Kontenabfragen durch Behörden steigen kontinuierlich

Auf Konten von Menschen wird immer mehr von irgendwelchen Institutionen zugegriffen. Die Zahl der sogenannten Kontenabrufverfahren zur Ermittlung von Steuerbetrügern und anderen säumigen Zahlern durch Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion heißt es, dass es 2019 noch 915.257 Kontenabrufverfahren gegeben hatte. 2020 stieg die Zahl auf rund eine Million und 2021 weiter auf 1,1 Millionen. Der Anteil der Abfragen von Finanzbehörden wuchs dabei allein zwischen den Jahren 2020 und 2021 um 27 Prozent auf 286.000 an.

Seit 2005 können Finanzämter und Sozialbehörden Kontenabfragen durchführen, um Steuerbetrüger sowie andere säumige Zahler zu ermitteln. Dies ist – laut Aussage der Bundesregierung – ein wichtiges Mittel, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug aufzudecken.

Im Jahr 2013 wurde die Möglichkeit der Kontenabfrage auf Gerichtsvollzieher ausgeweitet, um das Verfahren zur Eintreibung privater Forderungen von Gläubigern zu verbessern. Ebenso können seit 2016 Kontenabrufe bei säumigen Schuldnern bei Summen unter 500 Euro beantragt werden. Die Schwelle für erlaubte Abrufe scheint also recht niedrig zu sein. Die Übersicht der Regierung zeigt, dass über die Hälfte der Abrufe durch Gerichtsvollzieher erfolgt, insgesamt bewegt sich ein Großteil der Abfragen im Bereich „Vollstreckungsverfahren“.

Stehen aus Sicht der Bundesregierung die Abfragefallzahlen der Finanzbehörden in einem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis der verfolgten Verfahren wegen Steuerbetrugs sowie anderer Strafverfahren? Das weiß man derzeit gar nicht, so die Regierungsantwort. Nach den zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Grundsätzen stellen die Länder dem Bundesministerium der Finanzen jährlich statistische Daten über die Entwicklung des Steuervollzugs zur Verfügung.

Daten zum Ergebnis der aufgrund der Erkenntnisse aus dem Kontenabrufverfahren verfolgten Verfahren wegen Steuerhinterziehung sowie anderer Strafverfahren werden von den Ländern nicht mitgeteilt. Daher ist der Bundesregierung keine Aussage zum Verhältnis der Abfragefallzahlen der Finanzbehörden zum Ergebnis der verfolgten Verfahren wegen Steuerhinterziehung sowie anderer Strafverfahren möglich.

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59 Kommentare

  1. MeinNametutnichtszurSache says:

    Wir haben doch nichts zu verbergen. 🙂

    • Wolf von der Schanze says:

      Das ist der Spruch der Schaafe bevor der Schlachter das Messer zückt .

      • Ich glaube er meinte das ironisch. Ironisch ist auch das Gesetz, das den Abruf erst möglich macht. Es heißt „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“.

  2. Bei meiner Steuer habe ich echt nichts gefunden, um seine Kryptokäufe angeben zu können. Es wird ja empfohlen, das da rein zu schreiben, auch wenn noch kein Verkauf stattgefunden hat. Ich warte eh das Jahr ab, was man mindestens muss und habe vor es noch weit drüber hinaus liegen zu lassen. Aber das es da bei der Einkommssteuer noch immer kein Formular gibt, fand ich jetzt echt doof in Elster.

    • Das Steuerformular und die zugrunde liegenden Gesetze sind eh viel zu komplex aufgebaut. Das ginge deutlich einfacher und vor allem selbsterklärender, aber dann würden auch einige Lücken wegfallen und soetwas kann ja nicht sein 😉

    • Christoph says:

      Wieso ein Jahr liegen lassen? Selbst nach einen Jahr halten, sind erszielte Gewinne durch Aktien-/ Devisen – Verkäufe esteuerpflichtig ….. ist seit 2009 so.

