Caschys Blog

Kontaktverfolgung: Brandenburg verstößt wohl seit 2020 gegen Infektionsschutzgesetz

Nicht zum ersten Mal gibt es Meldungen dazu, dass Daten, die via Luca-App und Co im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erhoben worden sind, durch Behörden ohne eine Rechtsgrundlage abgefragt wurden, was unter anderem den Datenschützern des Landes sauer aufgestoßen ist. Die Justizministerin Brandenburgs, Susanne Hoffmann (CDU) äußerte erst kürzlich, dass sie gesammelten Daten durchaus auch für die Strafverfolgung nutzen möchte und zog damit reichlich Kritik auf sich. Der FDP-Angehörige Matti Karstedt wurde dabei auch zynisch: „Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Luca-App zum Zwecke der Pandemiebekämpfung völlig ungeeignet war, sollen die Daten bei erster Gelegenheit zweckentfremdet werden“, urteilt der Politiker.

Wie man bei rbb24 nun aber erfahren konnte, erteilte das Polizeipräsidium Potsdam dahingehend Auskunft, dass die Kontaktdaten bereits seit dem 1. September 2020 in Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) für die Strafverfolgung verwendet werden dürften. „Die bisherige mit der GStA abgestimmte Regelung des Polizeipräsidiums beinhaltet, dass in einem solchen Falle der im konkreten Strafverfahren zuständige Verfahrensstaatsanwalt einen Entscheidungsvorbehalt hat.“ Sobald also der zuständige Staatsanwalt seinen Segen gibt, darf die Polizei die erhobenen Daten für die Strafverfolgung verwenden.

Für Hoffmanns Szenarien hält das Bundesgesetz bisher keine klaren Regelungen vor, was im jetzt genannten Falle auch die Landesdatenschutzbeauftragte und das Bundesjustizministerium anmerken und klarstellen, dass es sich hierbei ganz klar um einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz handelt. „Der Zugriff auf Daten der Luca-App zu Zwecken der Strafverfolgung verstößt gegen ausdrückliche Bestimmungen des Bundesrechts (hier: § 28a Absatz 4 Satz 3, 6 des Infektionsschutzgesetzes) sowie ggf. des Landesrechts.“ Laut der Polizeidirektion sind seit dem 1. September 2020 aber auch keinerlei Anfragen bezüglich der erhobenen Daten eingegangen. Péter Vida, Fraktionsvorsitzender von BVB/Freie Wähler im Landtag, verlangt jetzt, dass es eine Änderung für das Bundesgesetz geben müsse, wonach ganz klar geregelt sein soll, was Strafverfolgungsbehörden nicht dürfen.

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