Home-Office-Pauschale von 5 Euro pro Tag in die Wege geleitet

Es soll eine Home-Office-Pauschale in Deutschland geben, welche diejenigen entlastet, die vorwiegend von Zuhause aus arbeiten. Im Gegensatz zum Glauben der Deutschen Bank, dass man dadurch vorwiegend profitiere, entstehen dadurch nämlich auch deutliche Nachteile. Dazu zählen etwa erhöhte Energiekosten und die Etablierung einer notwendigen Infrastruktur daheim. 5 Euro pro Tag bzw. im Jahr maximal 600 Euro sollen daher bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Klar, es gibt auch den klassischen Weg: das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Doch nicht jeder, der in der Corona-Pandemie nun von Zuhause aus arbeiten sollte, hatte die Möglichkeit sich ein komplett separates Arbeitszimmer einzurichten. Vielfach hielt da sicherlich ein neu eingerichteter Arbeitsbereich in einem anderen Zimmer her. Laut einem CSU-Sprecher sei die Home-Office-Pauschale die Antwort auf eine veraltete Rechtsprechung zum Arbeitszimmer daheim.

Offen ist, wie genau verfahren wird, wenn ein Nutzer bereits seine Arbeitnehmer-Pauschale, also die Werbungskosten von 1.000 Euro, nutzt. Da wäre die Frage, ob die Home-Office-Pauschale noch zusätzlich greift. Aktuell sieht es danach aus, als würde sie auf die Werbungskosten angerechnet. Auch ist zu bedenken, dass die genannten 5 Euro am Ende natürlich kein Nettobetrag sind. Sie werden vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet.

Die Home-Office-Pauschale soll wohl auch diejenigen entlasten, die sonst pendeln würden. Sie arbeiten wegen der Pandemie nun oftmals von Zuhause aus und haben dadurch zwar keine Fahrtkosten mehr, müssen ihr möglicherweise für den Berufsweg angeschafftes Auto aber weiter unterhalten. An den Verfahrensweisen rund um Arbeitszimmer soll sich übrigens nichts ändern – die bleiben offenbar bestehen, so wie sie aktuell sind.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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47 Kommentare

  1. Wenn die max 600€ mit der Werbungskostenpauschale verrechnet werden profitieren doch die wenigsten wirklich davon?

    • Da wird nichts verrechnet.
      Du kannst entweder die Pauschale ansetzen, wenn es für dich günstiger ist weil deine realen Werbungskosten niedriger sind oder du einfach kein Bock auf Belege sammeln hast, oder du setzt deine tatsächlichen Werbungskosten an (sei es mit Belegen zB für Fahrkosten, mit weiteren Pauschalen wie Kilometerpauschale oder diese neue Pauschale).

      • Steht doch oben im Artikel? Demnach wäre das ansetzen beider Pauschalen nicht möglich und würde somit vielen nichts bringen.

    • Nach meinem Verständnis profitierst du nicht, wenn du weniger als 400€ tatsächliche Werbungskosten hast aber den Pauschalbetrag von 1000€ ansetzt.
      Hast du mehr als 400€ Werbungskosten und kriegst du die vollen 600€ für’s Homeoffice liegst du über dem Pauschalbetrag und kannst somit mehr absetzen (mit Nachweisen dann vermutlich nur).
      Anders als hier behauptet lese ich überall nur, dass dies so geplant ist, aber noch keineswegs beschlossen. Die genaue Ausgestaltung kann sich also noch ändern.

      • So lese ich das auch, denke dennoch, dass von einer solchen Regelung nicht allzu viele profitieren können. Denn über 400 zu kommen bei den Werbungskosten muss man erstmal schaffen, da höherpreisige Einzelposte ja über mehrere Jahre zu verteilen sind.

        • Keine Ahnung was Du beruflich machst, aber über 400 Euro komme ich bei den Werbungskosten als ITler sehr schnell. iX Abo (Fachliteratur) – 120 Euro, jährliche Kosten für Zertifierung – 100 Euro, 20% der Telekommunikationskosten (12*70 Euro) – 168 Euro. Dazu noch ein beliebiges Fachbuch und schon sind wir über 400 Euro.

