Kommentar zur Telekom-Drosselung – und wie sieht es eigentlich bei Kabel Deutschland aus?

Heute hat die Deutsche Telekom ihre neuen Festnetztarife bekannt gegeben, die eine Drosselung vorsehen, sofern ein bestimmtes Kontingent an Gigabyte überschritten wird. Die Drosselung betrifft nur Dienste, die nicht von der Telekom inklusiv angeboten werden. Hierzu gehört zum Beispiel Telekom Entertain oder WLAN to Go. Betroffen sind nur Neukunden, diese aber auch erst einmal nur schriftlich fixiert in den Verträgen, die technische Umsetzung der Drosselung wird bislang nicht vor 2016 gesehen.

Kabel Deutschland

Dass es nur Neukunden betrifft dürfte daran liegen, dass die Deutsche Telekom keine Sonderkündigungen riskieren will. Wer sich bereits jetzt nach einem neuen Anbieter umsieht, der sollte vielleicht vorher überlegen, wofür genau er seinen Internet-Anschluss verwendet. Vielleicht einfach mal den typischen Traffic protokollieren, verschiedene Router haben entsprechende Funktionen, alternativ greift man Software aus den 90ern – irgendwelchen Traffic-Countern.

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Nur für die, die sich fragen, wie es bei anderen Providern aussieht: ich habe mal eben eine Anfrage an meinen derzeitigen Dienstleister, Kabel Deutschland, gestellt. Kabel Deutschland kam 2012 schon aufgrund von Drosselung in die Medien:

Kabel Deutschland hat zum Mai 2012 die AGB geändert und eine Drosselung von File-Sharing Anwendungen nach Überschreiten eines bestimmten Volumens pro Tag in diese aufgenommen.

Innerhalb des eigenen Breitband-Kabelnetzes schafft Kabel Deutschland die Voraussetzungen für die angebotenen Internetgeschwindigkeiten. Das Unternehmen stellt in ihrem eigenen IP-Netzwerk sicher, dass alle Internetanwendungen auch bei unvorhergesehenen Kapazitätsspitzen zuverlässig funktionieren. In diesen Fällen werden zeitkritische Internetanwendungen wie Internet-Telefonie (Video und Sprache), Online-Videos oder Online-Gaming im Vergleich zu anderen Web-Anwendungen vorrangig durchgeleitet. Dadurch kann es bei nicht-zeitkritischen, insbesondere bei Dauerlast erzeugenden Applikationen wie File-Sharing (z.B. Peer-to-Peer und One-Click-Hoster) zu vorübergehenden Einschränkungen kommen.

Darüber hinaus wird nur bei Anwendern, die an einem Tag ein außergewöhnlich hohes Datenvolumen verbrauchen, die Bandbreite für File-Sharing für den Rest des Tages reduziert: Wird im Laufe eines Tages ein übertragenes Gesamtdatenvolumen überschritten, sinkt die Übertragungsgeschwindigkeit dieses Anschlusses nur für die File-Sharing-Anwendungen für den Rest des Tages auf 100 Kbit/s.

Alle übrigen Anwendungen sind weiterhin unverändert nutzbar, auch File-Sharing-Anwendungen sind ab 0:00 Uhr wieder uneingeschränkt nutzbar. Derzeit wird diese Regelung für File-Sharing erst ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GB pro Tag durchgeführt. Um die Servicequalität für den Großteil der Nutzer langfristig auf hohem Niveau zu halten, behält sich Kabel Deutschland vor, die aktuelle Regelung bei File-Sharing ab 10 GB durchzuführen. Aktuell sind so bei Kabel Deutschland nur ca. 0,1 Prozent der Kunden von den beschriebenen Maßnahmen bei File-Sharing-Anwendungen betroffen.

Wir gehen davon aus, dass die aktuellen Maßnahmen ausreichend sind und haben derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant.

An dieser Stelle vielleicht einmal ein Hinweis auf die Kolumne des von mir sehr geschätzten Boris Schneider-Johne. Der schreibt es treffend nieder:

Verkauft mir kein IPTV oder verbietet Skype, damit ich euer blödes VOIP zwangsnutzen muss. Ich will 87 Gigabyte diesen Monat und keine Fragen, woher die kommen und was ich mit denen mache. Genauso wie das E-Werk mich auch nicht fragt, was ich mit meinem Strom anfange, ob sie mir den schon vorher in 5 Volt wandeln dürfen, damit ich kein Ladegerät mehr brauche und ob ich nicht als Sonderleistung noch Zugriff auf eine persönliche Sicherung gleich im Umspannkasten vor dem Haus haben will, weil ich ja zu doof sein könnte, Sicherungen in meinem Haus zu haben.

Was die Telekom oder andere machen – wie die Bevorzugung von Diensten wie Spotify, Entertain und Co ist ein Untergraben der Netzneutralität. Bits dürfen nicht bevorzugt behandelt werden, dies müsste verboten werden. Gerade im Falle der Telekom wird man doch nun gezwungen, deren Dienste zu bevorzugen und vielleicht andere Anbieter nicht mehr zu nutzen, da deren Angebote in den angebotenen Traffic fallen.

Ich will faire Tarife, wer mehr will, der darf gerne mehr zahlen. Aber sagt mir doch bitte nicht, wofür ich mein Volumen verballern soll. Die Menschen wollen Auswahl, keinen Provider, der bestimmte Angebote vorrangig behandelt, nur weil ich diese über ihn beziehe. Ich will weiterhin schnell und unkompliziert Anbieter von Filmen, Musik und Co wechseln können.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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43 Kommentare

  1. Damit ich das richtig verstehe:
    Wenn ich bei Kabel Deutschland (KD) zu viel Traffic verursach – egal womit, also auch Youtube, Watchever etc. – wird mir Filesharing gedrosselt. Richtig?
    Wenn es so ist, frage ich mich, ob der „Traffic“ fürs TV über KD in dieser Berechnung eine Rolle spielt oder darf ich trotzdem unbegrenzt TV über KD schauen? Ist es dann nicht gleich mit T-„Entertain“, welches ja über eine zweite Verbindung geliefert wird?

  2. also ich sage mal das kabel deutschland erst bei einem bestimmten volumen drosselt und nur für den tag ist schlichtweg gelogen. ich selber bin nicht über 5gb pro tag gekommen und mein filesharer wird seit 10 tagen ohne pause auf 100kb gedrosselt. diverse telefonate mit dem kundenservice waren lustig weil ich wusste das man mich dort absichtlich belügt.

  3. Also die Kabel Deutschland Drosselung kann man mit einem VPN-Provider auch umgehen: https://privacyknowledge.org/blog/kabel-deutschland-drosselung-bei-filesharing-umgehen

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