der Onlinehändler habe systematisch Leistungen und Verhalten seiner Mitarbeiter überwacht. Diese Darstellung sei ebenso falsch wie unverantwortlich. Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Es war auch technisch überhaupt nicht dafür ausgestattet.

NBB CEO Oliver Hellmold: „Wir sind ein überschaubarer Mittelständler und kein anonymer Großkonzern. In unseren Lagern und Versandzentren arbeiten kleine Teams, da benötigen Vorgesetzte keine Videoaufnahmen, um Mitarbeiter beurteilen zu können. Sofern die Datenschutzbeauftragte Niedersachsen etwas anderes suggeriert, ist dies grob falsch und gefährdet unseren guten Ruf.“

Nun geht es vor Gericht. NBB wird bei seinem rechtlichen Vorgehen gegen den Bescheid durch Datenschutz-Spezialist Hanno Timner von der Kanzlei Morrison & Foerster und den Berliner Strafverteidiger Uwe Freyschmidt vertreten. Timner und Freyschmidt hatten im November 2020 vor dem Landgericht Bonn für 1&1 eine Reduktion des vom Bundesdatenschutzbeauftragten verhängten Bußgeldes um mehr als 90 Prozent erstritten. Rechtsanwalt Timner sagt: „Wie bereits dieses Urteil gezeigt hat, kann der Umsatz eines Unternehmens nicht die entscheidende Bemessungsgrundlage sein. Wir halten das verhängte Bußgeld gegen notebooksbilliger.de für eindeutig unverhältnismäßig“.

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59 Kommentare

  1. Dirk der allerechte says:

    Ich bin pro Notebooksbilliger …. warum? Weil jeder der Beschäftigten wusste dass er gefilmt werden kann, also ich sehe da gar kein Verstoß in dem Sinne sondern diente die Videoüberwachung Jahr zum Schutz des Unternehmens, aber ich verstehe, wir sind hier in Deutschland und da gelten halt andere Gesetze….

    • Ich bin da auch gerade am überlegen – im Einzelhandel wird auch jede Ecke überwacht. Gerade Sitzecken, wo sich vielleicht Leute was einstecken können.

      • Aber halt nicht das Lager, das ist glaub ich hier der knapppunkt = Arbeitsplatz

      • Dirk der allerechte says:

        „Hinzu kam, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich.“

        Natürlich und das ist meines Erachtens noch zu gering, denn wenn man mal überlegt fallen die fehlenden Sachen meistens erst bei der quartalsmäßigen Revision auf ….Und dann wäre es noch interessant die Kamera Nachverfolgung zu aktivieren, vom logischen Grundsatz her ist das eigentlich richtig, denn man weiß wo man arbeitet ,man weiß das man überwacht wird, und wenn man nicht gerade den Drang hat lange Finger zu machen wäre das für mich kein Problem, wie gesagt das ist nur meine Meinung.

        Keine Ahnung ob sowas möglich ist im Arbeitsvertrag das für die zukünftige Arbeiterschaft festzulegen, oder ob das auch schon wieder sittenwidrig ist, deshalb kommen wir in Deutschland auch auf keinen grünen Zweig, weil alles irgendwie ausgebremst wird. Kann ich ein Lied von singen, als ehemalig städtischer beschäftigter 20 Jahre lang, wir hatten vielleicht 10 % weniger Gehalt als in der freien Wirtschaft dafür haben wir auch 80 % weniger geleistet

        • Das hat hier weniger mit der guten Sitte zu tun als mit klaren Gesetzesvorgaben. Sie könne da ihre Meinung zu haben, aber in der Realität nicht durchsetzbar.

        • Es gibt sehr gute Gründe dafür warum eine permonante Überwachung der Mitarbeiter gesetzlich verboten ist.

