Im Test: Anker ROAV Dashcam C1 Pro

Als Familienvater und Mensch mit Hobbys bin ich nach der Arbeit viel mit dem Auto unterwegs. Nun liegt es in meiner Natur, eher etwas entspannter in den Kraftverkehr zu starten als vielleicht andere Menschen, die mit dem Starten des Motors auch sofort auf Tunnelblick und Menschenhass umzuschalten scheinen. Dass nicht jeder Verkehrsteilnehmer nun immer besonders aufmerksam unterwegs ist, muss ich keinem von euch erzählen.

Und schon ist es passiert: ein Verkehrsunfall – die Frage nach dem Schuldigen muss rasch geklärt werden, denn am Ende will es bekanntlich nie jemand gewesen sein. Was liegt da greifbarer als eine heutzutage gut bezahlbare Dashcam im Auto, die das ganze Geschehen perfekt aufgezeichnet hat und einwandfrei darstellen kann, dass Person X der Unfallverursacher war? Mir zumindest liegt derzeit für einen solchen Fall eine von Anker zur Verfügung gestellte ROAV Dashcam C1 Pro zum Test vor, mit Hilfe derer ich das Thema für mich und vor allem euch mal genauer angehen wollte.

Doch ist das alles wirklich so einfach? Kann ich im Schadensfall einfach so ein Video einer Dashcam vorlegen und die Sache ist geritzt? Nun, anders als beispielsweise in Russland und Amerika, wo solche Kameras schon mehr oder minder Standard in den Fahrzeugen sind, ist die Rechtslage in Deutschland noch recht streng.

“Eingriff in die Grundrechte der Aufgezeichneten” und “Persönlichkeitsrecht” sind Begriffe, mit denen man sich schnell konfrontiert sieht, sollte man eine entsprechende Aufnahme vor Gericht als Beweismittel einsetzen wollen. Und auch im Jahre 2018 gilt: im Einzelfall kann ein Gericht sich für die Zulassung eines Dashcam-Videos als Beweismittel aussprechen, allerdings werden hier die Funktionen der Kamera und deren Technik bis ins Kleinste “zerlegt”.

Ein Pro-Beispiel für die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen findet sich beim Landgericht Traunstein, AZ 3 O 1200/15 vom 1. Juli 2016:

“Die Kameraaufnahmen von einer Dashcam sind beweisrechtlich verwertbar, wenn durch die technische Gestaltung – dauerhafte Speicherung von nur 30 Sekunden anlassbezogen und regelmäßige schnelles Überschreiben der sonstigen Aufnahmen – gewährleistet ist, dass der Eingriff in die Grundrechte der Aufgezeichneten möglichst mild ausfällt und somit bei der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Interessen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinter das des Aufzeichnenden im Hinblick auf sein zivilrechtliches Beweissicherungsinteresse im Lichte des Rechtsstaatsprinzips, dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes und dem Anspruch auf rechtliches Gehör zurücktritt. “ — Verkehrslexikon.de

Für meinen Testbericht habe ich mich nun natürlich nicht ins Auto geschwungen und gewartet bis ich in einen Unfall verwickelt werde. Ich denke aber, dass man Funktionsweise und Features der Kamera auch ohne Blut, Tränen und verbeultem Blech aufzeigen kann 😉

Die Anker ROAV Dashcam C1 Pro kommt mit einem recht üppigen Zubehörpaket daher. Neben dem Gerät befinden sich im Karton ein 3,2 Meter langes Micro-USB-Kabel zum Verlegen im Fahrzeug, zwei Einrast-Plättchen mit 3M-Klebefläche zum Anbringen an der Fahrzeugscheibe, ein Anker 2 Port Kfz-Ladegerät, eine Anbringhilfe zum einfachen Verlegen des Kabels unter der Fahrzeug-Verkleidung, sowie eine 32 GB microSD-Karte Marke Samsung zur Aufzeichnung der Videos.

