Kostet rund 26 Mio. im Jahr: Einführung eines elek­tronischen Identitäts­nachweises beschlossen

Am Donnerstag hat der Bundestag der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät zugestimmt. Gemeint ist mit der eID eine Identifikationslösung über das Smartphone. Im vergangenen Jahr nahm das Thema des „elektronischen Personalausweises“ verstärkt Fahrt auf: Unter anderem gab Samsung bekannt an einer eID-Lösung zu arbeiten.

Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises werde durch zwei Faktoren gewährleistet, heißt es. Der erste Faktor sei die sechsstellige Geheimnummer, der zweite Faktor der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Dieses Verfahren solle noch dadurch ergänzt werden, dass ein elektronischer Identitätsnachweis künftig auch unter Verwendung eines mobilen Endgeräts ermöglicht wird.

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf erläutert, ist der elektronische Identitätsnachweis, der derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels durchgeführt werden kann, in seiner gegenwärtigen Form allgemein als sehr sicheres Identifizierungsmittel anerkannt. Sein Verbreitungsgrad könne jedoch noch gesteigert und die Nutzerfreundlichkeit erhöht werden.

Kritik gab es natürlich auch. Beispielsweise vonseiten der FDP. Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte nach seiner Änderung die rechtliche Grundlage zur Einführung zentraler, biometrischer Datenbanken. Nicht zum ersten Mal versucht die Bundesregierung ein Digitalisierungsvorhaben, das sich zugunsten der Bevölkerung auswirken würde, mit erweiterten Eingriffs- und Abrufbefugnissen von Behörden zu verbinden.

Spannend sind auch die Kosten. Für den Betrieb der Komponenten fallen beim BMI nach vorläufiger Preisindikation jeweils für die Jahre 2021, 2022 und 2023, für 2021 jedoch anteilig, jährliche Ausgaben in Höhe von 22,4 Millionen Euro und 3 Millionen Euro beim BSI an. 25 Millionen pro Jahr also. Es sei aber vorgesehen, dass während der Initialphase bis zum Ende des Jahres 2023 Geschäftsmodelle entwickelt werden, welche eine Finanzierung des laufenden Betriebes abdecken.

Sollte es während der Initialphase bis zum Ende des Jahres 2023 nicht gelingen, Geschäftsmodelle zur Finanzierung des laufenden Betriebes ab 2024 zu entwickeln, würde eine Finanzierung des laufenden Betriebes jährlich weitere Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro (22 Millionen für das BMI, 3 Millionen für das BSI) beanspruchen.

Für die technische Betreuung des Betriebs der Software-Komponenten entsteht beim BSI ein zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt fünf Stellen im höheren Dienst und drei Stellen im gehobenen Dienst. Daraus ergeben sich insgesamt jährliche Kosten für den Personalbedarf in Höhe von 920.040 Euro.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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22 Kommentare

  1. Wäre interessant, wie diese „Geschäftsmodelle“ für die Finanzierung aussehen sollen… Da fällt ja prinzipiell nichts an, was sich ohne Kollision mit dem Datenschutz vermarkten lässt.

    • Alle kommerziellen Anbieter, die darüber eine Kunden-Identifizierung laufen lassen, statt wie bisher Post-Ident oder Video-Ident. Geht schneller und bequemer.

  2. ja, das mit den Kosten ist nun mal so bei solchen Applikationen.
    Bin in der Beratung und manchmal glaube ich mir immer was sich die Leute dann denken, dass sie ein Ausweissystem bekommen, das es vorher nie gab … so für 25 Millionen ist das doch eigentlich ein Schnäppchen … wenn man sich überlegt was ne Brücke oder allein ein paar Corona-Maßnahmen kosten sollte das für den Bund doch mehr als verkraftbar sein >_>

    Die Leute die die Applikationen schreiben wollen ja auch bezahlt werden. Die Refinanzierung ist auch eine gute Frage. Ja man muss auch mal investieren, aber meistens müssen die Gelder schon gedeckt werden zum großen Teil. Sonst läuft man immer schnell in Budgetprobleme … und das will keiner.

  3. Die AusweisApp2 ermöglicht doch schon seit einiger Zeit einen „elektronischer Identitätsnachweis […] unter Verwendung eines mobilen Endgeräts“, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Was soll sich den für 25 Millionen € ändern? Nur dass jetzt biometrischen Daten von ~80 Millionen „Schwerverbrechern“ gespeichert werden sollen?

