Landgericht Frankfurt hebt Einstweilige Verfügung gegen uberPOP auf

Anfang September verhängte das Landgericht in Frankfurt/Main in einem Eilverfahren eine Einstweilige Verfügung gegen den Fahrdienst uberPOP. Grund hierfür war die Beförderung ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. uberPop ist nicht zu verwechseln mit uberBlack – während bei uberBlack Fahrer mit Limousinen unterwegs sind, kann man bei uberPop auch einen privaten Fahrer mit seinem Fahrzeug anmieten. Gegen überPop ist Taxi Deutschland e.V. vorgegangen, mit der heutigen Aufhebung darf uberPop erst einmal wieder frei agieren.

uber

„Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung von Uber als innovative und legitime Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland“, sagt Fabien Nestmann, Sprecher von Uber Deutschland. „Klar ist: Wir haben nicht die Absicht, traditionelle Taxidienstleistungen zu verdrängen. Wir glauben an die Wahlfreiheit und wir vertrauen auf die deutschen Verbraucher.“

Mal schauen, was da noch so passiert, ich persönlich glaube nicht, dass da das letzte Wort schon gesprochen wurde. Noch immer geht es unter anderem um die Diskussion „eine Art Mitfahrzentrale“ vs. „Beförderungsunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“. Die Einstweilige Verfügung ist aufgehoben, in letzter Instanz aber noch nichts entschieden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. kinners , dat war ja auch nur die erste instanz …. bis das entschieden wird dauert es doch immer (Die Berichterstattung hat nur gleich geurteilt LOL)

  2. @caschy: Der Limosinen Service von Uber heißt „Uber Black.“ 🙂 Uber an sich ist nur das unternehmen. 🙂 ohne was dahinter. 🙂

  3. Was ist denn eigentlich der Unterschied zur Mitfahrzentrale? Die sind ja auch zulässig.

  4. @Matze.B, Bei der Mitfahrzentrale darf der Fahrer nur anteilige Fahrtkosten nehmen, zudem bietet er eine Fahrtstrecke an und der Mitfahrer entscheidet nicht über das Fahrtziel. Steht hier ganz gut beschrieben: http://gestern-nacht-im-taxi.de/wordpress/faq/uberpop-faq/

  5. Es muss erst was passieren, bis eine eindeutige Entscheidung steht. Viel Spaß mit der Haftungsfrage 😉

  6. Ich find es gut dass es Konkurrenz am Taximarkt gibt! Müsste es auch auf anderen Märkten geben wo quasi-monopole sind!

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