Anker ROAV Dashcam C1 Pro

Spezifikationen

  • Display: 2,4 Zoll LCD
  • Gehäuse aus dunklem Aluminium, sehr robuste Verarbeitung
  • Aufnahmen laut Hersteller mit Auflösung von 2K möglich
  • 145° Weitwinkel-Sensor
  • Nachtmodus
  • eingebautes GPS
  • integrierter Akku mit 470 mAh
  • Gravitationssensor zum automatischen Einschalten der Kamera beu Erschütterungen oder Bewegung
  • Funktioniert laut Hersteller bei -7°C bis 65°C und schützt Daten von -28°C bis 70°C
  • via ROAV-App lassen sich nicht Videos von der Kamera übertragen oder hochladen und sämtliche Kameraeinstellungen vornehmen
  • mitgeliefertes 2 Port Kfz-Ladegerät (12 W / max. 2,4 A) von Anker zum gleichzeitigen Laden von Kamera und Smartphone
  • Maße und Gewicht: 8,7 x 6,5 x 3,6 cm bei 127 g
  • Preis: rund 110 €

Die Kamera wird im Inneren des Fahrzeugs an der Scheibe (bei mir logischerweise die Frontscheibe) befestigt. Dafür pappt man zuerst einmal ein 3M-Klebepad ans Glas. Hier wäre mir persönlich ein kräftiger Saugnapf lieber gewesen. Auf eben jenes Pad lässt sich anschließend die Kamera mitsamt installierter microSD-Karte schieben und einrasten. Das Ganze wirkt sehr stabil, muss sich allerdings noch bei (hoffentlich) warmen bis heißen Sommertagen beweisen.

Der integrierte 470 mAh-Akku reicht natürlich nicht aus, um während der gesamten Fahrt ohne weitere Stromzufuhr aufzeichnen zu können. Dieser dient lediglich der Möglichkeit, bei Parkremplern durch andere Fahrzeuge oder ähnlichen Eingriffen an eurem Auto ein kurzes Video aufnehmen zu können. Hier greift dann auch der Gravitationssenser der Kamera, den man zwar in seiner Empfindlichkeit einstellen kann, allerdings konnte ich ein realistisches Szenario “leider” nicht nachstellen, um überprüfen zu können, wo sich die einzelnen Stufen nun unterscheiden.

Damit der Akku der Kamera während der Fahrt aber nicht leer läuft, hat Anker dem Lieferumfang ein 3,2 Meter langes Micro-USB-Kabel beigelegt, das sich am Kfz-Ladegerät anschließen lässt und die Kamera direkt mit Zündung des Motors starten lassen soll. Warum das Kabel so lang ist? Das führt mich zu dem Punkt, vor dem mir vor Ankunft der C1 Pro noch ein wenig graulte.

Das Kabel wird oberhalb des Rückspiegels (oder eben oberhalb von wo auch immer ihr die Cam dann auf der Scheibe platziert) unter die Verkleidung des Fahrzeugs geschoben und soll dann entlang des Innenraums gut versteckt verlegt werden. Da ich die Verkleidung (wie vermutlich viele von euch) bisher noch nie lösen musste, konnte ich ja nicht ahnen, wie einfach das am Ende dann doch sein kann. Dank Anbringhilfe in Form eines kleinen Plastik-Brecheisens kostete mich die “Installation” dann gerade einmal 5 Minuten und das wohl auch nur deswegen so lange, weil ich da echt absoluter Laie bin.

Im Fußraum der Beifahrerseite habe ich das Kabel unterhalb des Handschuhfachs (HSF) entlang führen können. Hinter dem HSF meines Astra J befinden sich zwei gut erreichbare Ösen, an denen ich das Kabel mit Kabelbindern befestigen konnte, damit meine Frau sich nicht irgendwann einmal in dem sonst noch recht langen Kabelrest vertüdelt. So guckt nun oben an der Frontscheibe noch ein knapp 15 Zentimeter langer Kabelrest etwas störend hervor, im Fußraum juckt mich das tatsächlich nicht weiter.

