LG: Erstes Urteil im Patentstreit mit TCL
Ende 2019 reichte LG eine Klage gegen das Unternehmen TCL ein. Gemäß Klageschrift wirft LG TCL vor, wissentlich geschützte Technologien in Mobiltelefonen implementiert und damit gegen drei essenzielle Standardpatente von LG in Bezug auf LTE und Smartphones verstoßen zu haben: Minimierung von Verlusten bei der Datenübertragung, Steuerungs-Timer für die Uplink-Synchronisierung sowie die Reduzierung von Störungen im Uplink-Synchronisierungsprozess. Laut LG hatte man versucht, sich mit dem chinesischen Mitbewerber außergerichtlich zu einigen, dies habe aber zu keinem Erfolg geführt.
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Nun gab LG bekannt, dass man vor dem Landgericht Mannheim teilweise Recht zugesprochen bekam. Das Gericht stellte fest, dass TCL gegen Ansprüche in LGs standardessenziellem Patent EP 2 627 146 B1 in Deutschland verstoßen hat, das eine bestimmte LTE-Technologie abdeckt. Nach dem Gerichtsurteil unternimmt LG nun sofortige Schritte, um TCL von der unrechtmäßigen Nutzung von LGs Technologie ohne Lizenz abzuhalten. TCL kann gegen das Urteil Berufung einlegen und eine Nichtigkeitsklage von TCL gegen das Patent ist beim Bundespatentgericht anhängig. Eine weitere Klage wird im Mai verhandelt.
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