Ladesäulenverordnung: Änderungen sind final

Im September 2021 hatte der Bundesrat bereits der neuen Ladesäulenverordnung zugestimmt. Heute wurde dann verkündet, dass die Umsetzung in trockenen Tüchern sei. Teil der Anpassungen ist, dass neu errichtete Ladepunkte künftig über eine Schnittstelle verfügen müssen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können.

Dadurch solle es für Kundinnen und Kunden leichter werden, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern. Zudem sieht die Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts direkt an jenem oder zumindest in unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen sollen. Auch müssen sie für den Vorgang mindestens die Zahlung mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation (NFC) anbieten.

Die Verordnung wurde just am 10. November 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt zum großen Teil im folgenden Quartal in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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24 Kommentare

  1. Da wird es aber Zeit! Das aufladen gestaltet sich viel zu kompliziert vor allem die Registrierung in Apps oder die bezahlmöglichkeiten. Die EC-Karte dran halten und gut sollte es sein. Auch schön das man sehen kann ob die Ladesäule tatsächlich frei oder belegt ist, ich hoffe das wird auch gescheit funktionieren.

    • Wenn es denn dann auch besser funktioniert als mit den verschiedenen Ladekarten.
      Hatte nicht erst ein mal dass meine Karte abgewiesen wurde obwohl diese an der Säule funktionieren sollte. Wenn das dann über die Kreditkarte funktioniert (zum „normalen“ Preis), wäre das schon mal eine angenehme Neuerung.

      Aber wir werden sehen, ob sich damit etwas ändert, gerade da es jetzt schon genug „alte“ Ladesäulen gibt, die entsprechend nur mit einer Ladekarte funktionieren.

      • Ladekartenliebhaber says:

        Dahingehend wird sich nix ändern, denn die Kredit- oder Debitkarte kann von der Säule ja dann genauso sporadisch abgelehnt werden.

  2. Wer sind denn Kundinnen?
    Klingt selten dämlich…ein Kunde ist Geschlechtsneutral!!!

    Jedoch finde ich NFC Support nicht schlecht…

    • therealThomas says:

      Duden sagt nein: https://www.duden.de/rechtschreibung/Kunde_Abonnent_Kerl
      Bin verwundert, dass du noch nie das Wort Kundin gehört hast: https://www.duden.de/rechtschreibung/Kundin

      • Den Duden kann man leider nicht mehr gebrauchen und hat auch nichts mit der deutschen Sprache zu tun.
        Warum sag ich das?
        1. Weil sie eigene Wörter erfinden nur weil sie massiv auf dem Gendertrip sind. (Bspw. Hast du schon mal jemanden von einer Gästin oder einer Menschin reden hören? Liebe Menschen und Menschinnen…)
        2. Weil sie das generische Maskulinum gestrichen haben. Wenn du jetzt von bspw. den Kundenparkplätzen redest meinst du (laut Duden) nur noch die Parkplätze für die Menschen und Menschinnen die einkaufen und Schwanzträger sind.

        Von daher tu dir selbst einen Gefallen und denk nicht, dass der Duden die deutsche Sprache repräsentiert.

        Ich find diese Entwicklung sehr schade und auch unnötig. Zum Glück gibts diese unnötige Teilung der Berufe etc. in die jeweiligen Geschlechter nicht im Englischen. Ein customer ist dort jemand der einkauft, egal ob männlich, weiblich oder wie auch immer man sein Geschlecht bezeichnen will. (Nur die Deutschen müssen natürlich auch die englischen Wörter durchgendern… Developerinnen…)

    • Das Kunde?

    • Das Thema führt hier zu weit. Es ist Schwachsinn und dumm, keine Frage, aber wir leben nicht mehr in einer vernunftbasierten Gesellschaft, der Großteil wurde in eine idiologische Gesellschaft verwandelt. Vernunft ist leider für die Mehrheit zu anstrengend. Und so wählten sie. So gesehen ist die Ideologie demokratisch legitimiert worden.

  3. Löblich, aber wieder typisch Deutschland, dass man die NFC-Bezahlfunktion erst 2023 verpflichtend ist.

  4. >> Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus

    Aber nicht der Strompreis?
    Tankstellen müssen die Spritpreise melden und dürfen diese nicht beliebig oft ändern.

    • Müssen sie nicht. Habe hier in der Umgebung mindestens 3 Tankstellen die nicht über eine der gängigen Apps abrufbar sind.
      Eine weitere teilt der Bundesstelle ihre neuen Preise per Telefon oder Fax mit. Heißt die Änderung dauert bis sie im System ist.

      Ob es eine Beschränkung von Preisänderungen gibt wie z.B. in Österreich ist mir nicht bekannt. Glaube daran aber eher nicht.

      • Laut „Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ müssen grundsätzlich alle öffentlichen Tankstellen ihre Preise an die „Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ (kurz MTS-K) übermitteln.

        Ausnahmen sind nur auf Antrag möglich, wenn „die betreffende Tankstelle in dem der Antragstellung vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von 750 Kubikmetern oder weniger hatte“ oder wenn die Einhaltung der Meldepflicht für den Meldepflichtigen „eine unzumutbare Härte bedeuten würde“.

    • Wie oft darf geändert werden? Wo steht die Regelung?

  5. Der Beitrag wurde in einem Stück gut flüssig gelesen, bis ich an dem „just“ stolperte. Warum werden solche Wörter eingebaut? Oder gehört es zu einem weitere Trend wie „Bankautomat:innen“ den ich verpasste.

    Ladesäulenverordnung – wenn es durchgesetzt wird, ist diese willkommen. In den USA braucht man für 10 Säulen 10 Registrierungen und bei manchen auch die Kundenkarte mitschleppen.

  6. Schön wäre es gewesen, wenn zusätzlich den Abzockern die Kosten für eine „Fremdladung“ gedeckelt hätte.

  7. Verstehe den Wunsch nach Kreditkartenzahlung an der Säule ehrlich gesagt nicht. Ich habe zwei Apps auf dem Handy und kann an 90% der Säulen laden. Und ansonsten bleibt zur Not immer noch das Adhoc Laden. Klar ist das teurer, aber ich habs auch noch nie gebraucht. Zumindest für alle öffentlich-geförderten Säulen muss der Adhoc Preis an der Säule direkt ausgewiesen werden. Diese müssen auch die eRoaming Schnittstelle unterstützten. Wie gesagt, ich seh das Problem nicht 🙂

    Mir war gar nicht bewusst, dass es Säulen gibt, die ihren aktuellen Status nicht zurückmelden.

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