      • Kryptowährungen zählen in Deutschland zu den „sonstigen Wirtschaftsgütern“ und hier gilt i.d.R. die Spekulationsfrist von einem Jahr, d.h. nach einem Jahr steuerfrei. Bei Gewinne durch Aktienberkäufe muss Abgeltungssteuer gezahlt werden, das ist was ganz anderes.

    • Kryptokäufe musst du nicht angeben, nur erzielte Gewinne, und auch das nur wenn du die Haltefrist von einem Jahr nicht überschreitest. Nach einem Jahr sind Gewinne i.d.R. Steuerfrei. Ich würde sie aber trotzdem angeben denn das Finanzamt beruft sich gerne auf so Sachverhalte wie Abfärbung/Infektion wenn zu viel im Bereich Krypto gemacht wurde.

      • Außer der Kauf war kein normaler Kauf, sondern ein Airdrop oder ein (Staking) Reward oder Zinsen oder evtl. „Cashback“ einer Kryptokarte (in Anführugnszeichen, weil das eigentlich ein Reward/Airdrop ist).
        Dann ist der Gegenwert in Euro als „Einnahmen aus sonstigen Leistungen“ (Freigrenze 256 Euro im Jahr) zu Versteuern. – Unabhängig, ob man später aus dem Verkauf evtl. nochmal zu versteuernde Gewinne zieht.

  3. Wo liegt das Problem? Wer z.B. Steuern hinterzieht, klaut uns allen Geld. Gleiches gilt für Sozialbetrug. Da habe ich mit einer Kontenabfrage kein Problem. Ob das dann auch immer effizient ist, steht auf einem anderen Blatt.

    • > Wer z.B. Steuern hinterzieht, klaut uns allen Geld.

      Und nehmt keine Drogen, Kinder! 😀

      Die Realität ist natürlich noch mal eine Hausnummer kompexer.

      • Weshalb? Steuerhinterziehung ist Betrug am Steuerzahler.

        • Nein am Fiskus. Das Geld fließt im weitesten zum Fiskus, nicht etwa zu „dem Steuerzahler“. „Der Steuerzahler“ ist ein esoterisches Konzept. 😀

          Das ist auch kein Geheimnis. Man kann die Geldflüsse ja transparent nachvollziehen.

        • Jan Heweliusz says:

          Steuerverschwendung im grossen Stil auch.

      • Oder einfacher. Mit der Anfrage erhalten die Behörden, Gerichtsvollzieher nur Daten, wo und welche Konten und Depots du hast, oder häin den letzten 3 Jahren hattest. Über Unsätze und Beträge erfahren sie mit der Abfrage nichts.

        Und das ist voll ok, wennan damit Geldwäsche, Sozialvetrüger und Steuerhinterzieher dran bekommt. Ist sehe so wie Peter und fühle mich sogar persönlich bestohlen. Mich kotzt sowas an. Deshalb gehe ich auch in keine Gastronomie die keine Kartenzahlung akzeptiert.

        • Hallo Tom, wiso ? Es geht mir, wenn ich auf Barzahlung bestehe nicht um die Daten des kaufmanns – das ist seine Sache . Es geht mir um _meine_ Daten und ob ich ein bestimmtes kauf/Konsumverhalten nachvollziehbar machen möchte oder nicht. Wenn ich nicht will daß jemand weiß wie oft ich was wo wann kaufe zahle ich bar. Was der Händler mit seinen einnahmen aus meinem Konsum macht ist allein seine Sache die er zu vertreten hat wenn er Mist baut. Das ist nicht mein „Beritt“. ich bin kein Hilfssheriff“ und lasse mich nicht als „Datenquelle“ zum Sachden Dritter mißbrauchen.

  4. Mich würde mal interessieren wie viele Straftaten durch diese Kontoabfragen der Finanzämter tatsächlich aufgedeckt werden….. vermutlich werden die aufgedeckten Straftaten im 10tel Promillebereich sein…. Tatsächlich geht es wohl eher um Rumgeschnüffel der Behörden…… Richtige Strolche werden wohl kaum ihr Girokonto für derartige Transaktionen hergeben…..