        • Hallo Dirk, es gibt technisch bessere Lösungen z. B. Markierung von Geräten mit nur durch autorisierte personen entfernbaren RFID-chips , und jede Veränderung dieser Chips muß protokolliert werden. Dann kann nix verschwinden und man kommt ohne Kameras aus. kameras sind m. E. nur verhältnismäßig als Überwachungsinstrument wo es um Personenschutz geht also z. B. Schutz vor Angriffen , Raub (nicht Diebstahl) oder Angriffen z. B. gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Frauenparkplätze). Diebstahl ist auch ein Verbrechen , aber minder schwer als Verbrechen geben menschen und daher dürften da auch nur weniger schwerwiegende Eingriffe in die Privatspähre bzw. die Arbeitsumgebung erfolgen als beim Personenschutz. Das nennt man Verhältnismäßigkeit . und das ist ein Grundsatz unseres Rechtssystems.

          • Zu kurz gedacht. Der Tag hat 24 Stunden, in denen man übergriffig gegen ein Frau werden könnte. Vor dem Frauenparkplatz, daneben und dahinter. Und gemacht wird es dann doch von dem Kollegen am Fotokopierer, dem Onkel auf der Feier oder der Zufallsbegegnung im Schwimmbad.

            Wollen wir alles überwachen, denn es könnte ja an dieser Stelle ein Mord oder eine Vergewaltigung passieren?

            Ich finde es jetzt schon unerträglich, dass ich Nachts ohne Lampe auf Klo kann: Hausnummern, Eingänge, Straßen, Briefkästen, alles ist beleuchtet, Naturschützer schlagen Alarm. Wenn man Nachts aus dem flachen Lande auf Hamburg zufährt, sieht man schon von weitem den riesigen Licht-Dom über der Stadt. Man muss auch mal gucken, was im Großen daraus wird, was im Kleinen noch plausibel klang.

            Wir leben im Zeitalter von Vernetzung und Cloud. Wenn wir die Leute schon aufzeichnen — was spricht denn dagegen, die Person zu tracken, von Kamera zu Kamera, von Firma zu Firma, von Grundstück zu Grundstück?
            Nichts anderes ist Google Analytics, stell dir mal vor, jemand bietet das gleiche für Kameras in Unternehmen an: „Hardware umsonst, dafür kriegen wir die Bilder“. Ach Du Sch…ande…

    • Ja das Problem ist halt dass Videos aus dem konntest gerissen werden können und für Kündigungen von unliebsamen Mitarbeitern dienen kann.
      Wie bei WireGuard, Siemens, VW

    • Thomas Müller says:

      Das sehe ich genauso und ist auch üblich.

      • Wo soll das üblich sein, wenn das hier eindeutig bestraft wird?

        Wer möchte schon am Arbeitsplatz gefilmt werden. Supermarkt oder Einzelhandel sind besondere Fälle. Lagerraum, Aufenthaltsraum oder Arbeitsplatz sind keine Verkausflächen.

    • Und dadurch wird die anlasslose dauerhafte Videoüberwachung rechtmäßig, weil es „jeder der Beschäftigten wusste“?
      *Das* ist mal eine gewagte Rechtsauffassung zur informationellen Selbstbestimmung.

      • Dirk der allerechte says:

        Ich frag mal andersrum? Warum ist die dauerhafte Videoüberwachung so schlimm? Solange es nicht in der Teeküche oder auf Toilette geschieht ?

        • Noch so einer „der nichts zu verbergen“ hat. Nur weil man nichts falsch macht, bedeutet das nicht, dass man kein Recht auf Privatsphäre hat.
          Als nächstes kommt die Gesichtserkennung. Und danach die Mimikerkennung. Und danach….

        • Sie ist schlimm weil die Gesetzte das nicht erlauben. So einfach ist das. Vom ethischen Gesichtspunkten ganz zu schweigen.

        • Ganz ehrlich, und wirklich nicht böse gemeint, aber wenn Du sowas ernsthaft fragst zweifele ich schon etwas an Deiner Intelligenz.

