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Irreführende Bewertungen: Über die Hälfte der geprüften Seiten verstößt gegen EU-Recht

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben Webseiten unter die Lupe genommen. Dies geschah in der gesamten EU – so wurden 223 wichtige Webseiten durch Behörden von 26 Mitgliedstaaten, Island und Norwegen auf irreführende Kundenbewertungen hin überprüft. Fast zwei Drittel der analysierten Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste ließen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Bewertungen aufkommen, so die Kommission.

Aus den Ergebnissen der Untersuchung:

104 der 223 untersuchten Webseiten informieren die Verbraucher nicht darüber, wie Bewertungen gesammelt und verarbeitet werden. Nur 84 Webseiten machen diese Informationen auf der Bewertungsseite selbst zugänglich, während die übrigen diese Informationen in „Kleindruckten“, z. B. in ihren Geschäftsbedingungen, erwähnen.

118 Webseiten enthielten keine Informationen darüber, wie gefälschte Bewertungen verhindert werden. In diesen Fällen haben die Kunden keine Möglichkeit zu überprüfen, ob Bewertungen von Verbrauchern verfasst wurden, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich genutzt haben.

Auf 176 Webseiten wird nicht erwähnt, dass Anreize für Bewertungen (z. B. finanzieller Art) aufgrund interner Regelungen verboten sind oder wie andernfalls sichergestellt wird, dass Bewertungen entsprechend gekennzeichnet werden.

Am Ende steht die Bewertung, dass mindestens 55 % der überprüften Websites möglicherweise gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen. Zweifel sind bei weiteren 18 % aufgekommen. Die nationalen Behörden werden sich laut Aussage der EU-Kommission mit den betreffenden Händlern in Verbindung setzen, damit diese ihre Websites korrigieren, und erforderlichenfalls nationale Durchsetzungsmaßnahmen einleiten.

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