          • Mit 400,- komme ich als IT’ler aber auch nicht wirklich weit. Fachzeitschriften, Fachbücher, Video-Trainings, da sind die 400,- ruckzuck weg.

            Meiner Ansicht nach sollten die 5,-/Tag unabhängig davon absetzbar sein, auf der anderen Seite „spart“ Vater Staat ja die Pendlerpauschale ein, aber die sonstigen Werbungskosten fallen a deswegen nicht weg, eher sogar im Gegenteil, bei mir sind dieses Jahr sogar deutlich höher als letztes Jahr

            • Naja, wenn man teilweise Homeoffice und teilweise und Büro geht, wie bei mir, ist die Regelung schon nicht verkehrt.

          • Sehr interessant das du das iX Abo absetzen kannst. Ich habe es mindestens bei der WISO Software gesehen, das Heise ausgeschlossen ist und nicht als Fachliteratur angesehen wird.
            Wenn es wirklich erlaubt ist, dann würde ich nochmal über ein Abo bei Heise nachdenken.

        • seit 2018 ist lieg die Obergrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter bei 800€.

  2. @Blog – Zeigt doch bitte auf woher ihr eure Infos habt. Vermutlich beruft ihr euch auf die FAZ?

    #Topic:
    600 / 5 = 120 Tage – bei nahezu doppelt so vielen Arbeitstagen im Jahr

    Es ist für mich eine komische Rechnung. Und ja, es wäre wichtig zu wissen, ob es ein Teil der Werbungskostenpauschale ist oder nicht.

  3. Die wurde schon beschlossen? Bitte hängt doch eine Quelle dran, denn laut Meldung von Golem heute, die wiederum die FAZ zitieren, ist diese Pauschale lediglich geplant, aber nicht beschlossen:

    https://www.golem.de/news/5-euro-am-tag-homeoffice-steuerpauschale-geplant-2011-152454.html
    https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steuern-homeoffice-kuenftig-leichter-beim-finanzamt-absetzbar-17076458.html

    • Da wurde nichts beschlossen. Die Überschrift ist irreführend. Die Finanzpolitiker der großen Koalition haben sich geeinigt.

    • Wird dieses Jahr nicht mehr umgesetzt, is doch Ende des Jahres und die Politik ist im Winterschlaf schon. Das wird frühestens 2022 wirksam anzusetzen sein (das Steuer-Folgejahr).

  4. 600 Euro finde ich okay. Ich kann damit die Ich war seit März zu 90% im Home-Office. Meine Energiekosten sind dabei nicht übermäßig gestiegen, dafür spare ich Spritkosten und Verschleiß des Fahrzeugs.
    Ich gehe davon aus, dass der Betrag Teil der Werbungskostenpauschale sein wird, alles andere würde mich überraschen.

    • Ich befürchte auch, das es den Wrbungskosten zugeordnet wird.
      Ich werde daher versuchen, meine realen Kosten abzusetzen, fürs Dauerhomeoffice habe ich mir extra einen neuen Schreibtisch,/Stuhl/Monitor gekauft.

      • DavidDomenic says:

        Die Home Office Pauschale gilt wie die Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer allein für das Zimmer an sich. Arbeitsmittel wie PC, Schreibtisch, Stuhl und Monitor sind immer extra anzusetzen, dabei aber auf die GWG Grenzen achten. Sonst ist eine Verteilung über mehrere Jahre notwendig. Durch die anderen Arbeitsmittel wirst du vermutlich auch direkt über die 1000€ Werbungskostenpauschale kommen.

  5. Ich hätte es fairer gefunden nichts zu machen, aber egal. Es gibt halt viele Menschen die überhaupt kein Home-Office machen dürfen/können; sehe Home-Office als Vorteil.

    • Der Ansatz hat aber nichts mit dem Gedanken dahinter zu tun.

      Als AN können dir Kosten entstehen, um deiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Um eine Entlastung dafür zu geben, ermöglicht der Staat diese Kosten gegen deine Steuer zu rechnen.