    • Es wird aber nicht gesagt in welchen Bereichen gefilmt wurde. Wenn es die Laderampe und Co waren, ok, das kann begründet werden. Aber wenn Sozialräume wie Teeküchen, Aufenthaltsräume und sowas mitüberwacht worden sind, hat das keinerlei Grund

    • Wir sind hier in Deutschland, und hierzulande gilt die EU-DSGVO, die den Datenschutz auf europäischer Ebene einheitlich regelt. Zusätzlich gelten in Deutschland das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie ergänzend die Landesdatenschutzgesetze, d.h. es gibt teils etwas unterschiedliche datenschutzrechtliche Vorgaben je Bundesland.

      Im verlinkten Quelltext ist begründet, weshalb es sich hier um einen schweren Verstoß handelt. Im Kern rechtfertigt der Generalverdacht nicht die hier anlasslose generelle Überwachung, die einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter darstellt.

      • Danke, gut zusammengefasst. Aufgrund der für mich seltsam anmutenden Meinungen PRO Überwachung kann ich nur hinzufügen, dass es auch menschenunwürdig ist, unter ständiger, präventiver Überwachung zu arbeiten.

        Man findet immer einen Grund, den Mitarbeiter zu überwachen. Vor ein paar Jahrzehnten habe ich noch den Tastenanschlag eines jeden Mitarbeiters mitschneiden lassen, um den Akkord-Durchsatz pro Mitarbeiter besser evaluieren zu können. Und ich habe schon Arbeitsverhältnisse erlebt, bei denen das Klo der einzige Ort war, der nicht per Kamera überwacht wurde. Zudem wurden alle Mitarbeiter jeden Tag beim Verlassen des Geländes einer Leibesvisitation unterzogen. Und ja, alles geschah natürlich zum Wohle der Firma. Sei es, um Straftaten aufzudecken oder Abschreckung zu erzeugen.

        In allen Fällen erzeugte eine Überwachung aber eine Kultur des Misstrauens, die negative Implikationen mit sich brachte, wie z.B. emotional psychisch Druck oder erhöhte Krankenstände. Nicht ohne Grund ist arbeitsrechtlich das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein hohes Gut. Es ist für mich das einzig anstrebenswerte Arbeitsverhältnis in einem freiheitlich demokratischen Land, das einen gewissen Wohlstand hat. Alles andere ist meist Teil einer Ausbeutung von Arbeitskraft.

        Und ja, das Vertrauensverhältnis kann auch dazu führen, dass Mitarbeiter mit einer gewissen Überwachung einverstanden sind. Wenn diese jedoch anlasslos erfolgt, ist sie in allen mir bekannten Fällen stets Ausdruck einer mangelhaften Unternehmenskultur gewesen.

        Das dies geahndet wird, halte ich für eine gute Sache.

        • Schön zusammengefasst.

        • Brilliant zusammengefasst. Besonders der letzte Absatz.

          Fakt ist halt das wenn man als Mitarbeiter fair bezahlt und behandelt wird die Tendenz zu loyaler und gute Arbeit höher ist. Dazu gehört oft auch erziehung der Mitarbeiter.

          Fakt ist aber auch das viele Jobs machen die sie schlecht erfüllen, nur um nicht arbeitslos oder schlechter bezahlt zu sein.

          Und wer nicht führen/erziehen kann als Firmenchef, der muss halt im nachhinein überwachen was aber in jeder hinsicht dem Unternehmen auf lange sicht schadet.

    • Ja er wusste es, aber er konnte es nicht verhindern. Der Angestellte ist schwächer gestellt und NB hat einfach gegen geltendes Recht (DSGVO) verstoßen.

      Dass du keinen Verstoß siehst, liegt daran, dass du die Gesetze nicht kennst und einem Dunning Kruger unterliegst. Der Richter als Kenner der Gesetze hat das entsprechend Entschieden.

      Abgesehen davon dass NB Milliardenumsatz macht und daher die Strafe verhältnismäßig ist. Eine Strafe muss nun einmal schmerzvoll sein und nicht aus der Portokasse bezahlt werden können.

