
Letzten Endes läuft es in solchen Szenarien meistens identisch ab: Es gibt vielseitig nutzbare Daten. Zunächst wurden sie nur für einen bestimmten Zweck gesammelt. Dann kommt aber jemand auf die Idee: „Man könnte doch auch…“ So geschehen ist das nun mit den durch die Luca-App zusammengerafften Daten. Laut der Justizministerin Brandenburgs, Susanne Hoffmann (CDU), könnte man die Daten auch wunderbar zur Strafverfolgung nutzen.
Sie würde also gerne Polizei und Staatsanwaltschaften den Zugriff erlauben. Um Kritik abzuwehren, schränkt sie ein, dass das nur bei schweren Straftaten so gehandhabt werden sollte. Als Beispiele werden eine Vergewaltigung in einem Restaurant oder eine Schlägerei mit Todesfolge in einer Kneipe genannt. Dennoch dürfte das ein schwieriger Balanceakt sein, denn besteht erst einmal der Zugriff, wird es wohl schwierig sein, ernsthaft zu beherrschen, was weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den Daten so geschieht.
Da gab es ja jetzt schon problematische Fälle, in denen ohne Rechtsgrundlage Daten der Luca-App verwendet werden sollten. Und auch für Hoffmanns Szenarien hält das Bundesgesetz bisher keine klaren Regelungen vor. So oder so könnte die ganze Debatte aber bereits veraltet sein, schließlich laufen in etlichen Bundesländern, darunter auch Brandenburg, die Verträge mit der Luca-App aus.
Die Opposition kritisierte Hoffmans Vorstoß jedenfalls scharf. Die Daten dürften ausschließlich zur Kontaktverfolgung bzw. Untersuchung von Infektionsketten verwendet werden. Der FDP-Angehörige Matti Karstedt wurde wesentlich zynischer: „Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Luca-App zum Zwecke der Pandemiebekämpfung völlig ungeeignet war, sollen die Daten bei erster Gelegenheit zweckentfremdet werden“, urteilt der Politiker.
Und wie seht ihr die Sache? Ich persönlich wähne hier eine hohe Missbrauchsgefahr und bin tendenziell eher gegen die Nutzung der Daten. Allerdings dürfte sich die Diskussion eben wohl bald eh erübrigt haben, denn schließlich sind die Tage der Luca-App ja gezählt.
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