
Etwa seien durch die Bundesbehörde mehrere Fälle ermittelt worden, in denen die Smartwatches mit Abhörfunktionen verwendet wurden, um Lehrer im Unterreicht abzuhören. Das sei in Deutschland natürlich verboten. Konkret bemängelt die Bundesnetzagentur:
[color-box color=“gray“ rounded=“1″]„Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als ‚Babyphone‘- oder ‚Monitorfunktion‘ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.“[/color-box]
Die Bundesnetzagentur erklärt, dass Eltern mit Kindern im Alter von 5 bis 12 Jahren die Kernzielgruppe seien. Es gebe bereits viele Anbieter, die mit entsprechenden Smartwatches mit Spionage-Funktion locken würden. Wer ein derartiges Wearable gekauft habe, solle es laut der Bundesbehörde vernichten. Schulen und Lehrern rät man auf derartige Produkte zu achten und die Bundesnetzagentur zu informieren. Die Käufer müssten dann bei Bekanntwerden einen Nachweis über die Vernichtung der Smartwatch vorlegen. Weitere Informationen zu so einem Vernichtungsnachweis sind an dieser Stelle zu finden.
Ergebnis: Hängt eurem Kind keine unerlaubte Sendeanlage um, um euren Zögling bzw. dessen Umgebung auszuspionieren. Bedenkt auch, dass eine unerlaubt abgehörte Person gegen euch zusätzliche rechtliche Schritte einleiten kann. Besonders empfindlich kann es enden, wenn ihr fremde Kinder abgehört habt. Also, lasst lieber die Finger von derartigen Wearables.