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iOS 15: Ausweis- und Führerscheinintegration startet in ersten US-Staaten

Mit iOS 15 bringt Apple Ausweis- und Führerscheindokumente in die Wallet-App. Ursprünglich angekündigt hatte man die Funktion bereits für den Herbst, man verschob dann aber schnell aufs Frühjahr 2022. Mit iOS 15.4 ist das Ganze nun funktionstüchtig. Funktioniert ab einem iPhone 8 oder ab der Watch Series 4 mit watchOS 8.4 oder höher.

iOS 15 ist in der Lage, den Führerschein oder den Ausweis des Nutzers zu scannen und im Wallet abzulegen. Sollte man in eine Kontrolle geraten, reicht das Auflegen der Watch oder des iPhones mit der entsprechenden Bestätigung durch Touch ID oder Face ID. Hierzulande spielt das weiterhin erst einmal keine Rolle, aber man beginnt jetzt mit der Unterstützung in ersten US-Staaten. Arizona legt zum Start vor, mit Colorado, Hawaii, Mississippi, Ohio und Puerto Rico sollen dann weitere Staaten folgen.

Ab heute können Bürger von Arizona ihren Führerschein oder auch den Personalausweis dem Wallet hinzufügen und wahlweise über das iPhone…

… oder auch die Apple Watch vorzeigen. Man arbeitet hier beispielsweise mit der TSA zusammen, sodass beispielsweise an ausgewählten Sicherheitskontrollpunkten das Vorzeigen der digitalen Version schon direkt funktionieren sollte. Für den Start nennt man den Phoenix Sky Harbor International Airport.

Im Zuge des Einrichtungsprozesses wird die Vorder- und Rückseite des Dokuments in der Wallet-App gescannt. Zudem muss eine Verifizierung mittels Face ID stattfinden und ein Selfie aufgenommen werden, sodass im Nachgang durch die lokale staatliche Behörde geprüft werden kann, dass die Person, welche die Dokumente einpflegt, auch ihr Besitzer ist. Im Zuge der Betrugsprävention müssen da eine Reihe von Gesichts- und Kopfbewegungen ausgeführt werden. Letztlich liegt es dann aber am Staat den Antrag zu prüfen und das digitale Dokument zu genehmigen.

Sollte euer Smartphone oder die Smartwatch abhandenkommen, dann lässt es sich bekanntlich über „Find My“ sperren und auch aus der Ferne löschen. Weitere Besonderheit im Vergleich zum physischen Ausweis: Es werden nur die angeforderten Informationen übertragen. Dies kann vom Nutzer überprüft und daraufhin mittels biometrischer Verifizierung eben genehmigt werden.

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