Motor gestartet, Kamera springt an – alles wie versprochen. Nun noch eben Datum und Uhrzeit eingestellt, damit die Videos später auch den korrekten Zeitstempel verpasst bekommen und los geht’s… also fast. Die microSD möchte nämlich vorm ersten Einsatz noch formatiert werden. Das lässt sich allerdings auch direkt über das Display erledigen.

Im Grunde ist hiernach bereits alles notwendige getan, damit die Kamera ihren Dienst verrichtet. Eine rot blinkende LED an der Seite der C1 Pro informiert mich darüber, dass die Aufzeichnung bereits läuft. In den Optionen habe ich zuallererst aber einmal das integrierte WLAN aktiviert, damit ich die Kamera umgehend mit der mobilen App verbinden kann. Wer nämlich erst einmal versucht hat, das Menü und die Einstellungen direkt an der schräg auf der Frontscheibe klebenden Cam zu bedienen, der ist sehr dankbar, dass man alle Eingaben auch direkt über die App vornehmen kann.

Im Startbildschirm der App kann man neben den Einstellungen auch die auf der Kamera gesicherten Videos einsehen, sowie die Aufnahmen, die man bereits über die App aufs Smartphone übertragen hat. Natürlich könnte man auch die microSD entfernen und jene Daten manuell auf den PC übertragen, für sowas nutze ich aber eben lieber eine komfortable App. Ebenso lassen sich Aufnahmen direkt aus der App heraus in unterschiedlichen Auflösungen zu YouTube oder Facebook hochladen.

Dank integriertem GPS-Modul könnt ihr unterhalb eines jeden Videos auf einer Karte erkennen, auf welcher Route die Aufnahme entstanden ist, nebst Gesamtfahrzeit für die Strecke. Zumindest in der App werden in den Videos außerdem Einblendungen für die gefahrene Geschwindigkeit (derzeit leider noch immer nur MPH statt KM/H) und auch ein Kompass angezeigt. Lädt man sich das Video dann herunter, fehlen die Anzeigen allerdings. Datum, Uhrzeit und Geschwindigkeit werden dann nur noch recht öde in der linken unteren Bildschirmecke in Textform eingeblendet.

Was mir bei den Videos dann aber leider aufgefallen ist oder hier wohl eher NICHT aufgefallen ist: die laut Hersteller brillante 2K-Qualität der Videos im Vergleich zu sonstigen 1080p-Aufnahmen. Ja, die Videos sind angenehm hochaufgelöst und lassen selbst bei Fahrten in der Nacht noch immer reichlich Details erkennen. Einen wirklichen Unterschied zu Full HD konnte ich dann aber bisher so gar nicht feststellen. Was dann wirklich auffällt ist die recht üppige Dateigröße der 1440p-Aufnahmen. Aktuell habe ich da lieber eine 1080er Auflösung mit 30 Bildern pro Sekunde und einem Intervall von drei Minuten eingestellt. Ein Beispielvideo seht ihr hier nachfolgend. Dieses wurde in der maximalen Auflösung aufgenommen, Nummernschilder von Fahrzeugen wurden via YT-Editor verpixelt:

Das Aufzeichnungsintervall lässt sich auf eine, drei, fünf oder zehn Minuten festlegen. Ist das Intervallende erreicht, wird ein neues Video begonnen. Die Software vermerkt dabei ganz akurat die einzelnen Zeiträume. Sind die 32 GB Speicher der microSD aufgebraucht, werden die ältesten Aufnahmen direkt wieder überschrieben. Ausnahme bilden hier die sogenannten “Notfallvideos”, die immer dann aufgenommen werden, wenn ein Unfall oder ein ähnliches Event stattfindet. Die Software vermeidet also in dem Fall, dass wirklich wichtige Aufnahmen am Ende einfach wegen Speichermangel überschrieben werden.

