Kinder ausspionieren: Bundesnetzagentur stemmt sich gegen Uhren mit Abhörfunktion

Die Bundesnetzagentur geht aktuell gegen das vor, was die Bundesbehörde als „Kinderuhren mit Abhörfunktion“ bezeichnet. Man hat sich bereits gegen mehre Angebote im Internet gestemmt. Allerdings werde man auch die Käufer der entsprechenden Produkte ins Visier nehmen, wenn man von konkreten Fällen Kenntnis erlange. Das Problem: Über derartige Uhren mit versteckter Abhörfunktion können die Eltern nicht nur das eigene Kind, sondern auch dessen Umfeld abhören. Im Klartext handele es sich laut Bundesnetzagentur um sogenannte unerlaubte Sendeanlagen. Eltern setzen die Uhren laut Informationen der Bundesnetzagentur dabei widerrechtlich ein.

Etwa seien durch die Bundesbehörde mehrere Fälle ermittelt worden, in denen die Smartwatches mit Abhörfunktionen verwendet wurden, um Lehrer im Unterreicht abzuhören. Das sei in Deutschland natürlich verboten. Konkret bemängelt die Bundesnetzagentur:

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„Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als ‚Babyphone‘- oder ‚Monitorfunktion‘ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.“[/color-box]

Die Bundesnetzagentur erklärt, dass Eltern mit Kindern im Alter von 5 bis 12 Jahren die Kernzielgruppe seien. Es gebe bereits viele Anbieter, die mit entsprechenden Smartwatches mit Spionage-Funktion locken würden. Wer ein derartiges Wearable gekauft habe, solle es laut der Bundesbehörde vernichten. Schulen und Lehrern rät man auf derartige Produkte zu achten und die Bundesnetzagentur zu informieren. Die Käufer müssten dann bei Bekanntwerden einen Nachweis über die Vernichtung der Smartwatch vorlegen. Weitere Informationen zu so einem Vernichtungsnachweis sind an dieser Stelle zu finden.

Ergebnis: Hängt eurem Kind keine unerlaubte Sendeanlage um, um euren Zögling bzw. dessen Umgebung auszuspionieren. Bedenkt auch, dass eine unerlaubt abgehörte Person gegen euch zusätzliche rechtliche Schritte einleiten kann. Besonders empfindlich kann es enden, wenn ihr fremde Kinder abgehört habt. Also, lasst lieber die Finger von derartigen Wearables.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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12 Kommentare

  1. BITTE SOFORT ALLE SMARTPHONES VERNICHTEN!
    Sie können alles, was die „Kinderuhren mit Abhörfunktion“ können – und mi den entsprechenden Programmen noch viel mehr…

  2. Zählt dazu auch eine Apple Watch, wäre natürlich ärgerlich wenn diese dann zerstört werden müsste.

  3. Star Craftler says:

    oh. man. die Kinder die eh keinen Dreck am Stecken haben müssen beschützt werden. Un den gemeinen Bürger kann man dann mehr Überwachung aufbürden. Was ist das für eine Bi-Moral die Politiker da entwickelt haben?

    Gerade Kinder juckt das kein bisschen.
    Mündige Bürger sehr wohl.

  4. Cool ich wußte es die Stasi hat uns unterwandern jeder muss jeztz so ne ihr Tagen wird Pflicht da mit der BNd es noch einfacher hat. Hoffe es gibt blad auch Armbänder und Halsketten mit esim die schenk ich dann meiner Frau zu Weihnachten damit ich sie beim fremdvö…. belauschen kann
    wie paranoied ist die Welt nur geworden?? ich will zurück in die 80iger ohne den ganzen kramm

  5. Ist eine Abhörfunktion auf diese Weise nicht auch mit Smartphones möglich? Und anderen Geräten? Und wer sagt ob man die Geräte auf verbotene Weise nutzt?

  6. André Westphal says:

    Im Link ist ein bißchen erklärt, was unter „verbotene Sendeanlage“ fällt. Im Wesentlich gibt wohl den Ausschlag, dass ein Alltagsgegenstand vorgetäuscht wird – in diesem Fall eine Uhr – und damit abgehört wird:

    „Nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Datenschutz/MissbrauchSendeanlagen/Sendeanlagen-node.html

  7. Erschreckend dass erst die Bundesnetzagentur eingreifen musste.

  8. gerade hier gibt man nicht-ausspäh-tips während unverdrossen jede überwachungsanlage wie echo..google home….w10 usw reflektionsfrei bejubelt und gepriesen wird ??? der moralische zeigefinger während doch besagte bespitzelungen genau das gleiche machen was nun angeprangert wird ? von einer technikseite erwarte ich auch kritische auseinandersetzungen statt bildzeitungsniveau

  9. Es ist schon erschreckend, wie bekloppt Eltern sind, so einen SChrott zu kaufen.

  10. 1. Es geht nicht um das selbst aus Hirnlosigkeit auferlegte Spionage a la Bot funktion wie Alexa, Cortana & Co.
    2. Es geht nicht um Smartphones die man erst bewußt und willig einschaltet und Apps startet.

    3. ES GEHT UM Uhren die ohne das wissen der Kinder von den Eltern als Illegale ABHÖRMASSNAHMEN missbraucht werden. Belauschen diese doch das gesammte Umfeld, so auch Lehrer und andere Schüler in der Klasse. Dies ist eine noch dreistere Nummer als alles bisher dagewesene. Sowas gehört bestraft, nicht die Kinder sonder die Paranoiden Eltern. Ideal auch mit dem Entzug ihrere Kinder umd diese vor den Eltern auch zu schützen.

  11. Was habt ihr bitte alle für ein Problem? Unsere Tochter hat auch so eine Uhr, da wir sie nicht mit unter 10 Jahren mit einem Handy rumrennen lassen, was sie verlieren kann oder was ihr geklaut werden kann… Wir geben ihr die Uhr auch nur mit, wenn sie draußen mit Freunden spielt oder mit der Schule in der Stadt etc. unterwegs ist.
    Aber wenn unserem Kind was passiert, dürfen wir diese Uhr nicht zu Ihrem Schutz nutzen???
    Eine Uhr trägt sie am Arm, mit dieser kann sie auch keine Spiele spielen und sonstige Sachen machen…
    Es sollte jeder selber entscheiden ob er diese Abhörfunktion nutzt…

  12. FriedeFreudeEierkuchen says:

    @ralfihpunkt: Du hast auch nur überlebt, weil deine Eltern dich komplett überwacht haben?
    Es ist einfach eine Illusion, wenn Eltern denken, sie könnten durch solche Maßnahmen ihre Kinder immer schützen.
    Erinnert mich stark an den „Herzausreißer“ von Boris Vian.
    Als allein erziehender Vater mit einem Kind kenne ich diese Angst, aber nie im Leben hätte ich mein Kind überwacht, nur damit ich mich besser fühle.

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