    • aha, „vermutlich“…“tatsächlich“… danke für deinen Expertenbeitrag. Kontenabfragen erfolgern nie ins Blaue hinein, sondern immer anlassbezogen. Es geht auch meistens nicht um Straftaten, sondern um die Beitreibung. Würden die Abfragen nichts bringen, würden sie nicht gemacht werden.

      • Mira Bellenbaum says:

        Anlassbezogen!?
        Also immer?
        Immer, wenn jemand berechtigt auf Leistung pocht?
        Wir bewegen uns immer mehr in Richtung „Chinesische Schnüffelei“, keiner merkt es,
        alle finden es toll, weil ja „unrecht“ bekämpft wird!

        • Da bei der Abfrage keine Daten über Vermögenswerte fließen, sonder nur ob und wo Du Konten/Depots hast, ist das keine Schnüffelei.
          Wenn Du Schuldner im Vollstreckungsverfahren bist, bist Du verpflichtet alles Anzugeben.
          Da ist diese Abfrage schon alleine ein Prüfungspflicht vom Gerichtsvollzieher um zu prüfen ob Du wirklich alles angegeben hast. Gleiches gilt bei der Beantragung von Sozialhilfe. Auch hier muss Du eh alles angeben.

          Es hat hier also nichts mit Schnüffellei zu tun.
          Wenn Du dich an die Regeln hälst, erhalten sie genau die Daten, die Du eh schon abgegeben hast. Und wenn Du was verheimlichst, hast Du gegen das Gesetz verstoßen und die Abfrage ist mehr als Berechtigt.

          Und was viele vergessen, die Abfrage wird durch Beamte durchgeführt. Und unberechtigte Abfrage führt zu einem Disziplinarverfahren, was meist mit einer Entlassung endet. Das Risiko geht kein Beamter/öffent. Angestellter ein.

      • Wo sind denn Deine Belege für Deine Behauptungen? So ist Dein Geschreibsel nämlich genau nichts wert….. Und Deine Nutzung von … würden meistens meistens möglich…. also nichts Genaues weist Du auch nicht…. aber Hauptsache, Du konntest blöcken…..

    • Christoph says:

      Da bin ich anderer Meinung: wenn man sieht wieviele gesuchte Straftäter durch simple Verkehrkontrollen gefasst werden, zweifle ich nicht an der Effizienz

  5. Muss mir meine Bank das sagen wenn mein Konto abgerufen wird? Bzw wenn ich Nachfrage muss sie mir Auskunft darüber geben?

    • Nein, sie kann es Dir auch nicht mitteilen, da sie selbst nicht erfährt, welche Daten abgerufen werden.
      Letztlich im Sinne des Kontoinhabers, da es die jeweilige Bank auch nicht zu interessieren hat und so auch keine eigenen Schlüsse daraus ziehen kann.

    • Die Bank nicht, aber die Behörde.

  6. Ein weiterer Grund niemals Geld auf den Konten liegen zu lassen.

    • Das Finanzamt (oder eben der Vollstreckungsbemte) kann mit dem Kontenabruf bei der Bafin prüfen, auf welche Konten / Depots die entsprechende Person Zugriff hat.
      Transaktionen oder allein die Konto- / Depotbestände werden nicht übermittelt.

      Holst Du Dein Geld bei der Bank ab, ist das übrigens viel risikoreicher, da viele Banken heutzutage hohe Bargeldabhebungen als geldwäschemeldepflichtig einstufen.

      • Geld, das ich schon auf dem Konto habe, darf ich also nicht abheben weil ich Geld waschen könnte? Wo ist da die Logik?
        Wenn ich 100.000 euro angespart habe, dann darf ich das also nicht alles auf ein mal mir auszahlen lassen? Klar.

        • Doch, kannste. Aber eben nicht, ohne dass es nach dem Geldwäschegesetz gemeldet wird…

        • Es geht dabei um folgendes Prozedere:
          Person A erzielt Gewinne aus illegalen Machenschaften, überweist davon Geld an Kontos B, C, D und E.
          B, C, D und E holen dieses Geld nun vom Konto, behalten Prozent X und überreichen nun das Bargeld, welches ab dem Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden kann.