In den Einstellungen der App finden sich ansonsten noch folgenden Optionen:

  • Auflösung
  • Tonaufnahme
  • Kollisionserkennung
  • Auto LCD-Abschaltung
  • Wasserzeichen
  • Parkmonitor
  • Loop-Aufnahme
  • WiFi-Passwort ändern
  • MicroSD-Karte formatieren
  • Cache löschen
  • Geräte-Update
  • Mit Roav chatten
  • Über

Die Option “Parkmonitor” lässt die Kamera nach dem Ausschalten des Fahrzeugmotors noch eine Weile (bei entsprechend geladenem Akku) auf mögliche Parkrempler und dergleichen reagieren und zeichnet dann maximal 15 Videos von jeweils 60 Sekunden Länge auf. Die Sensibilität des Modus lässt sich in drei Stufen einstellen.

Wie ihr den Optionen der App entnehmen könnt, gibt es bei Problemen mit der Kamera sogar die Möglichkeit, mit Roav zu chatten. Hier erreicht man dann den Kundenservice des Herstellers.

Mein vorläufiges Fazit

Für rund 110 € erhält man mit der Anker ROAV Dashcam C1 Pro eine meiner Meinung nach sehr hochwertige und vor allem hervorragend funktionierende Kamera, die auch bei schlechten Lichtverhältnissen dank Nachtmodus gut erkennbare Aufnahmen erzeugt. Von der nun ach so überragend besseren Qualität durch 2K-Auflösung habe ich allerdings nun mal gar nichts bemerken können.

Ansonsten macht die Kamera wirklich alles, was sie soll. Die Aufnahme startet (bei eingestecktem Kfz-Stecker) direkt mit Zündung des Motors und endet 60 Sekunden nach Ausschalten desselben. Die Videos werden mit einem Zeitstempel versehen und können komfortabel über die App heruntergeladen oder über YouTube und Facebook geteilt werden. Auch in den Einstellungen fehlt es mir eigentlich an nichts.

Wenn ich wirklich etwas bemängeln sollte, dann wäre das die Anbringung per Klebepad an der Scheibe. Da die Cam hier wirklich kräftig einrastet, habe ich beim Entfernen regelmäßig Sorgen, dass das Pad direkt mit hinterher kommt. Aber: bisher ging alles gut 😉

Die rechtliche Lage ist hierzulande allerdings wirklich ein Problem und ich denke auch, dass die in der C1 Pro verwendete Technik und vor allem die Art und Weise der Aufzeichnung und die Weiterverarbeitung der aufgezeichneten Informationen durchaus dazu führen könnten, dass ein Gericht die Zulassung eines Videos im Streitfall ablehnen könnte. Schlimmer noch: da hier auch das Persönlichkeitsrecht von Einzelpersonen angefasst wird, kann euch da auch durchaus ein Strick draus gedreht werden. Überlegt also ganz genau, wann ihr eine solche Dashcam aktiviert und wen ihr damit aufzeichnet. *nimmt mahnenden Finger wieder herunter*

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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25 Kommentare

  1. Warum sollte mir ein Strick aus einer Dashcamaufnahme gedreht werden wenn ich diese nur privat speichere und nicht veröffentliche? Ich finde es nützlich wenn ich mit meinem Rechtsanwalt den Unfallhergang nachvollziehen möchte. Die Kamera ist super und auch bei mir im Auto im Einsatz.

