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kinox.to: Vodafone muss weiter sperren

Interessante Geschichte, die nun vom Oberlandesgericht München bestätigt wurde. Der Betreiber Vodafone muss in seinem Netz weiterhin dafür sorgen, dass ein komplettes Web-Angebot gesperrt wird, weil ein einzelner geklagt hat. Wie das Ganze begann? Aufgrund einer einstweiligen Verfügung musste Vodafone den Zugang zu kinox.to sperren.

Konkret ging es um den Film Fack ju Göhte 3, der wurde auf besagter Plattform gestreamt, was Constantin Film natürlich nicht schmeckte. Vodafone ging erst gegen die einstweilige Verfügung vor, zog dann vor das Landgericht und musste vor das OLG. Nun allerdings stellte sich das Oberlandesgericht München (OLG) vor Constantin und entschied, dass der Anbieter weiterhin zu blocken habe.

Bislang war es so, dass Vodafone recht halbherzig kinoX.to sperrte. Trugen Nutzer einen anderen DNS als den des Anbieters ein, so war wieder freie Fahrt auf das Streaming-Portal angesagt. Laut Constantin Film habe man versucht, den Betreiber der Seite zu kontaktieren, was nicht gelang. Stattdessen nahm man Vodafone in die Pflicht. Vodafone ermögliche den Zugang zu der Webseite und sei so als Störer für die Urheberrechtsverstöße haftbar zu machen, argumentierte Constantin.

Vodafone-Sprecher Volker Petendorf wird in diversen Medien im Rahmen einer dpa-Meldung wie folgt zitiert„Wir bedauern sehr, dass das OLG München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist und dem Antrag von Constantin zur Sperrung der Angebote des Portals „kinox.to“ für Internetkunden der Vodafone Kabelsparte stattgegeben hat. Vodafone wird jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach deren Prüfung entscheiden, ob in der Angelegenheit ein Hauptsacheverfahren angestrengt wird.“

Die Neufassung des Telemediengesetzes hat grundsätzlich keine rechtliche Grundlage verändert, so die Richter in München. Ein Internet-Provider, der Nutzern Zugang zu einer illegalen Streaming-Seite anbietet, könne als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Sollte sich das Urteil komplett durchsetzen, dann dürfte auf einige Webseiten etwas zukommen – und nicht nur auf die, sondern auch auf alle deutschen Provider.

Das Internet ist kaputt. Sieht man ganz schön auch an Dingen wie Artikel 13, der sicher schon während der WM am 20. und 21. Juni im Europaparlament verabschiedet wird. Dieser stellt wohl mit die größte Bedrohung der Meinungsfreiheit im Internet dar. Memes, Videos, Remixe, Mashups, Parodien oder Texte mit Zitaten wären beispielsweise nach Artikel 13 in Gefahr.

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