Google hat in Houston einen Tipp an das National Center for Missing and Exploited Children gesendet, mit dem Hinweis, dass ein Nutzer kinderpornographisches Material in seiner Mailbox hat. Dieses erstattete wiederum Anzeige bei der Polizei in Houston, in der Folge wurde der Mann festgenommen. Dieses Vorgehen ist von Google nicht neu, bereits seit 2006 kämpft man aktiv gegen Kindesmissbrauch. Ich bin mir sicher, dass sich keiner beschwert, wenn durch so eine Methode ein Kinderschänder dingfest gemacht wird, allerdings muss man sich doch fragen, wie privat so ein E-Mail-Postfach eigentlich ist.
Eine der technischen Lösungen, die Google im Zuge des Kampfes gegen Inhalte, die Kindesmissbrauch zeigen, entwickelt hat, ist das Hashen von Bildern. Erkannte Bilder werden so gespeichert und können an anderen Stellen – oder auch in der Mailbox – wiedererkannt werden. Das ist ein automatisierter Vorgang, es ist also nicht so, dass da ein paar Google Mitarbeiter sitzen und sich die Inhalte der E-Mails anschauen.
Neben der Frage der Privatsphäre, die offenbar nicht gegeben ist, kommt auch die Frage auf, was wohl passiert, wenn mir jemand mit böser Absicht solches Material unterjubelt. Landet dann auch in der Mailbox, wird von Google erkannt und ein entsprechender Hinweis weitergegeben. In dem Fall in Houston hat es sicher keinen Falschen getroffen, der Mann musste sich wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes bereits 1994 verantworten. Ebenso wurde bei ihm weiteres belastendes Material gefunden. Aber was, wenn es nicht so wäre?
Interessant ist die Aussage von Google, was die Offenheit angeht. Diese wurde bereits vor längerem getätigt und bezieht sich nicht auf diesen Fall. Damals sagte Google: „Man sei im Geschäft mit der Bereitstellung von Informationen – doch es gibt Informationen, die hätten nie erstellt und zur Verfügung gestellt werden dürfen.“ Die Frage ist, ob dies eine Durchsuchung eines jeden E-Mail-Postfachs rechtfertigt.