Marktwächter mahnen In-App-Käufe in Spiele-Apps für Kinder ab

Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben einige Spieleentwickler abgemahnt. Streitpunkt sind die Apps „My Talking Angela“ und „Dog Run“. So gibt es in den Spielen In-App-Käufe für bis zu 109,99 Euro, die sich laut den Verbraucherschützern über nur einen Klick erwerben lassen. Auch eindringliche Pop-up-Werbung innerhalb der Spiele, welche auf die In-App-Käufe hinweist, moniert man. Die beiden Apps seien laut den Marktwächtern ohne Altersbeschränkung freigegeben und richten sich gezielt an kleine Kinder.

„My Talking Angela“ dreht sich beispielsweise um die Aufzucht eines Katzenbabys. Das kostenlose Spiel richtet sich an Kinder im Grundschulalter bzw. speziell junge Mädchen. Angeboten wird das Game von Outfit7 Limited. Im Spiel lassen sich dann Accessoires kaufen, um das Tier auszustatten oder die Entwicklung gegen virtuelle Währungen beschleunigen. Die In-App-Käufe, für welche hohe Summen anfallen können, sind dann eben der Kritikpunkt der Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, warnt: „Es kann nicht sein, dass in einer für Kinder gestalteten Spiele-App mit einem Klick hundert Euro oder mehr ausgegeben werden können. Uns werden immer wieder Fälle gemeldet, in denen Kinder schnell mehrere Tausend Euro in Spiele-Apps ausgegeben haben.“ Aber auch „Dog Run“ von Green Tea Games Limited hat man diesbezüglich eben im Visier.

In dem Geschicklichkeitsspiel geht es um das Sammeln von Münzen in der Rolle eines Hundewelpen, der über verschiedene Hindernisse springt. Auch hier gibt es dann In-App-Käufe zu hohen Preisen. Die Verbraucherschützer stören sich dabei sowohl in „Dog Run“ als auch in „My Talking Angela“ zudem an der Art, wie die Käufe beworben werden. Etwa erzeugen Hinweise wie „Super Rabatt“ oder zeitlich beschränkte Angebote Druck auf die Kinder.

Als Folge hat das  Marktwächter-Team fordert sowohl Outfit7 Limited als auch Green Tea Games Limited zu einer Unterlassung aufgefordert. Auf die weitere Entwicklung kann man dann gespannt sein. In-App-Käufe sind ja seit jeher ein kontroverses Thema. Wenn sie sich speziell an Kinder richten, darf man das durchaus besonders kritisch sehen. Allerdings ist stets auch die Verantwortung der Eltern zu bedenken. Schließlich bieten sowohl Google als auch Apple Hilfestellungen an, damit Kinder an mobilen Endgeräten nicht unkontrollierte Käufe tätigen können.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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8 Kommentare

  1. diese In-App Käufe meide ich selbst wenn mich ein Spiel intresiert.. sobalt da „In-App Käufe“ steht wird es nicht installiert.. Wenn ich um Geld zocken will mach ich das real an meinem Skatstammtisch..

    Und egal ob Apple oder goole sich um Kinderschutz bemühen.. Apps mit InApp Käufen sollten fliegen.. Wer will kann sich sowas ja über F-Droid oder sonst wie besorgen. Hab sowas selber schonmal mit erlebt.

  2. Ganz abgesehen davon, dass ich für Verbraucherschutz bin und In-App-Abzocke strikt ablehne:

    „Kinder im Grundschulalter“:
    Muss man „Kindern im Grundschulalter“ unbedingt ein Smartphone in die Hand drücken und ihnen dann auch noch unbedingt den Zugriff auf In-App-Käufe freigeben? Also bitte. Einem kleinen Kind gibt man ja auch keine Kreditkarte.
    Ein bisschen Verantwortung müssen Eltern von kleinen Kindern schon noch selbst übernehmen.

    Oder will man auch noch Autohersteller verklagen, wenn dämliche Eltern ihrem Kind den Autoschlüssel in die Hand drücken und das Kind dann das Auto gegen die Wand fährt?

    • Wenn Autohersteller Autos für Kinder entwickeln, dann ja…. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich 😉
      Aber ich weiß was du meinst und sehe das ähnlich wie du. Selbstverständlich dürfen die Eltern nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Aber man kann, aus meiner Sicht, auch nicht die Hersteller aus der Pflicht nehmen sich an Bestimmte regeln oder ethische Grundsätze zu halten. Insbesondere wenn die Zielgruppe nur eingeschränkt Geschäftsfähig ist und die eigenen Handlungen noch nicht vollumfänglich einschätzen kann.

    • Es kann schon durchaus Sinn machen auch einem Grundschulkind ein Smartphone in die Hand zu drücken. Mann muss denen nur auch einen verantwortungsvollen Umgang damit beibringen. Meine 8 jährige hat gelegentlich mal eines mit , wenn Ausflüge oder etc. anstehen. Bleibt ungenutzt im Ranzen/Rucksack außer es wäre mal wirklich was dringendes.
      Und da lobe ich mir iOS wie keine zweites System, kein Zugriff auf Safari , kein zugriff auf YouTube , kein zugriff auf Apps aus dem AppStore, erst mit Erlaubnis die ich über ein eigenes iOS gerät erst freigeben muss.
      Hat ein ausrangiertes 5c von mir dafür erhalten. Ansonsten liegt es den Großteil der Zeit auch nur in der Ecke.
      Dennoch finde ich es gut das gegen die in App kaufe angegangen wird, auch wenn ich da wie oben beschrieben kein Problem sehe. Aber nicht jeder befasst sich damit und drückt ggf. einfach nur ein Handy in die Hand.

  3. Kinder brauchen noch kein Smartphone mit 10 vlt. aber vorher nicht .

    • Wer legt denn die Altersgrenze bitte fest?
      Klar gibts es da wie bei jedem Thema unterschiedliche Meinungen / Ansichten , aber wer legt es bitte fest das ein Kind ab 10 oder 11 oder 12 oder erst mit 16 Jahren ein Smartphone haben darf?
      Ich denke es wird auch aus dem falschen Blickwinkel betrachtet. Man muss es nicht aus seinem eigenen nutzungszenario auf die Kinder ableiten. Da muss kein Facebook, oder WhatsApp und Instagram und der ganze andere sinnlos gedons drauf.

      • @ AnDie LAtte

        Eigentlich der gesunde Menschenverstand. Wieviel kurzsichtige Jugendliche haben wir denn heute schon, weil se zufrüh mit dem stiern auf dem SP angefangen haben.

        • Ach so mit 10 Jahren ist das natürlich kein Thema mehr ???
          Da ist man ja schließlich schon ausgewachsen.
          Aber grundsätzlich sehe ich das ja net viel anders.
          Ich schrieb ja schon bei meinem ersten Beitrag ”gelegentlich“ das Smartphone mitzugeben. Mit anderen Worten das Kind wird nicht davor geparkt.

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