  2. danke für den ausführlichen Testbericht.

    in den Spezifikationen steht: „via ROAV-App lassen sich nicht Videos von der Kamera übertragen“.
    Ist das „nicht“ korrekt? Macht keinen Sinn, oder?
    Ich selbst habe auch schon mit dem Gedanken gespielt, mir so eine Cam zuzulegen; allerdings nicht für die Beweisaufnahme im Falle eines Unfalls, sondern um beim nächsten Polizeistopp gewappnet zu sein:
    ich bin vor 2 Jahren von der Polizei angehalten worden, weil diese meinten, mich mit einem Handy telefonieren gesehen zu haben. Ich hatte jedoch nur einen Rasierapparat in der Hand.
    Die Freisprecheinrichtung in meinem Auto hat die nicht interessiert und auch das Angebot, meine Telefone auf geführte Telefonate vor Ort zu untersuchen, wurde abgelehnt. Die Cam hätte die Situation gefilmt und mich entlastet.

    Anderes Thema:
    warum nutzt man eigentlich nicht das Smartphone für den angestrebten Zweck? Da ist doch alles „on Board“: Kamera, Speicher, GPS. Es bedarf doch nur noch einer gescheiten App, oder?

    • Du willst also eine Dashcam die nicht die Straße sondern „dich“ filmt? Mhh.

      Letzteres hatte ich mir auch schon gedacht. Das Handy is ehh immer dabei.

      • mhh. ja klingt irgendwie strange. Aber wenn du mal in meine Situation gekommen bist u n d die Polizei behauptet dann noch irgendwelche Sachen, die absolut nicht stimmen, freut man sich wahrscheinlich, wenn man einen Beweis hat.

  3. Ich kann die Beispiel-Videos nicht sehen. Chrome sagt:Diese Website ist nicht erreichbar
    Kann man das irgendwie fixen?

  4. Naja, ich finde den Test nicht so toll. Offenbar hat der Autor wenig Erfahrungen mit Dashcams.

    Ein Saugnapf löst sich, insbesondere bei Frost, gerne mal von selbst. Beim eher unten angebrachten Handy oder Navi unproblematisch. Aber die Dashcam würde bei der Fallhöhe hinterm Spiegel durchaus kaputtgehen können.

    Das Einstellen der Uhrzeit sollte eigentlich automatisch gehen, sobald sich das GPS-Modul synchronisiert hat. Bitte nochmal testen. Eine genaue Uhrzeit kann wichtig sein.

    Dann vergisst der Autor, dass nicht jedes Fahrzeug mit Abstellen der Zündung auch den 12V-Anschluss deaktiviert. Wie verhält sich die Kamera, wenn das Auto länger auf der Stelle steht und der Strom nicht abgeschaltet wird? Gute Dashcams erkennen das und versetzen sich in den Ruhemodus, bis man wieder losfährt oder angerempelt wird.

    Dann noch zur Auflösung: Entscheidend ist neben den Pixeln auch die Kompression. Da die Dashcams ein Weitwinkelobjektiv haben, sind bei vielen Modellen Kennzeichen nur bei gutem Licht und maximal die des direkten Vordermanns lesbar. Auf der Autobahn mit größeren Abständen erkennt man oft gar kein Kennzeichen auf den Aufnahmen. So ein „Beweis“ ist dann gerade bei Fahrerflucht absolut sinnlos. Also bitte testen, aus welcher Entfernung ein Kennzeichen noch gelesen werden kann.

    Kurz: Das war kein Test, das war Blabla eines Laien ohne Erfahrung. Das taugt nicht, um über einen Kauf zu entscheiden. Leider.

  5. Noch ein Tipp:

    Wer vor Gericht behauptet, man habe erst kurz vor dem Unfall die Dashcam durch Einstecken des Steckers eingeschaltet, weil man von einem hinter einem fahrenden Fahrzeug bedrängt wurde und beim Überholtwerden dessen Kennzeichen aufnehmen wollte, kann das Beweisvideo problemlos verwenden. Nur die anlasslose Aufzeichnung wird von einigen Gerichten kritisiert. Hatte man einen guten Grund, ist dies kein Problem.