    • Peter Brülls says:

      Geht darum, dass man den Personalausweis nicht mitnehmen muss, sondern das Smartphone – halt die unterstützten Modelle – diese Funktion erfüllen können.

      • Onkel Wanja says:

        Aber schon mit der AusweisApp2 kann man so gut wie nichts anfangen. Die gibt es ja schon ewig, aber niemand nutzt sie, stattdessen hat sich Postident und der ganze andere Müll etabliert. Warum sollte das nun mit dieser Lösung anders werden? Vielleicht ist das aber auch der erste Schritt zur „BürgerID“ und dem gläsernen Internet.

        • Bund und Länder müssen bis Ende 2022 das Onlinzugangsgesetz umsetzen. Das bedeutet, dass alle Verwaltungsleistungen auch online verfügbar sein werden. Ab spätestens dann wird die eID sehr relevant, wenn du von zu Hause oder unterwegs eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen möchtest, bei der du dich authentifizieren musst.

    • Aber nur in Verbindung mit einem physischen Ausweis per NFC, hier geht es um einen auf dem Gerät gespeicherten virtuellen Ausweis.

    • Wolfgang D. says:

      @3 of 8 „AusweisApp2“
      Da musst du die Ausweiskarte auf den Kartenleser legen, hier ist das Smartphone der Ersatz für die Ausweiskarte.
      Die Kosten sind bestimmt so hoch, weil jeder Nutzer das dazu geeignete Smartphone mitsamt kostenfreier Einrichtung, Langzeitwartung durch persönlichen Techie und Reparaturversicherung, kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommt – ach, und barrierefrei sollte so eine Anwendung auch noch sein. So nicht, Arme, Kranke und Unfähige bleiben draußen? Also geht es tatsächlich nur um den Einstig in die Totalüberwachung.
      Ich warte nur noch auf die Verknüpfung mit der persönlichen ID vom Finanzamt. Uploadfilter hat man ja bereits beschlossen, übrigens wurde diese *kann* Bestimmung der EU NUR in DE aufgelegt.

      Finde das Smartphone als (kabellosen) Kartenleser zur App am PC übrigens eine klasse Sache, mal eben PGP Key vom BSI signieren lassen, oder S/MIME Zertifikat ohne Postident kaufen.

  4. „Es sei aber vorgesehen, dass während der Initialphase bis zum Ende des Jahres 2023 Geschäftsmodelle entwickelt werden, welche eine Finanzierung des laufenden Betriebes abdecken.“ Bekomme ich dann also Werbung in der App angezeigt 😉

  5. interessante Kostenschätzung.
    Klingt spontan, als ob Scheuer & Co da die Finger im Spiel hätten und heimlich noch das de-Phone (analog zur de-Mail) als sichere Alternative mitentwickelt wird.

    Aber hoffentlich irre ich mich…..

    • Du könntest da durchaus recht haben. Zuzutrauen wäre es denen.
      Am besten wird das dann noch verpflichtend.
      Die App und die Daten gehen dann an private Anbieter raus und „Bedarfsträger“ haben direkten Zugriff auf die Standortdaten, Telefonbuch und das ganze mit eID signiert.
      Da kommt der alte Spruch „Wo ein Trog ist, da kommen die Schweine“ zum tragen.
      Man erinnere sich nur daran das Fingerabdrücke nun bald verpflichtend sind.
      Vorrangig zur Identifikation, so wie die EU es beabsichtigt. Natürlich wurde das in DE für die Bedarfsträger erweitert. Für die Sicherheit, wissenschon.
      Für den Zweck würden die kleinen Finger ausreichen um eine Identifikation zu gewährleisten.
      Die Strafverfolger haben dann durchgesetzt das die Zeigefinger (häufigster Fingerabdruck) benutzt werden müssen. WBS hat ein schönes Video dazu. https://www.youtube.com/watch?v=GRy6bdAPOKs
      Kurz und gut, jede noch so kleine Idee die dem Wohl des Bürgers dienen kann, wird gleich massiv ausgenutzt um die Wünsche der Bedarfsträger zu erfüllen.

