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Landgericht München: Apps von Facebook, WhatsApp und Instagram in Deutschland rechtswidrig

Überraschendes Urteil. Das Münchener Landgericht urteilt, dass das „Anbieten und Inverkehrbringen“ der Apps WhatsApp, Instagram, Facebook Messenger und Facebook in Deutschland rechtswidrig sei.

So, wie sie aktuell in Deutschland zur Verfügung stehen, dürfen sie eigentlich nicht angeboten werden, so das Landgericht in seinem Urteil, welches aber noch nicht rechtskräftig ist.

Sicherlich wird das Unternehmen Berufung einlegen – alternativ die Apps umbauen. Wie es zu dem Urteil kam? Blackberry hat geklagt, Facebook verwende widerrechtlich Patente. Offenbar möchte Blackberry noch etwas Geld mit Patentresten machen, die man noch aus den guten Tagen hat.

Facebook wehre sich laut Süddeutscher Zeitung auch grundsätzlich gegen Blackberrys juristische Angriffe: „Wir haben die Gültigkeit der Blackberry-Patente, die der Unterlassungsklage zugrunde liegen, angefochten und warten auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts.“

Eine Sprecherin des Gerichts erklärte gegenüber der Süddeutschen:

„Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen.“ Facebook könne dem Verbot nachkommen, indem es Apps „überhaupt nicht mehr anbietet und liefert oder diese vorher so modifiziert, dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird“.

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