Glaubt man den Informationen von Focus.de, dann will die Staatsanwaltschaft wohl gegen Benutzer vorgehen, die Kino.to als Premium-Mitglied genutzt haben. Dabei konnte der geneigte Gucker des gepflegten Kinofilms eine Summe X per PayPal an die Kino.to-Macher überweisen um das Angebot werbefrei nutzen zu können. Mal davon ab, dass es nicht gerade klug ist, bei derartigen Portalen für eine solche Dienstleistung zu bezahlen, stellt sich mir die Frage, wie konsumierter Content in Zukunft rechtlich gesehen wird.
Ist das Anschauen eines Streams schon eine Straftat? Schließlich wird nichts vervielfältigt – sehen die Content-Macher natürlich anders, schließlich findet sich oftmals im Cache noch Daten. Zieht man das Urteil aus Leipzig zu Rate, dass gegen die Kino.to-Macher ergangen ist, dann stellt Streaming auch eine Urheberrechtsverletzung dar (siehe auch der Eintrag von Udo Vetter). Man darf gespannt sein, wie sich das Thema generell weiter entwickelt – Fakt ist sicherlich, dass einige sicherlich mit einem mulmigen Gefühl einschlafen.