    • Grundsätzlich muss es so sein, dass Arbeitsplätze nicht überwacht werden dürfen mit einer Videokamera. Es gibt Bereiche da gibt aus Ausnahmen, bei Banken zum Beispiel.

      Aber selbst bei Tankstellen zum Beispiel sind die Kameras so ausgerichtet, dass der Mitarbeiter nicht permanent überwacht wird.

  2. Ich meine Datenschutz hin oder her,
    aber mal andersrum wer bekommt denn die 10.4 Mio ? Der Datenschutz ?
    Man hat zwar klar gegen ein Gesetz verstoßen

    Weil eigentlich sind die „geschädigten“ ja die Mitarbeiter die „illegal“ überwacht wurden, denen sollte zumindest der überwiegende Teil davon ausgeschüttet werden … als Entschädigung.

    Würde vermutlich auch dazu führen das sowas öfter angezinkt wird und Unternehmen in der Größenordnung sich das auch mehrmals überlegen sowas einzuführen.

    (Verstehe aber auch die Gegenseite, so ist es ja nicht 🙂 )

    • Eine Strafe ist eine Strafe.

      Private Schadensersatz Forderungen der Mitarbeiter wieder was anderes, und in so einem Fall auch möglich.

  3. Hier geht es nicht um Arbeits sondern Datenschutzrechte. NBB ist wegen Nichteinhaltung von Artikel 6 Abs 1 verurteilt worden.Es fehlte ganz einfach auch die vertragliche Grundlage für die Überwachung. Das ist übrigens auch arbeitsrechtlich ein Problem.

  4. Ich mach gerne eine andere Rechnung auf wenn ich über Strafzahlungen lese:
    notebooksbilliger hat laut nach eigenen Angaben ca. 800 Mitarbeiter. Der Zeitraum für den das Bußgeld verhängt wurde betraf mindestens die letzten 2 Jahre.
    10400000 / 800 / 24 = 542 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Hätte man nur die Hälfte dieses Betrages auf das Monatsgehalt „on Top“ gegeben, wären Diebstähle der Mitarbeiter eher ausgeschlossen.

    • Und du meinst also, wenn jeder Mitarbeiter 250 Euro mehr monatlich in der Tasche gehabt hätte, wird nicht mehr geklaut?

      • An irgendwas muss die „notwendigkeit für Videoüberwachung“ gelegen haben. So ein Videosystem ist sicher auch nicht billig… .

        Ich will nicht sagen es sind die einzigen Probleme aber ich schätze wenn man eine Umfrage unter allen Arbeitnehmern in DE gemacht hätte was sie als Problem am Arbeitsplatz sehen würde zu wenig Gehalt und schlechtes Arbeitsbedingungen weit oben stehen ^^

      • Da gibt es mehrere Studien zu. Dass am meisten in betrieben bzw Abteilungen geklaut wird, wo die Mitarbeiter am wenigsten verdienen.
        (wenn man nicht weiß wie man die autoreperatur bezahlen soll klaut man eher als wenn man überlegt ob man nächstes Jahr auf die Seychellen oder Malediven fliegt und Vorallen ob man sich den Urlaub übernächste Jahr überhaupt noch leisten kann wenn man nach dem ertappten Diebstahl seinen Job verliert)

        Ganz ehrlich würde ich für den Mindestlohn arbeiten würde ich auch klauen. Wenn man gefeuert wird hat man am nächsten Tag nen neuen Job.(die Anforderungen für solche Jobs sind ja meistens nicht recht hoch) Und ne Anzeige erstattet ja wohl fast kein Arbeitgeber. Bei Diebstahl wird entweder gekündigt oder wenn die Person Familie hat wird die Person strafversetzt. Also man hat bei nem schlecht bezahlten Job nichts zu verlieren wenn man klaut.

