Mehrwertsteuersenkung: fraenk, Penny Mobil und ja! mobil reichen weiter

Wir legen für euch noch einmal nach. Vodafone hatte es kundgetan, o2 und die Telekom auch – die Mehrwertsteuersenkung wird an Kunden weitergeben. Heute gab es dann News von den Telekom-Untermarken fraenk, Penny Mobil und Ja! mobil sowie congstar. Nicht überraschend: auch dort wird die Mehrwertsteuersenkung durchgereicht. Das gilt gleichermaßen für Neu- und Bestandskunden. Für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung werden die angepassten Preise unter anderem auf der Homepage aufgezeigt. Im Falle von fraenk bedeutet dies in Summe: Statt 10 Euro pro Monat wird für den Mobilfunktarif mit 4 GB Datenvolumen im LTE-Netz und Telefon- sowie SMS-Flat 9,75 Euro pro Monat über PayPal abgebucht. 2 GB Extra-Daten kosten für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung 4,88 Euro statt 5 Euro pro Buchung.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Mal im ernst, interessiert sich wirklich jemand dafür ob man für einen begrenzten Zeitraum z.B. 20cent oder höchstens 1€ im Monat spart?

    • Auch Kleinvieh macht Mist…
      Lass es am Ende des Monats ein Mittagessen sein was da zusammenkommt. Ist doch ok.
      Einige Anbieter sind eben vorgeprescht und haben es so offensiv kommuniziert und nun (müssen) weitere natürlich nachziehen um nicht negativ dazustehen.

      • Und selbst die, die es nicht durchreichen und dann „negativ“ da stehen: Meinst du denen laufen dann reihenweise die Kunden weg, weil man ihnen 20 Cent nicht geschenkt hat? Ich bitte dich…

    • Naja, wenn du 3000 – 5000€ im Monat ausgibst, dann sind das schon mal 100-150€. Dafür kann man einmal schön aus essen gehen. Wenn da aber kein Unternehmen mit machen würde…

      • therealThomas says:

        Naja, vorausgesetzt, du würdest auf ALLE deine Ausgaben in Höhe von 5000€ (!) normalerweise 19% und jetzt 16% MwSt zahlen, dann sparst du genau 126,05€.
        Klar ist das ein schönes Essen, aber jemand der 5000€ im Monat ausgibt, kann es sich vielleicht auch eher mal leisten, Essen zu gehen…

        Wenn wir vom deutschen Durschnittshaushaltseinkommen von 3.314€ ausgehen, die wir komplett mit 19% MwSt ausgeben, dann sparen wir 83,55€. Im Maximalfall. Machts das wirklich aus, wenn es dann in der Realität vielleicht eher so 50€ sind?

  2. Was heißt denn reichen weiter? Die Umsatzsteuer wird von 19 % auf 16 % gesenkt. Das hat ja nichts mit Freiwilligkeit zu tun, sondern ist eine gesetzlich vorgeschriebene Steuer. Wenn die Unternehmen mit 16 % den identischen Preis verlangen wie vorher mit 19 %, dann erhöhen Sie die Preise! Dann hat jeder ein Sonderkündigungsrecht!

    • tartaros84 says:

      Zeig mir mal bitte, wo das eine Preiserhöhung ist für Privatkunden?
      Es gehen vom Konto weiterhin 9,99€ ab. damit ist es keine Preiserhöhung.

      Bei Firmenkunden ist das was anderes, die haben vorher aber schon ohne MWST bezahlt also kein Unterschied.

      • Na jetzt denk mal logisch. Wenn es vorher 9,99 Euro inkl. 19% Mehrwertsteuer waren und es mit 16% auch 9,99 Euro sind, ja dann hat sich die Dienstleistung / das Produkt beteuert. Egal ob der Gesamtbetrag gleich ist.

        Es ist faktisch eine Gewinnerhöhung für den Anbieter. Er zahlt die MwSt. nicht, steckt sich die Senkung für den Käufer aber in die eigene Tasche.

        • Tartaros84 says:

          Ist trotzdem keine Preiserhöhung.

          Schönes Bespiel: du verkaufst irgendein Produkt. Kaufst es bisher für 5€ ein verkaufst es für 7€. Morgen kaufst es für 4€ und verkaufst es trotzdem für 7€ weiter.
          Das ist keine Preiserhöhung sondern eine Gewinnsteigerung. Und dafür gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
          Bei Provider Varianten die Einkaufspreise auch. Und der Preis bleibt gleich.

