Landgericht Berlin: Klausel für Preisanpassungen bei Spotify unwirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte beim Landgericht Berlin Klage eingereicht. Grund dafür waren Preisanpassungsklauseln in den Abonnementbedingungen von Spotify – mit entsprechenden Preiserhöhungen für Verbraucher. Spotify gibt nach der Klausel steigende Kosten an Kunden weiter. Man sah hier strittig, dass damit keine Verpflichtung einhergeht, Preise bei sinkenden Kosten herabzusetzen. Das Spielchen kennt ihr, dafür kommt aktuell auch Disney+ dran. Das Landgericht gab nun der Klage gegen den Musikstreaming-Anbieter statt. Spotify hat mittlerweile Berufung eingelegt, hier steht eine endgültige gerichtliche Entscheidung somit noch aus.

Das Landgericht Berlin hatte entschieden: Eine derartige Preisänderungsklausel, die einseitig ist und Verbraucher benachteiligt, sei unangemessen. Die Schweden begründeten die Preiserhöhung der Abo-Gebühren mit „gestiegenen Gesamtkosten“. Hierzu zählen neben Produktions- und Lizenzkosten auch Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Was man vonseiten Spotify jedoch nicht vorsah, war eine Klausel zur Preissenkung infolge gesunkener Kosten.

Die Auffassung der unausgewogenen Klausel des vzbv wurden vom Landgericht Berlin nun bestätigt. Die Begründung: Nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes seien auch Kostensenkungen bei Preisänderungen zu berücksichtigen und nach denselben Maßstäben an Kunden weiterzugeben. Da die Spotify-Klausel eine solche Verpflichtung zur Kostensenkung nicht vorsieht, seien Chancen und Risiken von Kostenänderungen zwischen Unternehmen und Kunden ungleich verteilt.

Das Gericht weist Argumente zurück, dass Kosten für einen Streamingdienst nur ansteigen könnten. Beispielhaft nennt man hier die gesenkte Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Auch ein Kündigungsrecht sei bei einer solchen Klausel kein Ersatz für eine faire Preisanpassung. Spotify hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin besagte Berufung eingelegt.

Erfolge erzielte man übrigens nicht nur gegen Spotify, sondern auch gegen die Preisanpassungen von Netflix. Entsprechende Preisänderungsklauseln in den Nutzungsbedingungen von DAZN stehen derzeit ebenfalls zur gerichtlichen Überprüfung.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: felix@caschys.blog

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21 Kommentare

  1. Finn Finnisch says:

    Verbraucherzentralen sollen sich lieber Amazon als größten Onlinehändler (60 Prozent Marktanteil) in Deutschland vorknöpfen, der gängige Zahlungsmittel wie Paypal (29 Millionen Nutzer) systematisch blockiert. Da kann das Kartellamt gerne einschreiten.

    • Du mit deinem PayPal unter jedem Artikel…

    • Welche Art der Wettbewerbsverzerrung soll denn deiner Meinung nach hierbei vorliegen?

      • Man kann als Händler selbst entscheiden welches Zahlungsmittel man akzeptieren möchte.
        Wenn ich keine KK akzeptieren will, muss ich das auch nicht.
        Du gehst ja auch nicht zu deinem Bäcker und zwingst ihn deine AMEX zu akzeptieren..

        • So formuliert man das heutzutage nicht. Richtig wäre, der Bäcker blockiert die AMEX systematisch! 😉

        • Nein können sie nicht. Sie sind sogar als online Händler verpflichtet gängige Zahlungsmittel anzubieten. Lesen Sie die einschlägige Rechtsprechung.

          https://www.it-recht-kanzlei.de/pflicht-zahlungsarten-online-shop.html#abschnitt_15

          Und auch die hillbilly Fraktion mit Barzahlung. Kein Händler ist dazu verpflichtet oder kaufen sie bei Otto, Zalando oder Amazon noch per Barmittel? Erst Geld in Brief zu Amazon senden, dann Produkt erhalten? Ich bitte Sie

          • Wo entnimmst du diese Infor aus dem von dir zitierten Artikel? Darin steht sogar, dass der Händler auch nur 1 Zahlungsmethode anbieten darf. Voraussetzung ist, sie muss kostenlos, verbreitet und zumutbar sein.

          • Dennoch bietet Amazon hier einiges an gängigen Zahlungsmitteln an.
            SEPA Lastschrift. 3 Gängigen Kreditkarten-Firmen, Gutschein, Rechnung.
            Denke hier wird ein Kunde schon eine mögliche für sich finden.

          • „Der Entscheidung, im Online-Shop nur ein Zahlungsmittel anzubieten, steht das geltende Recht nicht entgegen. Erforderlich ist bei Nutzung dieser Option aber einerseits, dass die angebotene Zahlungsart kostenlos, gängig und zumutbar ist, und andererseits, dass der Verbraucher nicht erst im Bestellprozess die Information erhält, nur mit einem Zahlungsmittel zahlen zu können.“

            Der von dir verlinkte Artikel widerspricht deiner Aussage.

    • Ich verstehe diese Argumentation nicht.

      Soll die vbz gegen ein Unternehmen NICHT klagen weil andere schlimmer sind? Dont let perfect be the enemy of good.

    • Die sollen mal lieber… Typischer Kommentar in dieser Zeit.

    • Warum um alles in der Welt sollte man bei amazon dem Paradebeispiel für einen seriösen Händler, mit Paypal zahlen wollen?

      Vollkommen sinnfrei. Lastschrift und gut ist.

    • Ich denke mit Lastschrift alleine erfüllt Amazon alle Gesetzlichen Vorgaben die sie müssen. Würde gerne wissen welchen Vorteil Paypal gegenüber Lastschrift hat.

      • Warum sollte ich das unsichere Zahlungsmittel PayPal nutzen? Wohl noch kein Geld mit PayPal verloren, oder? Keine Sorge, kommt früher oder später…

      • 6 Monate Geld zurück Garantie wenn die Ware nicht kommt. Bei China Käufen dauert es mal länger.

        6 mal im Jahr bezahlen sie die retoure für dich

        Du musst deine Kreditkarten oder iban jemanden mitteilen wo sie gestohlen werden können.

  2. Whataboutism. Furchtbar.

    • Stimmt, wenn jemand weitere Defizite auflistet, dann kommen sie mit whataboutism.

      Amazon ist eine Marktmacht und schränkt den Wettbewerb ein.

      • „Die sollen mal lieber…“ ist nicht die Auflistung weiterer Defizite sondern das Herabstufen und als Unwichtig abstempeln der ursprünglichen Defizize. Und daher eben Whataboutism. Ist jetzt nicht der schwierigste Zusammenhang, oder?

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