    • denke mal das das auch sehr schnell gegen einen verwendet werden kann. Durch das einstecken kurz vor dem Unfall war man ja „abgelenkt“ dadurch konnte man nicht mehr zu 100% seine Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmen. Bei den ganzen „Rechtverdrehern“ heutzutage muss man aufpassen das man nicht noch eine Teilschuld mit aufgebrummt bekommt.

  6. Hmm der Beitrag ist eindeutig als Werbung zu sehen und sollte auch so gekenngekennze sein.
    Der Autor hat neben diversen Fehlern auch keine Ahnung von den cams und das merkt man leider..

    Leider merkt man das hier immer öfter. Schade um die Qualität.

    • Danke Thomas für den Kommentar: https://stadt-bremerhaven.de/transparenz/ Ist keine Werbung. Machen wir nicht. Das dürfen anderen Blogs machen. Wie nennt man so etwas dann, was du im Kommentar machst? Falschbehauptung? Gerade wenn man 6 Jahre hier mitliest und den ganzen verlauf hier so kennt, sollte man solche Kommentare nicht absetzen müssen. Das ist ganz billig.

      • Hmm, na gut ich würde auch sagen, Werbung ist vielleicht etwas übertrieben bzw. die falsche Ausdrucksweise. Was der Nutzer meint ist denke ich, dass man halt kostenlos ein Produkt zur Verfügung gestellt bekommt und im Gegenzug eben dafür das Produkt erwähnen muss = Produktplatzierung. Was natürlich bei YouTubeVideos angegeben werden muss, ist bei Blogs nicht wichtig. Und ja auch bei Anker erhält man die Produkte dauerhaft nach dem Test – auch das ist ja durchaus in Ordnung, ich meine Anker erregt durch diese Tests auch Aufmerksamkeit.

        Offiziell beeinflusst es natürlich nicht die Meinung der Redaktion. Aber wenn man ein Produkt schlecht bewertet, muss man halt auch damit rechnen, dass man keine weiteren Tests mehr erhält. Da die Meisten das nicht wollen, geben sie unberechtigt eine gute Bewertung ab, was ich z.B. nicht mache, da für mich Produkttester nur ein Zeitvertreib ist und kein Überlebensjob.

        Was ich aber auch lese, ist der Satz, dass Werbung gekennzeichnet wird. Ich finde dort sollte auch der Punkt der Produktplatzierung mit hineinlaufen, denn das zählt indirekt auch als Werbung. Alles in allem sind die Hinweise in dem Link etwas widersprüchlich und können nicht ernst genommen werden.

        Insgesamt muss ich sagen, dass ich den Gedanken gar nicht schlimm finde, dass ihr gewisse Produkte gegen Sachpreise oder gar Bargeld veröffentlicht. Jeder muss sich irgendwie finanzieren. Dies aber abzustreiten, kommt sicher bei vielen nicht sehr gut an. Dann lieber die Wahrheit, denn jeder der das System versteht, wird auch nicht meckern.

        • „Aber wenn man ein Produkt schlecht bewertet, muss man halt auch damit rechnen, dass man keine weiteren Tests mehr erhält.“ Ist mir scheißegal. Ja, wirklich. Wir müssen nicht einen Testbericht hier schreiben und würden dadurch nicht schlechter dastehen. Macht nur eines: Viel mehr Arbeit.

          „Was ich aber auch lese, ist der Satz, dass Werbung gekennzeichnet wird. Ich finde dort sollte auch der Punkt der Produktplatzierung mit hineinlaufen, denn das zählt indirekt auch als Werbung.“ Für Produktplatzierung gibt es Geld. Die gibt es für uns nicht. Man kann bei uns Werbebanner buchen und fertig. Selbst eine Verlosung wird als Werbung gekennzeichnet, siehe: https://stadt-bremerhaven.de/verlosung-schnapp-dir-ein-asus-zenpad-10/

          Es macht so oft keinen Sinn. Kaufe Synology, FritzBox und Google Wifi und 1000 andere Sachen, um darüber zu berichten. Vorwurf: Werbung. Aha.