        Bei uns kriegt jede ungelernte Kraft mindestens 15€ (in berlin recht viel für ne Hilfskraft) jeder mit Ausbildung mindestens 19 und jeder mit Studium mindestens 23 und bei uns wird nichts geklaut. (bei mehreren 100 Mitarbeitern kann man sein Portemonnaie ohne bedenken den ganzen Tag in der raucherecke oder Kantine liegen lassen) (ich habe auch schon in betrieben gearbeitet wo man sein Büro abschließen musste, aber dort wurden gerade die Hilfskräfte unterirdisch entlohnt)

    • NBB bezeichnet sich selber als Mittelstand mit 800 Mitarbeiter? lol okay 😀

      • Bosch ist auch Mittelstand und wieviele MA haben die? Bin zu faul zum googeln.

      • Mittelstand bedeutet dass mindestens 50% des Unternehmens den Gesellschaftern bzw deren Familie gehören.

        Und mal ne Einordnung zu den Größen
        <50MA kleinstunternhemen
        <500MA kleinunternehmen
        5000MA GROßUNTERNEHMEN
        >50000MA Konzern

        Nach dieser Definition gibt es auch mittelständische Konzerne. Also ein Unternehmen mit mehr als 50t MA das zum Großteil der Familie der Gesellschafter gehört.

        Der Begriff Konzern kann aber auch anders definiert werden.

        In den wirtschaftwissenwissenschaften haben manche Begriffe verschiedene Definitionen. Je nach Modell das man betrachtet. Und ob man sich im controlling Marketing Volkswirtschaft befindet. Der selbe Begriff kann also verschiedene Bedeutungen haben.

    • Ich glaube aber so funktionieren die meisten Menschen nicht, sie sind gierig.
      Jemand der vom Grundsatz her klauen bei einem Unternehmen nicht schlimm findet, der wird das auch weiterhin tun, vorallem wenn er nicht erwischt werden kann.

      • Da stimme ich dir zu. Trotzdem geht es nicht, dass wir unser Land in eine DDR 2.0 verwandelt (sie es nun durch Staat oder Freie Wirtschaft), wegen „Sicherheit“ und „Kriminalität“.

        Vermutlich muss man ein Atomkraftwerk überwachen, damit uns nicht irgendwer alle hochjagt. Aber Diebstahl bei einem Elektrohöker muss unsere Gesellschaft aushalten. Sonst fliegen Leute wegen Pfandbons. Das geht nicht. Wenn die Kamera einmal hängt, dann wird sie auch maximal ausgenutzt.

        Diebstahl ist ärgerlich, aber das kleinere Problem.

  5. Also ich denke, dass das Unternehmen schon ein Recht hat sein Eigentum zu schützen. Es sind schon Waren mit hohem Wert dort. In den Umkleiden oder so hat ne Cam nix verloren. Wenn man die Bereiche klar kennzeichnet wo ne Cam ist und jeder bzw. jede Angestellte(r) da eine Einverständniserklärung zu unterschreibt, sollte es doch kein Problem sein. Schließlich zwingt einem ja keiner bei so einem Unternehmen zu arbeiten.

    Andersrum gefragt wer ersetzt dem Unternehmen den Schaden der durch Diebstahl der Angestellten entsteht.??

    • Dirk der allerechte says:

      Richtig, deshalb ist es völlig legitim die Hauptbereiche Video überwacht 24/7 zu sichern, Was viele ja auch nicht wissen es ist ja nicht so dass jemand den ganzen Tag sich diese Bilder anschaut oder die Videos, sondern erst bei einem vermuteten Diebstahl und da ist es auf jeden Fall durchaus gerechtfertigt so sehe ich das!

      • Nocheinmal: es war eben nicht legitim da gegen das Gesetz verstoßen wurde. Ist das so schwer zu verstehen?

    • Witzig dass du sagt, dass das Unternehmen „ein Recht hat“. Es hat aber eben gegen „das Recht“ verstoßen. Was ist so schwer daran zu begreifen?

