Justizminister wollen Haftungslücke bei E-Scootern schließen

Auf der Justizministerkonferenz hat man darüber gesprochen, die Haftungslücke bei E-Scootern zu schließen. So haben die Justizminister der Länder dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die im Straßenverkehr noch recht neu hinzugekommenen E-Scooter festgestellt und sich für eine Reform der Haftungsregelung in § 8 Nr. 1 StVG ausgesprochen.

So erwarte ein Geschädigter bei einem E-Scooter ebenso wie bei einem Pkw, dass der Halter für Schäden durch das Fahrzeug aufkommt, ohne dass der Geschädigte ein Verschulden nachweisen müsste. Deshalb bedürfe es laut den Ministern einer Gesetzesanpassung, sodass auch die bis zu 20 km/h zugelassenen E-Scooter unter die verschuldensunabhängige Halterhaftung fallen. Von E-Scootern gehen laut den Politikern zunehmend Unfallgefahren aus. Sie wiegen aktuell für die Geschädigten besonders schwer, denn das Haftungsrecht bei E-Scootern sei noch unzureichend.

Diese Lücke will man eben schließen. Der Fahrer eines E-Scooters haftet aktuell nur, wenn der Geschädigte ihm ein Verschulden am Unfall darlegen und beweisen kann. Diese Ausnahmeregelung steht in der Kritik und gilt als veraltet. Die Justizminister setzten sich daher bei ihrer Konferenz in Berlin auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für eine Gesetzesänderung ein und bitten den Bundesminister der Justiz, zeitnah einen Vorschlag für eine systematisch stimmige Reform der Ausnahmeregelung des § 8 Nr. 1 StVG vorzulegen.

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19 Kommentare

  1. Und was ist mit E-bikes? Sind schneller, schwerer verursachen auf Grund der Mehrheit mehr Unfälle, besonders mit alten Fahrer und brauchen noch nicht einmal eine Versicherung. Und das Problem sind doch diese Leihscooter, die meiner Meinung nach abgeschafft werden sollten. Mit Privat Scootern wird ganz anders umgegangen. Es ist Ätzend wie die E-Scooter fertig gemacht werden aber blos nicht die E-bikes.

    • Stefan.LG says:

      Ich fahre mit meinem Fahrrad über 25 KM/h und zwar durchgehend.
      Brauche ich nun auch eine Versicherung?

      Und mal ganz im Ernst, wer für sich keine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, hat selbst schuld.

      • Es wäre sinnvoll auch für Fahrräder ein Versicherungskennzeichen einzuführen, egal ob elektrisch angetrieben oder per Muskelkraft. Gerade in den Städten sind immer mehr aggressive Radler unterwegs, die schwere Unfälle verursachen. Was nutzt es den Opfern dieser Rüpel, wenn die weder eine Privat-Haftpflichtversicherung noch Geld haben? Ausserdem begehen Radfahrer auch gerne mal Fahrerflucht. Hier würde ein Kennzeichen sicherlich die Hemmschwelle erhöhen.

    • Es geht nicht um E-Bikes, weil die bei der aktuellen gesetzlichen Regelung von § 8 Nr. 1 StVG nicht als Ausnahme gelten. Rechtlich ist die Lage zu E-Bikes insgesamt sehr ausführlich geklärt.
      Es geht also – wie schon die Überschrift aussagt – um eine gesetzliche Lücke, die ausschließlich E-Scooter betrifft.

    • BeziehungsweiseRevolution says:

      E-Bikes sind bereits längst erfasst. Der § 8 Nr. 1 StVG umfasst bisher Ausnahmen für Fahrzeuge, die nicht schneller als 20km/h sind.
      Abgesehen davon, scheinen mir E-Scooter auch im Privatbesitz auch nicht ausgenommen zu sein, von seltsamen Fahraktionen etc.
      Das Problem sind ja nicht die Fahrzeuge per se, sondern immer noch die starke Orientierung am Auto. Dürften die E-Scooter auf die Fahrbahn und müssten Autos einfach dahinter bleiben, solange sie nicht mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern überholen können (das ist die Regelung bei Fahrrädern aktuell), dann wäre vermutlich viel gewonnen.
      Kombiniert man das mit Tempo 30 innerorts, dann wäre die Situation sicher nicht perfekt, aber für alle Verkehrsteilnehmer besser als jetzt.

      • Warum schaffen wir nicht direkt alle PKW, LKW, Busse und Motorräder ab. Sind nicht gut für die Umwelt und gefährlich. Läden werden dann halt mit dem Lastenfahrrad beliefert und die Feuerwehr kann auf schwere Ochsenkarren zurückgreifen. Alles entschleunigen, leben wie im Mittelalter, eins mit der Natur. Und wenn man dann an einer schnöden Blinddarmentzündung verstirbt, ist es ja nicht so tragisch, schließlich hat man etwas gegen die Überbevölkerung getan.

        • Haha und wieviele Lastenräder braucht man um einen modernen Supermarkt täglich mit Ware zu beliefern? Ich hätte da eine Idee wer die Jobs machen soll aber das gehört glaub nicht hierher.

