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Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz: Fahrzeugzulassung künftig online möglich

Manches dauert eben länger. Aber es wird besser. Die Bundesregierung hat heute bekannt gegeben: Der Kfz-Zulassungsprozess soll in Zukunft hundertprozentig digital durchgeführt werden. Das bundesweite Projekt i-Kfz macht es möglich. Bereits seit Oktober 2017 konnte die Wiederzulassung online beantragt werden – vorausgesetzt, Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen bleiben dieselben – vorausgegangen war am 1. Januar 2015 die Möglichkeit für Privatpersonen, ihre zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland über das Internet außer Betrieb setzen.

Die nun beschlossene Verordnung weitet die internetbasierte Fahrzeugzulassung auf alle Standardverfahren der Zulassung aus: Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte, die neuen Regelungen sollten „im Laufe des Jahres“ in Kraft treten. Zunächst muss noch der Bundesrat zustimmen. Nachdem dann Privatpersonen alles online erledigen können, möchte man das auch auf „juristische Personen“, sprich Unternehmen, ausweiten. Voraussetzung: Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) – ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“.

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