          Just in case: Hörensagen dies das.

          • Dann gehen für die Konte A, B, C, D Geldwäscheverdachtsmeldungen raus, wenn die Summe >10.000€ im Quartal beträgt. Dabei zählt die Gesamtsumme. Aufteilen bringt nichts.
            Dann muss ein Nachweis über die Legalität erbracht werden oder es folgt die Beschlagnahmung.
            Wenn die Legalität schon an der Transaktion ersichtlich ist (z.B. Gehalt vom einer Firma, oder eine Überweisung an Autohaus), erfolgt die Meldung nicht.

      • WAS ?????? :DDDDDD

        Jetzt darf ich noch nichtmal Geld abheben alles ist Geldwäsche Verdächtig. Ich liebe das deutsche System das schreit danach ein Konto auf den Malediven zu haben

        • Natürlich darfst Du Geld abheben. Wenn es auf dem Konto ist, ist es legal, da es beim Eingang schon geprüft wurde. Du darfst so viel abheben wie Du willst. Wenn Du es ausgibst, muss der Empfänger erst wieder belegen, dass er es legal Herkunft hat, wenn es >10.000€ sind und es bei seiner Bank einzahlen will. Das ist auch der Grund, warum Autohändler keine Barzahlung bei Summen > 9.999€ mehr akzeptieren.

          Und solang Du die legale Herkunft des Geldes bei deiner Bank belegen kannst (z.B. Kaufvertrag von deinem Auto), macht die Bank auch keine Meldung. Die muss die Meldung nur machen, wenn Du die Herkunft des Geldes nicht nachweisen kannst.

          Kurz um, mit sauberem Geld hast Du keine Probleme. Die Probleme fangen erst bei Schwarzgeld an. 😉

  7. Bekommt man das mit wenn das Konto abgefragt wird oder passiert das intransparent still und heimlich, ohne dass ich das weis?

    • Macdefcom says:

      Das ist nicht intransparent, still und leise, sondern soll bei möglichen Tatverdächtigen natürlich nicht in einer sofortigen Information derselben münden.

    • Laut FAQ der Webseite des BZSt:
      „Prinzipiell ist die abrufende Stelle verpflichtet, die betroffene Person vor dem Absenden des Kontenabrufersuchen über die Möglichkeit des Kontenabrufs zu informieren. Zudem ist die betroffene Person grundsätzlich über das Ergebnis eines Kontenabrufs zu unterrichten. Ein Hinweis vor Stellen eines Kontenabrufersuchens und eine Benachrichtigung nach Durchführung eines Kontenabrufs unterbleiben allerdings insbesondere, soweit diese Information die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit des Ersuchenden liegenden Aufgaben gefährden würde (§ 93 Absatz 9 Satz 3 der Abgabenordnung).“

  8. Hypocrisis says:

    Dann verstehe ich nicht warum sich die Regierung so schwer getan hat bei den cum ex und cum cum Geschäften…
    Nach den ersten hinweisen einfach mal 5jahre lang däumchen drehen
    Naja ich denke mal eine rigorose Verfolgung derlei Machenschaften würde deutlich Früchte tragen.
    Hauptsache Erna kann sich keine 274,30€ unter den Nagel reißen, indem sie ihre Einkünfte nicht dem Jobcenter meldet…

    Aber ist doch gut, dass der Staat so allumfassend Fehlverhalten nach geht!

  9. Macdefcom says:

    Der Einleitungssatz des Artikels („Auf Konten von Menschen wird immer mehr von irgendwelchen Institutionen zugegriffen.“) suggeriert ein bisschen, dass hier jeder/irgendwer und ggf. ohne rechtliche Grundlage einfach Daten abfragt und passt daher nicht so wirklich zum weiteren Text und den Ausführungen.
    Und eine Statistik zum Nutzen ist auch schwer zu erstellen. Nicht jede Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt führt ja zum Beispiel automatisch zu einer Statistik, wie viel dabei hinterher in einem Verfahren raus kam (Geldstrafe, Fahrverbot etc.).