    • Diebstahl ist eine Straftat und muss dementsprechend geahndet werden. Wie oben geschrieben wollte NBB hier mit einer harten Maßnahme etwaige Diebställe vorbeugen, die jedoch nicht im rechtlichen Rahmen waren.

      „jede Angestellte(r) da eine Einverständniserklärung zu unterschreibt, sollte es doch kein Problem sein“
      Das klingt ja fast nach Erpressung, ala wenn du nicht unterschreibst, wirst du gekündigt.

      „Schließlich zwingt einem ja keiner bei so einem Unternehmen zu arbeiten“
      Als ob sich jeder Mensch wirklich aussuchen kann, wo er arbeiten möchte.

    • Ich würde gerne bei Dir zuhause Kameras aufhängen und Dich 24/7 überwachen. Schließlich habe ich ein Recht darauf, mein Eigentum zu schützen. Und es besteht ja prinzipiell die Möglichkeit, dass Du mich beklaust. Du kannst auch gerne eine Einverständniserklärung unterschreiben und wenn es Dir nicht passt, auswandern.

      Oder zahlst Du mir den Schaden, wenn ich beklaut werde?

    • Gegenfrage: Wird nur in Unternehmen geklaut in denen Videokameras hängen ? Oder vlt in den Unternehmen in denen die Bezahlung niedrig ist und/oder die Arbeitsumstände schlecht ?

      Erziehung und Menschenkenntnis ist eine günstigere, langfristigere und für alle wertvollere Methode Diebstahl VORZUBEUGEN .

  6. Die DSGVO regelt das Thema Videoüberwachung, dort ist auch klar aufgeführt, warum und wielange z.b. die Daten gespeichert werden dürfen ( 72 Std. im Ausnahmenfall 10 Tage ) . Zudem hat die Arbeitnehmervertretung Mitsprachrecht bei derartigen Vorhaben. Verstöße werden wegen „schwerer Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte“ auch entsprechend hart bestraft. Eine Videoüberwachung muss begründet werden, Diebstahl-Vorbeugung ist da sicher keine ausreichende.

    Bei uns im Unternehmen gibt es bezüglich der Videoüberwachung eine Betriebsvereinbarung zw. Betriebsrat und Geschäftsleitung, so wie es sein soll.

    Meine Meinung nach müssen Strafen dann so hoch ausfallen, das die richtig weh tun und der Verursacher nicht im Entferntesten nochmal darüber nachdenkt, das nochmal zu machen, anders haben Strafen keinen Sinn. Es werden viel zu wenig Strafen wegen Verstößen gegen die DSGVO erhoben.

  7. Interessante Standpunkte hier.
    Ich hoffe nur die Befürwörter solcher Maßnahmen sind nicht diejenigen, die am lautesten schrei(b)en, wenn über Videoüberwachung im öffentlichen Raum diskutiert wird.

  8. Zunächst mal vermute ich, dass der Artikel deutlich präzisiert werden müsste: Laut spiegel.de wurden Mitarbeiter UND KUNDEN überwacht, und zwar bis runter zur Sitzecke.

    Zweitens, und das ist mein Kommentar zur Sache, geht Gesellschaft vor Kapitalinteresse.

    JEDE Form von Kameraüberwachung ist hochgradig inakzeptabel und muss weg — von der Firma über den Bahnhof bis zur Straße. Wir können danach gern über die Zufahrt zum Atomkraftwerk diskutieren, aber zunächst mal muss der „Default“ sein: Kameras im legal frei zugänglichen Raum müssen illegal sein.

    Früher hatten wir keine Kameras, und da gab es eben mehr Angestellte. Win-win.

    • Kameras dienen auch der Nachverfolgung ganz anderer Straftaten als Ladendiebstahl, da hat so etwas schon sein Gutes. Nicht vollends präventiv, aber durchaus wirkungsvoll bei der Täternachverfolgung. Und du kannst nun mal nicht an jede gottverlassene Haltestelle einen Gesetzeshüter abstellen oder in jedes kleine Geschäft einen Ladendedektiv.