  6. MeisterMax says:

    Aus Erfahrung der bisherigen Projekte einfach die Kosten mindestens mal 2 nehmen. Dann sollte es passen. Geschäftsmodelle zur Finanzierung sind aber interessant. Werden dann Metadaten an Interessierte verkauft? Was ist mit der „rechtlichen Grundlage zur Einführung zentraler, biometrischer Datenbanken“? Wurde trotzdem beschlossen, weil jegliche Kritik ignoriert wird? Siehe https://netzpolitik.org/2021/im-eid-gesetz-versteckt-mal-eben-die-zentralisierung-biometrischer-daten-durchwinken/

  7. Hat nicht auch das IOTA Projekt mit Digital Identity eine Möglichkeit sich digital auszuweisen. Eine dezentrale Lösung sollte doch nicht so hohe laufende Kosten verursachen, klar der größte Teil werden Personalkosten sein. Außerdem wäre der Vorteil eine dezentralen Lösung zu entwickeln.

  8. Verpflichtend kann das ja nicht werden denn kein Mensch kann zum Besitz eines Smartgeräts wie ein Telefon oder Tablet verpflichtet werden. Ich kann darauf bestehen weiterhin meinen Ausweis als karte zu nutzen , genau wie ich weiterhin mit echtem = Bargeld oder mit EC-Karte zahlen kann und mich niemand auf Apple- oder Google-pay verpflichten kann. Das muß auch so blleiben . Ir wäre am liebsten es gäbe immer noch Ausweise und Pässe aus Papier , die müssen dann eben regelmäßig erneuert werden. Und wenn wer was über mich abfragen will muß die Person einen Telefonhörer in die hand nehmen und das schön einzeln machen und nicht einfach per Tastendruck meine Vita auf einem Bildschirm haben. Vielleicht wäre ein wenig zurück in das Melde – und Leuten-hinterherspiorie-Zeitalter der 60er und 70er besser . Damals mußte ein Staat der total überwachen wollte dafür echt Aufwand treiben siehe Staatssicherheit und ddennoch gab es überall Nischen in die man sich verkriechen konnte. Wie einfach hat es heute ein Staat wie z.. B. china – verglichen mit der Ex-DDR ein viel höheres Überwachungs- und Kontroll-Level bei weniger Aufwand weil weitgehend teilautomatisiert und von Algorithmen unterstütz.

    • Wolfgang D. says:

      @Andreas „wäre am liebsten es gäbe immer noch Ausweise und Pässe aus Papier“

      Allein aus Gründen der Barrierefreiheit *muss* der demokratische Rechtsstaat stets mehrere unabhängige Möglichkeiten mitsamt von Menschen lesbaren, bieten. Ich hoffe ja, dass man sich beim elektrischen EU weiten Impfausweis am Ende zu einer NFC/Chip Karte entscheidet (und Kopie aller Impfungen darauf seit dem ersten Lebensjahr), die ich zum Papierausweis und der KK-Karte stecken kann. Handy ist als Dauerspeicher Dreck, das bricht ja durch wenn ich mich mal schlecht drauf setze, oder eine WaMa bei 40° nicht überlebt.

      • Beim Thema Impfausweis könnte man auch einfach auf die eGK setzen, die ja in Verbindung mit der elektr. Patientenakte schon existiert. Die neuen Karten haben auch alle NFC.

        Darauf könnte man dann alle Impfungen speichern und in die Akte legen. Meine TK-App z.B. kann das in meiner elektr. Akte schon, da sehe ich meine Impfungen usw., es müsste halt nur die Möglichkeit geben, dass alle Ärzte usw. da angeschlossen werden und das dann auslesen können. In der App kann ich auch freigeben welcher Arzt was von meiner Akte sehen darf. Der technische Grundteil dazu steht also, aber es hapert noch an Umsetzung.

        • Der digitale Impfpass soll im Juni kommen. Die elektronische Patienenakte schein so komplex und abgesichert zu sein, dass das wohl kaum zum Impfausweis passt bzw eine langwierige Umsetzung wäre. Die eGK befindet sich erst in der Umstellung, das dauert wohl noch bis die alle haben bzw Privat-Versicherte haben ja gar keine Karte.
          Es macht schon Sinn den digitalen Impfpass getrennt zu realisieren

  9. Wäre schön, wenn das auf meinem Oneplus 8 auch funktionieren würde. Ich würde ungern deswegen auf ein Samsung wechseln wollen

    • Das hat sicherlich weder ein Secure Element und erst recht keine Zertifizierung. Ist daher erst bei zukünftigen Geräten interessant. Mit Samsung und Apple ist man da wohl auf der sicheren Seite.

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