Landgericht München: Gema-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ Diesen Satz kennen deutsche YouTube-Nutzer nur zu gut. Meistens kommt der Hinweis bei Musikvideos, es kommt allerdings auch öfter einmal vor, dass dieser Hinweis bei Videos eingeblendet wird, die eigentlich keinen offensichtlichen Grund liefern. Der Übeltäter ist schnell gefunden, weitläufig ist die Meinung verbreitet, dass die GEMA daran Schuld trägt.

YouTube Gema

Das stimmt allerdings so gar nicht. Richtig ist, dass YouTube die Videos selbst sperrt und die Uneinigkeit mit der GEMA ausnutzt, um den Nutzern ein falsches Bild zu vermitteln. So sieht es auch das Landgericht München, das sagt, dass durch die Verwendung dieser Sperrtafeln eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ entstehe. So entsteht bei den Nutzern der Eindruck, dass die GEMA die Videos aktiv sperre. YouTube konnte sich 2009 nicht mehr mit der GEMA über ein Vergütungsmodell einigen, die jetzige Form der Sperrung sei anschwärzend und herabwürdigend.

Das Urteil des Landgericht München ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker zur Entscheidung des Gerichts:

Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.

Dem Nutzer wird es letztendlich egal sein, wer die Schuld daran trägt, dass in Deutschland manche Videos nicht geschaut werden können. Zielführender wäre es sicher, wenn sich die beiden Parteien endlich einmal einig werden würden und nicht der Nutzer der Leidtragende ist, weil er bestimmte Inhalte nicht konsumieren kann. Den schwarzen Peter der anderen Partei zuzuschieben ist für beide aber die einfachste Methode.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

44 Kommentare

  1. Vimeo hat einen Vertrag mit der GEMA. Das Problem ist, die Summe, die die GEMA von Youtube. Auch der simple „Start“ eines Video soll komplett vergütet werden, auch wenn Du nach 1 Sekunde das Video schließt.

    Zusätzlich soll jeder Besucher gezählt werden und nicht nur Zuschauer aus Deutschland. Als ob ein Asiate eine CD in Deutschland kaufen würde.

    Im Netz fiindest Du eine Beispielrechnung, wieviel Mio Euro Google an die GEMA zahlen müsste, am Beispiel des Gangnam Style Videos.

    Ein Land, in dem man nun 36.- pro Smartphone fordert, man können ja darauf Musik und Filme speichern. Habe ich die Erlaubnis nicht schon beim Kauf bezahlt, mit der Festplatte bezahlt, mit der CD bezahlt? Wie oft muss man denn für einen Musiktitel zahlen, in Detschland?

  2. Das ist typisch LG München. Immer schön so wie es die Abgeordneten gern sehen wollen.

    Was solls, als Internetnutzer bleibt wirklich nur zu hoffen das die sich irgendwann mal einig werden!

  3. DIESES KOMMENTAR IST IN DEINEM LAND NICHT VERFÜGBAR!

  4. Luctisonus says:

    „Demokratie, Meinungsfreiheit und Selbstbestimmung sind eh nur simuliert…“

    Wie wahr, wie wahr… Deutschland GmbH eben!

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.