          Weisste was: Es ist ja überhaupt gut, dass Seiten wie wir das so veröffentlichen mit einer Transparenzseite. Machen viele ja gar nicht. Instagram und YT vorneweg. Aber ob ich nun was schreibe oder Peng: Gibt immer Menschen, die behaupten: IHR SEID BESTOCHEN WORDEN. Ich bin es echt leid. Es ist so oft das Gleiche, man muss immer die selbe scheisse diskutieren, vielleicht sollte man echt unter jeden Beitrag die Transparenzseite verlinken und jedem Kommentator, der dann falschbehauptet, diese um die Ohren hauen 😉 Schönen Sonntag dir.

          • Danke erstmal für die Antwort. Falsch: Produktplatzierungen gibt es nicht nur Geld, sondern auch in sachliche Leistungen wie eben die Produkte kostenlos. Und da sind wir wieder an dem Punkt, dass es nichts desto trotz doch wieder eine Produktplatzierung ist, denn es wurde für die Firma ein entsprechender Blog verfasst.

            Klar ist so eine Transparenzseite eine feine Seite – nur erstellen kann die jeder und das nicht alles stimmt, was man schreibt, ist ja wohl klar. Das wäre als würde die BILD-Zeitung eine Hinweisseite erstellen, die aussagt, dass alle Artikel wahrheitsgemäß sind oder beim Postillion, dass dort nur hochbezahlte, professionelle Redakteure unterwegs sind. Was ich damit sagen will dürfte auch nun dir klar sein. So eine Seite erlaubt nicht automatisch, dann die User so gesehen hinters Licht zu führen und zu sagen, wenn wir diese Transparenzseite haben, sind offensichtliche Produktplatzierungen, weil das eine das andere automatisch ausschließt.

            Und eine Verlosung ist ja noch fast offensichtlicher und dort sehen die Bestimmungen gleich wieder anders aus, als bei einer Produktplatzierung. Das war alles keine Kritik, die dich angreifen soll. Keine Frage, es sind sehr interessante Artikel dabei, man sieht, dass es gerne gemacht wird, aber auf, in diesem Fall berechtigte Kritik von anderen Usern und mir, so zu reagieren, zeigt nicht von Professionalität.

  7. Es wird leider immer offensichtlicher dass für Produkte aktiv geworben wird. Der Erfahrungsbericht ist leider unbrauchbar. Bei der Menge an Artikeln muss der Arbeitsaufwand auch irgendwie gegenfinanziert werden. Daher, aufnehmen, Werbung ignorieren und weiter ziehen 😉

  8. Ich kann mir kaum vorstellen dass die Nutzung einer Dashcam, so wie sie in diesem Artikel beschrieben wird, in Deutschland oder Österreich rechtlich zulässig ist. Ich bin mir ziemlich sicher, würde Herrn Mamerow deshalb jemand anzeigen würde er Probleme bekommen.

    Schon alleine die Rechtsauffassung im zitierten Pro-Beispiel:
    “Die Kameraaufnahmen von einer Dashcam sind beweisrechtlich verwertbar, wenn durch die technische Gestaltung – dauerhafte Speicherung von nur 30 Sekunden anlassbezogen und regelmäßige schnelles Überschreiben der sonstigen Aufnahmen – gewährleistet ist, dass der Eingriff in die Grundrechte der Aufgezeichneten möglichst mild ausfällt…“

    und die Beschreibung im Artikel:

    „Das Aufzeichnungsintervall lässt sich auf eine, drei, fünf oder zehn Minuten festlegen. Ist das Intervallende erreicht, wird ein neues Video begonnen. Die Software vermerkt dabei ganz akurat die einzelnen Zeiträume. Sind die 32 GB Speicher der microSD aufgebraucht, werden die ältesten Aufnahmen direkt wieder überschrieben.“

    zeigen dass dieses Setup sicher nicht der obigen Rechtsauffassung (regelmäßige schnelles Überschreiben) entspricht.