      • Tempo 30 wenn es sein muss aber dann nicht mit E-Scooter die auf der Straße nur 20 km/h fahren. Solch langame „Fahrzeuge“ haben nichts im fließenden Verkehr verloren weil sie genauso wie die 50 ccm Roller die nur 45 fahren dürfen zum Überholen verleiten. Wer sich so etwas zulegt oder leiht und dann die Fahrbahn mit Bussen und 40-Tonnern teilt ist lebensmüde und selbst schuld wenn er/ sie zu Schaden kommt.

    • Balthazar backspace says:

      e-Bikes sind Mofa und dementsprechend versichert mit Nummernschild. Die Dinger mit Trittunterstützung (Pedelecs ) sind rechtlich Fahrräder und habe auch nicht die im Artikel erwähnte Haftungslücke, dass der Geschädigte eine lange Nase hat, nach einem Unfall.

      Ihr Kritik kann ich nicht nachvollziehen, weil mit der Argumentation können Sie auch fragen, was ist mit Autos, die sind schneller und schwerer. Warum viele Leih e-Scooter negativ sehen, sind die sehr jungen und unerfahrenen Benutzer, die dadurch sehr rücksichtslos wahrgenommen werden.

    • E-Bikes sind im Gegensatz zu den „im Straßenverkehr noch recht neu hinzugekommenen E-Scooter“ eine Weiterentwicklung des altbekannten Fahrrads. Als die Motorkutschen im Straßenverkehr noch recht neu hinzugekommene sind, gab es auch zwangsläufig Änderungen in Haftungsfragen. Neuen Dingen steht die Menschheit erst mal äußerst skeptisch gegenüber. Rechtsverdreher greifen sowas gerne auf und auf Forderungen per Gesetz die Rechtslage zu klären muss man nicht lange warten.

      >>Und das Problem sind doch diese Leihscooter, die meiner Meinung nach abgeschafft werden sollten.
      Das Problem sind nicht die Leihscooter an sich. Es sind die Nutzenden, die damit wenig sorgfältig umgehen. Konzeptionell ist ein sorgfältiger Umgang mit Leihscootern gar nicht sicherzustellen, ohne die Attraktivität dieser neuen Verkehrsmittel infrage zu stellen. Beispielhaft seien nur mal stationsbasierte Angebote genannt. Damit konterkariert man die ganze Idee, die hinter dem Scooter-Verleih steckt.

    • Schäden die Du mit Deinem eBike verursachst sind über Deine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

      • Tja und wenn dir ein eBiker die Knochen zusammenfährt und weder Privathaftpflicht noch Geld hat? Was dann? Dann guckst du als Geschädigter in die Röhre. Alles Pflichtversichern und Kennzeichen drauf, egal ob Rad oder Roller mit und ohne e. Das sorgt dafür das Geschädigte entschädigt werden, es weniger Fahrerfluchten gibt und freut die Versicherungswirtschaft.

    • „.. besonders mit alten ..“ – Was gehen mir solche Kommentare auf den Keks.

      • Tja leider hab ich auch die Erfahrung gemacht das die alten Fahrer meistens die Unfälle haben und sich oft auch Rücksichtslos benehmen, am schlimmsten die Rennradfahrer.

    • Und was ist mit Privat E-Scootern? Besonders die mit jungen Fahrern? 😉

  2. Jan-Philippe Schilt says:

    Was passt dir nicht an den bestehenden Regelungen zu Pedelecs? Die sind auf 25 km/h limitiert, wer halbwegs fit ist, fährt das Tempo lachend auf nem Standardrad. Was willst du da extra regeln??

    Das Problem liegt eher beim Gesetzgeber, warum ist die Ausnahmeregelung mit § 8 Nr. 1 StVG überhaupt so verabschiedet worden wie sie ist und warum ist sie nun plötzlich falsch? Was, wenn die Fossillobby und Spießer, für die das Auto über allem steht, eigentlich nur der Verkehrswende Steine in den Weg legen wollen?

  3. Hoffentlich gilt die Regelung dann auch für abgestellte Fahrzeuge. Denn auch die können Unfallverursacher sein.

  4. Letztens sind zwei ca. 12 jährige Mädchen auf einem Miet-eRoller an mir auf einem Fussweg vorbeigebrettert (15-20 km/h waren das bestimmt) und haben mich angebrüllt ich soll gefälligst Platz machen. Die kamen lautlos von hinten angerauscht und haben mich nur knapp verfehlt. Der (nutzungspflichtige) Radweg war 4 Meter weiter Links. Rhetorische Frage: Wie sieht es mit der Haftung bei sowas aus? Warum dürfen (naja dürfen… warum können) Minderjährige überhaupt so ein Ding fahren?
    Wenn man sowas erlebt, versteht man, wo diese relativ hohen Zahlen in den Unfallstatistiken von den eRollern herkommen.

    • Heisenberg says:

      Ab 14 sofern die Versicherung das abdeckt, meine zb ist die günstigste von HUK da ist dann das Mindestalter merkwürdige 23 oder so.

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