  10. Selbst wenn man das zur Verfolgung echter Straftaten wie Sozialbetrug oder Geldwäsche als verhältnismäßig ansieht , auf die Konten von Privatpersonen zuzugreifen , stört mich daß das auch für privatrechtliche Verfarehn – säumige Zahler , Gerichtsvollzieher – anwendung findet. Denn letzendlich ist das keine Straftat seine Rechnung nicht zu zahlen sondern Teil eines privatrechtlichen Konflikts. Dafür sollten andere viel höhere Hürden gelten um Auskünfte über die eigenen Konten einzuholen. Keine Straftat = kein zugriff.

    • Der GV ist Teil des Justizvollzugswesens und Beamter des Landes, geniesst daher besonderes Vertrauen.
      Schuldner haben in DE sehr weitgehende Rechte, die Überprüfung, ob z.B. bei der EV („Offenbarungseid“) wahre Angaben gemacht wurden ist aber gut und richtig.
      Zudem erfährt der GV nur, _dass_ ein Konto besteht – um auf das Konto zuzugreifen braucht er einen richterlichen PfÜB.

      Bei Interesse bzgl. „was ist ein GV“: http://www.goetze.net/files/dgvz_2009_s.1_ff.pdf

    • Irgendwie habe ich das Gefühl, dass alle denken, mit diesem Verfahren wird den Behörden und Gerichtsvollzieher Vollzugriff auf das Konto erlaubt. DEM IST NICHT SO. Mit der Abfrage wird nur mitgeteilt, ob jemand ein Konto / Depot hat, mehr nicht. Kontostand und Buchungen werden nicht übermittelt!

      Gerichtvollzieher prüfen hier im Zuge des Offenbarungseides nur, ob die Angaben richtig und vollständig sind. Und wenn ein Schuldner „vergessen“ hat, ein Konto anzugeben, ist es eine Straftat. Der Gerichtsvollzieher wird in diesem Fall den Schulder „bitten“ den Kontostand mitzuteilen und ein entsprechendes Verfahren einleiten. Wenn der Schuldner sich weiter weigert, gibt es die Pfändung auf das Konto. Und auch dann erfährt der Gerichtsvollzieher weder Kontostand noch Verlauf. Er bekommt lediglich den gepfändeten Betrag überwiesen.

  11. In den Kommentaren hier sind teils ziemliche Räuberpistolen im Umlauf – auch in den Artikeln über den Kontenabruf ist immer alles sehr vage… Es lohnt, mal nachzulesen, was Kontoabruf eigentlich bedeutet – da legt sich manche Aufregung:

    „Nach § 24c KWG sind Kreditinstitute verpflichtet, ein Dateisystem zu führen, in dem zu jedem Konto die folgenden Daten zu speichern sind:

    – Nummer des Kontos
    – Name, sowie bei natürlichen Personen der Tag der Geburt, des Inhabers und eines Verfügungsberechtigten.

    Ab dem 1. Januar 2020 gemäß § 93b Abs. 1a AO außerdem
    – Adresse
    – Steuer-ID“

    Nachzulesen auf der Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten – https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Finanzen-Steuern/ABC_Kontenabruf.html

    Und DIESE DATEN können abgerufen werden. Bestimmte Behörden und bspw. Gerichtsvollzieher können also in Erfahrung bringen, wer wo ein Konto hat. Keine Bewegungen. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung etc. können die Behörden dann mit den Daten arbeiten und weiter ermitteln (und ggf. mittels Dritten Einsicht in Kontenbewegungen nehmen). Diesbezüglich geht aber nichts per Knopfdruck etc.

    • DANKE!
      Aber hier werden ja gleich wieder Verschwörungstheorien gebildet, was der Staat so alles darf und wie ungerecht es doch sei 🙂 Keiner der Leute holt sich alle Infos und rennt stattdessen wie ein aufgeregtes Huhn durch die Straßen. Was ist aus dem guten alten „Wenn man keine Ahnung hat, einfach Klappe halten“ geworden?