      Übrigens: NBB hat Kunden nicht gezielt überwacht laut Spiegel, sondern die Kameras „ragten“ teils in die Warteschlangen der Kunden, also da wo die Kunden anstehen und nicht da wo man großzügig in die Regale greifen kann.

      • 1. Meiner Meinung nach ist bei Kameraüberwachung der gesellschaftliche Schaden größer als der Nutzen. Übrigens hatten wir früher an jeder Bahnstation Mitarbeiter.

        2. Ich bin jetzt ehrlich gesagt zu faul, den Spiegel-Artikel nochmal rauszusuchen, vorhin stand dort, dass z.B. gezielt Sitzecken überwacht wurden, die dafür gedacht waren, dass Kunden dort Geräte ausprobieren. Aber ob nun Schlange oder Ecke, das geht aus meiner Sicht alles nicht.

  9. Fakt ist, es wurde gemacht.
    Ob die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter das wussten, ist unerheblich.
    Die DSGVO ist in jeden Fall einzuhalten. Und es läuft in DE in vielen Unternehmen nicht DSGVO-konfrom

  10. Traurig dass ich das sagen muss, aber ich habe bisher in keiner einzigen IT-Firma gearbeitet, in der man nicht auf irgendeiner Art und Weise die Mitarbeiter mit illegalen Methoden überwacht hat. Leider es ist in vielen Unternehmen absolut normal.

    • Für mich ist es aber ein Unterschied, ob man mangels Sachkenntnis irgendein Logfile nicht anonymisiert — oder ob man hingeht und für zigtausend Euro Spionagekameras kauft. Das eine ist eine Dummheit, das andere ist kriminell.

  11. Carsten, also der Autor in diesem Beitrag hat in der Vergangenheit für Notebooksbilliger gearbeite und zwar nicht auf Ebene eines Betroffenen in der Logistik. Wie die Verflechtungen aktuell aussehen weiß ich nicht, aber wäre ein kleiner Disclaimer im Sinne der Transparenz nicht hilfreich? Immerhin wurde den Aussagen der Pressestelle von Notebooksbilliger im aktualisierten sogar mehr Platz eingeräumt als der ursprüngliche Artikel lang ist. So vollkommen neutral wirkt das nicht.

  12. Was heißt hier mitarbeiterüberwachung. Das nennt sich mitarbeiteroptimierung.

    Ich kann die Masse der Leute irgendwie nicht verstehen.

    Wenn man jemanden Geld gibt, will man sich vergewissern dass man auch die vereinbarte Gegenleistung dafür bekommt.

    Wenn man im Internet was bestellt wird man den paketboten auch kontrollieren ob er einem das Paket auch bringt.

    Wenn man als privat Person Nen Klempner bestellt wird man auch gucken was der so macht und ob er Zeit schindet.

    Wenn man Nen nachhilfelehrer für die Kinder bucht prüft man auch ob die voran kommen oder nur rumalbern.

    Wieso sollte das bei einem Angestellten bzw Arbeitnehmer anders sein.

    Wer vernünftig seinem Job nachgeht hat nichts zu befürchten wenn er kontrolliert wird.

    Und Sorry aber wenn es in der Firma zur Regel wird dass die Leute auf dem Klo ne halbe Stunde Zeitung lesen kann ich auch verstehen wenn man selbst die Toilettenzeiten der Mitarbeiter optimieren will.

    Leider ist die gesetzteslage in diesem Bezug in Deutschland sehr realitätsfern und sehr naiv sozialistisch.

  13. PS die faulen Mitarbeiter profitieren immer von den fleißigen, weil sie oft den selben Lohn erhalten und sich einfach nur mitschleifen lassen. Also es sollte auch im Interesse der Fleißigen sein überwacht zu werden.

  14. verstrahlter says:

    Auf Ihrer Infoseite betonen NBB sogar noch das verquere Rechtsverständnis.