    Ich darf auch zuhause nicht eine Kamera montieren die öffentlichen Raum aufnimmt (z.B. die Straße vor meinem Hauseingang).

    • Hast du den Artikel denn bis zum letzten Wort gelesen? Da steht ganz klar:

      „und ich denke auch, dass die in der C1 Pro verwendete Technik und vor allem die Art und Weise der Aufzeichnung und die Weiterverarbeitung der aufgezeichneten Informationen durchaus dazu führen könnten, dass ein Gericht die Zulassung eines Videos im Streitfall ablehnen könnte. Schlimmer noch: da hier auch das Persönlichkeitsrecht von Einzelpersonen angefasst wird, kann euch da auch durchaus ein Strick draus gedreht werden.“

      Demnach erwähne ich sogar explizit, dass die Art der Aufzeichnung der C1 Pro alles andere als rechtlich in Ordnung sein dürfte.

  9. eigentlich bräuchte man eine sehr kleine Speicherkarte auf der dann mangels Speicherplatz die Aufzeichnungen in einem (halbwegs) gesetzeskonformen Weise rasch überschrieben werden.Die gibt es jedoch nicht.

    Idee: Allerdings könnte man den Speicher künstlich (z.B. mit einer Nonsens-Textdatei) verknappen, um dies zu erreichen. So richtig passt das aber auch dann noch nicht.

    Konkreter Fall: Ich hatte schon Kontakt mit den „Blauen“ als Zeuge nach einem Unfall mit Personenschaden, denen ich eine Aufnahme angeboten habe. Nach dem ich vorsichtig fragte, ob ich dadurch Schwierigkeiten bekommen könnte, hat man mich beruhigt. Die Richter seien im Zweifel froh, in solch schwerwiegenden Fällen ihre Entscheidung abstützen zu können. Würde das aber nicht bei weniger schwerwiegenden Fällen machen (Nötigung, Bagatellschäden).

  10. Warum wird mein Kommentar hier nich veröffentlich, wenn ich euch darauf Hinweise, dass ihr hier gegen den Datenschutz verstoßen habt und das von euch hochgeladene Beispielvideo so nicht gezeigt werden darf, da die Kennzeichen klar erkennbar sind?

    Ich bin ein großer Fan dieser Seite, aber heute sehr enttäuscht von dieser Reaktion.

    • Woran es nun liegt, dass dein Kommentar nicht veröffentlicht wurde, kann ich leider nicht beantworten. Der Datenschutz-Hinweis wird allerdings sehr ernst genommen, die Videos sind aus dem Artikel geflogen, das kurze Video wurde von mir nun per YT-Editor dahingehend bearbeitet, dass die Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden. Hoffen wir, dass YouTube mit der Nachbearbeitung nicht mehr allzu lange braucht.

  11. Hatte einen Unfall. Ein unaufmerksamer Träumer fuhr mir ungebremst ins Heck. Schob mich dabei auf den vor mir stehenden Wagen. Der Vordermann behauptete steif und fest, zwei Einschläge gespürt zu haben. Somit wäre ich schuldig. Polizei kam wegen Überforderung ohnehin nicht. Keine Personenschäden und Sachschäden um die 20.000 Euro. Ich zeigte beiden Unfallbeteiligten darauf mein Dashcam Video. Mein Vordermann gab daraufhin kleinlaut zu, das er nur einen Einschlag gespürt haben kann. Der Unfall Verursacher gab beim betrachten vom Video vor beiden Unfallgegnern zu, das er „es wohl verbockt“ hätte. Somit war alles geregelt. Die Dashcam hat mich vor richtig viel Schaden bewahrt. Niemals mehr ohne…

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