  12. Schön zu sehen was trotz DSGVO so alles möglich ist und gemacht wird. Aber wehe ein Tesla steht mit eingeschaltetem „Wächtermodus“ auf der Straße. Da sind die vermeintlichen Datenschützer gleich auf dem Plan. Aber Papa Staat samt seiner Vasallen dürfen schnell mal einen Blick auf unsere Bankkonten werfen ohne uns davon in Kenntnis zu setzen.

    • Wenn du dir dein Weltbild aus Unsinn zusammenphantasierst, anstatt dich zu informieren, musst du dich über deine Unzufriedenheit nicht wundern. „Schnell mal“ ist offensichtlich nur deine Devise, nicht die der ach so bösen Staatsvasallen, die den Laden in diesem Land für dich am Laufen halten. Und das nicht so schlecht, wenn du mal über den Tellerrand schaust.

    • Nein, dürfen Sie eben nicht. Siehe Beitrag von C.H. direkt über deinem. Vielleicht lieber erst informieren und dann merken, dass das, wozu du hier grundlos eskalierst, rechtlich gar nicht möglich ist.

    • Nein, dürfen Sie eben nicht. Siehe Beitrag von C.H. direkt über deinem. Vielleicht lieber erst informieren und dann merken, dass das, wozu du hier grundlos eskalierst, rechtlich gar nicht möglich ist

      • Zur partiellen Ehrenrettung von „Mr. T“:
        Der Beitrag von C.H. ist nur 5 Minuten älter, wird also zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags des „Mr. T“ noch nicht freigegeben gewesen sein.

    • H.M. Murdock says:

      Der richtige Mr. T würde jetzt sagen: „Halt’s Maul, Idiot“

  13. Das zeigt, dass der ganze Hype um den Datenschutz einzig dazu dient, dass wir uns gegenseitig angehen und mit großer Skepsis begegnen. Klar, eine sehr heterogene Gruppe neigt eher nicht zu gemeinschaftlichem Handeln, was für die Führung dieser Gruppe von Vorteil ist.

    • Nein, dürfen Sie eben nicht. Siehe Beitrag von C.H. direkt über deinem. Vielleicht lieber erst informieren und dann merken, dass das, wozu du hier grundlos eskalierst, rechtlich gar nicht möglich ist

      • Es war auch rechtlich nicht möglich die Daten der Luca-App zu zwecken der Strafverfolgung und Ermittlung zu nutzen. Trotzdem wurde es gemacht. „Rechtlich unzulässig“ ist eines der schwächsten Argumente die man bringen kann.

        • Whataboutism. Das führt doch zu nichts und hat mit dem Thema nichts zu tun.

          • So gesehen bringt die ganze Diskussion nichts und führt zu nichts. Die staatliche Überwachung wird auch hier weiter ausgebaut und als Bürger:in muss man, trotz rechtlicher Unzulässigkeit div, Maßnahmen, tatenlos zuschauen. Recht hat man nicht, Recht bekommt man. Aber es sind Andere die vorschreiben was Recht ist und darüber urteilen.

  14. Euch ist aber auch klar, dass in der gestiegenen Zahl der Kontoüberwachung, die Corona Pandemie auch ihre Spuren hat. Selbstständige und Freiberufler, die die Neustarthilfe und Überbrückungshilfe beantragt haben mussten sich blank machen. D.h. sie mussten Ihre Konten zur Überprüfung und Beobachtung der Länder und Bezirksregierungen gläsern machen. Nicht vergessen: Das Finanzamt ist eine untergeornete Behörde der Bezirksregierung!

  15. Geht das EU weit oder nur innerhalb von Deutschland?

    • Zitat: Die Verordnung findet in allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark Anwendung.

  16. Kann mir nicht vorstellen, das deutsche Behörden, das wirklich hinbekommen und sich dann z.B. bei Coronatest übers Ohr hauen lassen.

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