    Nach dem Motto:

    – virtuelle Eigeninteressen first, auf Kosten Aller
    – gültige Gesetze kann man sich frei aussuchen
    – ist Alles irgendwie eigenmächtig interpretierbar
    – muss sich nicht unbedingt immer dran gehalten werden

    „auch aus Sicht der Behörde“ = wir haben eigeninterpetativ Alles richtig gemacht
    „praktisch alle Forderungen der Behörde umgesetzt“ = 100% gesetzestreu können/wollen wir nicht
    „Umgang mit der DSGVO selbst bei geringsten Verstößen … nicht akzeptable Rechtsunsicherheit“ = Bullshit deluxe

    Es geht hier um mehrere schwerwiegende Verstösse, die vorsätzlich begangen wurden.
    Wäre bei etwas Einsicht und dazu öffentlicher Demut anders gewesen; inkl. Bonus auf Ruf.

    Ist aber typisch; Erst verbocken, dann nicht dafür geradestehen wollen.
    Regeln sind sowieso immer nur für andere da, die selbstgebastelten erst Recht.

    Möglichst harte Strafen zur Prävention zukünftiger Dummheiten machen da absolut Sinn.
    Vergleicht das Verhältnis Vergehen/Strafe doch mal mit dem von Privatpersonen.
    Da muss absolute Gleichbehandlung her, inkl. Unterlassungserklärungen und steigenden Kosten.

    Absichtlich und unnötig sämtliche existierende Festlegungen zu ignorieren darf nicht belohnt werden.

  15. Günter Friedl says:

    Bin selbst Arbeitgeber und betreibe eine Tankstelle. Obwohl wir weit über Tarif bezahlen ist die Versuchung etwas zu klauen einfach zu groß. Im Durchschnitt der letzten 20 Jahre habe ich rund 10 Mitarbeiter pro Jahr bei Straftaten erwischt, dazu kommt noch 1 Raubüberfall alle 2 Jahre. Der Schaden beläuft sich auf eine schöne Eigentumswohnung im München. Einmal war der Schaden so groß, dass ich selbst fast insolvent wurde. Das geklaute Geld oder die geklauten Waren bekomme ich nie mehr wieder. Ich wünsche das wirklich niemand. Ich kann verstehen, dass Datenschutz wichtig ist, aber bitte wie soll man sich sonst gegen Kriminelle schützen? Solange Kriminelle keine wirksamen Strafen bekommen und solange Kriminelle ihre Beute behalten dürfen weil keiner mit legalen Mitteln drankommt habe ich wenig Verständnis für überzogenen Datenschutz. Mir persönlich wäre es auch viel lieber, man braucht keine Videoüberwachung. Und ja, die ehrlichen Mitarbeiter müssen darunter leiden dass es leider zu viele kriminelle gibt.

  16. Die Sache ruft damalige Erinnerungen zur LIDL Überwachung wieder auf.
    Wie viel an Strafe musste der Konzern damals bezahlen ?

    Der Ruf von NBB ist mit solch einer hohen Strafe erst einmal gehörig für die Kundschaft angekratzt.
    Stichwort: Ausbeuter, Kapitalist, Überwacher usw.

    Andere Unternehmen „filmen“ ihre Kundschaft ebenfalls: gehe ich durch die Verkaufsräume von Saturn, Mediamarkt werde ich permanent als Kundeüberwacht. Stehe ich bei Cyberport an der Kasse zur Abholung von Ware, sind ebenfalls ständig Kameras auf mich gerichtet.
    Nirgends ein Hinweis darüber, wie lange diese Aufnahmen gespeichert werden.
    Dann müssten diese Unternehmen, ebenfalls demnächst Post vom Datenschutzbeauftragten bekommen. Oder gibt es dort eine Bevorzugung ?

    Das gleiche gilt genauso für (noch bestehende) Kaufhäuser. Auch dort gibt es nirgends einen Hinweis, wie lange die gefilmten Daten gespeichert bzw. wann gelöscht werden.

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