Kindermodus für Android-Tablets von Google vorgestellt

Google will es für Familien einfacher machen, Android-Tablets einzubinden. Google Play Family Link kennen viele unserer Leser vermutlich, hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, die Benutzung eines Smartphones zu reglementieren und dieses zu orten. Der Kindermodus arbeitet etwas anders, hier gibt es dann noch eine spezielle Oberfläche.

Family Link wurde laut Google geschaffen, um Eltern die Werkzeuge an die Hand zu geben, die sie benötigen, um sich einzubringen und die Online-Erfahrungen ihrer Kinder zu verwalten, von der Festlegung von Bildschirmzeitlimits bis hin zu Inhaltssicherheitsfiltern, Datenschutzkontrollen und mehr.

Google Kids Space ist ein vereinfachter Kindermodus auf ausgesuchten Android-Tablets, der Apps, Bücher und Videos bietet, die für Kinder besonders geeignet sind. Kids Space wird zunächst weltweit auf bestimmten Lenovo-Tablets verfügbar sein, darunter das neue Lenovo Smart Tab M10 HD Gen 2, und bald auf weiteren Android-Tablets kommen.

Für Kids Space ist ein Google-Konto für das Kind erforderlich. Für die zusätzliche Kindersicherung ist die Family-Link-App auf einem unterstützten Android-, Chromebook- oder iOS-Gerät erforderlich.

Lenovo Tab M7 17,8 cm (7 Zoll, 1024x600, WSVGA, WideView, Touch) Tablet-PC...
  • Prozessor: MediaTek MT8321 (4 Kerne, 1,3 GHz)
  • Besonderes: Gehäuse mit Metallrückseite, Dolby Audio Klangoptimierung, TÜV Low Blue Light Zertifizierung

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. Tja Google und auch Apple hängen in den letzen Jahren ganz schön hinter her.

  2. Google Konto fürs Kind ? Ich dachte unter 13 gibt es kein Google Konto, oder ist das geändert wurden ?

    • Das Google-Konto ist die eine Sache. Eine andere ist, wie das Kind an das Tablet kommen soll, so gänzlich ohne bzw. beschränkter Geschäftsfähigkeit und der sich daraus ergebenden schwebenden Unwirksamkeit von Kaufverträgen.

      • Tablet bzw Handy gab es von mir, Kindersicherung über salfeld.de
        Aber eben über mein Google angemeldet, weil mit 7 gibt/gab es wenn man die Daten ehrlich füllt kein Konto

        • Aha. Du trittst als Vertragspartner des Kaufvertrages auf und stellst das Gerät anschließend deinem Kind zur Nutzung zur Verfügung. Und wo ist jetzt das Problem, es mit dem Google-Konto genau so zu machen? Alles in deinem Namen und das Konto dem Kind zur Verfügung stellen?

          • Bin kein Jurist. Ob ich meinem Kind ein Gerät kaufe, ihm schenke oder das Kind sofern möglich es sich selber kauft ist in dem Fall doch völlig unerheblich oder ?
            Fakt ist als ich vor knapp 2 Jahren ein Handy als MP3 Abspieler eingerichtet habe, gab es (zu Recht) keine Chance einem 6 jährigem ein Google Konto zu verpassen, also mit meinen Daten eingerichtet. Im Post ist die Rede davon das für Kids Space ein Google Konto verlangt wird. Kinderkonto ? Und hier hatte ich meine Frage gestellt, mehr nicht. Über rechtliche Fragen beim Kauf ging es doch gar nicht.

            • https://support.google.com/accounts/answer/1350409

              „Altersbeschränkungen für Google-Konten

              Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu dem erforderlichen Mindestalter zur Verwaltung eines eigenen Google-Kontos.

              Hinweis: Mit Family Link können Eltern ein Google-Konto für ihre jüngeren Kinder erstellen und dieses Konto entsprechend verwalten. Wenn ein Kind das für sein Land erforderliche Mindestalter erreicht, kann es sein eigenes Konto verwalten.“

              —-> liest sich für mich wie: ja, mit Familiy Link darf ein Kind ein eigenes Konto bekommen.

              Dieses wird dann von den Eltern verwaltet.

              Was nicht geht (bzw. erlaubt ist): Komplett eigenständiges Konto für minderjährige Kinder anlegen, welches diese selbst „verwalten“.

              • Danke. Lese ich auch so. Zwar wird nicht speziell geschrieben wie genau es läuft, aber es scheint so als würde ein ‚Kinderkonto‘ erstellt. Müsste man sich mal ansehen.

      • Da gibt es mehrere Möglichkeiten …

        § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
        § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

        Oder Eltern Kaufen und stellen die Hardware zur Verfügung.

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