    • Nö, das stimmt so nicht. Es steht jedem Händler bzw Anbieter frei, ob er die Senkung der MwSt an seine Kunden weitergibt oder nicht. Das Recht der freien Preisbildung wird ausdrücklich nicht aufgehoben:

      https://www.tagesschau.de/wirtschaft/mehrwertsteuersenkung-corona-101.html

      Also leider nichts mit Sonderkündigungsrecht.. 😉

      • Dein Link betrifft aber nicht den hier behandelten Sachverhalt. Kurz: dein Einwand trifft hier nicht zu.

  3. Muss die Umsatzsteuer bei Mobilfunk-, Internet-, oder bspw. Leasingverträgen nicht so oder so weitergegeben werden?

    • Ja. Genau geht es darum, dass die Nettopreise bei Laufzeitverträgen nicht einfach so erhöht werden dürfen, anderenfalls müsste dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.

      Und nein, es spielt keine Rolle ob es nur um Centbeträge geht!

  4. Ist jetzt die Frage, ob man monatliche Verträge generell als “ + Mwst“ oder “ inkl. Mwst“ abschließt. Bei zweiterem würde es am Anbieter liegen, die niedrigere Steuer weiterzureichen.

    • Komisch, Sachen in spitzen Klammern werden vom Kommentarsystem rausgefiltert – da ist die CSS Absicherung etwas zu sensibel.

      Sollte natürlich „Nettobetrag + Mwst“ vs „Betrag inkl. Mwst“ heißen.

  5. Wie schaut es denn bei den hiesigen Stromanbietern mit ‚Weitergabe‘ des gesenkten Umsatzsteuer Betrages aus?

  6. Keine News wert. DIe Anbieter müssen die Senkung weitergeben, ansonsten hätte jeder Vertragskunde ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung.

    • Und eine Preiserhöhung müsste der Anbieter rechtzeitig kommunizieren und dem Kunden mitteilen, dass ihm ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Einfach so Preise erhöhen geht bei einem Laufzeitvertrag nicht. Es wurde ja ein entsprechendes monatliches Entgelt für die Leistung vereinbart und das ist der Nettopreis. Die Steuern, die darauf kommen kann das Unternehmen ja nicht beeinflussen.

      • tartaros84 says:

        Für Privatkunden darf ein Preis NIEMALS in Netto vereinbart werden.
        Bei Privatkunden wird immer der Preis inkl. MWST angegeben und damit gilt auch der Preis.
        Nur mal so neben bei.
        Die müssen also den Preis nicht reduzieren.

        • Bei Verträgen muss die Senkung weitergegeben werden, egal wie oft du noch wiederholst, dass dem nicht so ist.

          Für weitere Informationen empfehle ich dir, dich auf einschlägigen Portalen wie bspw. Haufe zu informieren. Die Senkung muss bei Leasing, Telekommunikation, Fitnessstudio, Strom usw. an den Kunden weitergereicht werden!

          • Um das noch was auszuführen: Bei solchen Verträgen handelt es sich um Dauerleistungen, die sich aus Teilleistungen ergeben (monatliche Bereitstellung und Zahlung bpsw.) Und weiter:

            Zitat von Haufe:

            Bei Dauerleistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, muss abgegrenzt werden, ob der Unternehmer ggf. Teilleistungen ausführt. Soweit Teilleistungen vorliegen, entsteht die Umsatzsteuer für alle Teilleistungen, die bis zum 30.6.2020 ausgeführt worden sind, noch mit dem alten Regelsteuersatz von 19 % bzw. 7 %. Für alle Teilleistungen, die in der Zeit zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2020 ausgeführt werden, gilt der Steuersatz von 16 % bzw. 5 % und danach dann wieder mit 19 % bzw. 7 %.

            • Das die Steuer ‚entsteht‘ bestreitet doch denke ich niemand, sondern ob der private Kunde davon profitiert und da sagt der ‚Tagesschau Link‘ weiter oben bzw. früher gepostet, etwas anderes. Dazu steht auch nichts in deinem Zitat.

  7. Natürlich steht das da, bezogen auf bereits abgeschlossene und laufende Verträge….

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