      Sehe da kein Argument warum Kosten aus HomeOffice anders als die Kosten fürs Pendeln, Berufskleidung, doppelte Haushaltsführung oder Kontoführung behandelt werden sollen.

    • Die Pendler-Pauschale ist doch weggefallen, bzw. ausgesetzt, richtig?
      Dementsprechend wäre das ja ein doppelter Schlag ins Gesicht derjenigen, die weiterhin zur Arbeit fahren müssen. Oder gibt es für die noch eine andere Regelung?

    • Das hat mit fair doch nichts zu tun. Wenn man kein Home-Office macht, kann man auch nichts absetzen. Nach deiner Argumentation dürfte man dann gar nichts mehr als Werbungskosten absetzen, was nicht jeder Arbeitnehmer als Kosten hat. Z.B. Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, die kann man als Werbungskosten absetzen. Es gibt aber genug Arbeitnehmer, die in ihrem Job keine Sicherheitsschuhe benötigen, sollen dann deshalb die, die sie benötigen, die Schuhe auch nicht mehr absetzen können?

  6. Quelle?

    • André Westphal says:

      Siehe Artikel ;-). War von Anfang an drin.

      • Schriftgröße 6 unten rechts….

        Beschlossen ist es übrigens erst, wenn der Bundestag ein Gesetz verabschiedet und dies im Bundesrat ratifiziert wird und anschließend durch den Bundespräsidenten gegenzeichnet wird…
        https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)

      • Ich sehe in den Kommentaren immer wieder dass die Leute nach der Quelle fragen weil man das nicht sieht, geht euch das nicht auf den Nerv? Ihr könntet doch einfach mal das Wort „Quelle: “ vor den Link schreiben und hättet mit einem winzigen Eingriff in das Seitendesign eine deutliche Steigerung der Benutzerfreundlichkeit.

    • Ganz klein unten rechts mit hellblau auf weiß mit 3 ganzen Buchstaben, Also ich glaub das zu übersehen ist nicht ganz so schwer. Warum nicht gleiche Größe wie Text und auch noch ein Quelle:-Prefix?

      • Hab ich schon x-mal geschrieben. Man ist hier halt mit der Kanzler Kohl Methode vertraut, einfach alles aussetzen und sein es konstruktives Feedback

  7. Ich habe auch schon 110 Tage Home Office gemacht dieses Jahr. Und dadurch eine Stromnachzahlung von knapp 200€ bekommen. Ich hoffe, dass sich das wenigstens etwas gegenrechnet.

    • Da würde ich mal den Arbeitgeber fragen, der sollte dafür aufkommen

      • Warum sollte er? Rechtlich gibt es Mobile Arbeit (Freistellung von der Anwesenheitspflicht) und Teleheimarbeit (betrieblicher Arbeitsplatz daheim). Bei letzterem müsste der Arbeitgeber alles bezahlen und organisieren (Ausstattung, Verbrauch, Arbeitssicherheit, Prüfung ddr Elektrogeräte, Gefährdungsbeurteilung etc.). Aber kaum jemand hat daheim überhaupt einen Arbeitsplatz, der der Arbeitsstättenverordnung entspricht (Platz, 500 Lux Helligkeit etc.).

        Wenn über „Homeoffice“ gesprochen wird, ist daher meist Mobile Arbeit gemeint. Ob Du dafür im Garten, im Café oder auf der Couch sitz, ist egal. Der Arbeitgeber muss Dir überhaupt nichts bezahlen, wenn er nicht will. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung.

      • Oh und andere haben seit April 100% Kurzarbeit also jammer nicht rum. Ich finde diese neue Regelung eine riesen Frechheit

    • Bastifantasti says:

      Und wieviel Sprit, Fahrkarten und/oder Zeit für den Arbeitsweg hast du in den 110 Tagen gespart? Einfach den AG mal nett fragen, manche zahlen etwas, manche nicht.

  8. Soweit ich das mitbekommen habe, reden wir hier aber von 5 Euro Brutto.
    Nur mal so nebenbei…. 😉

  9. Bastifantasti says:

    „Sie arbeiten wegen der Pandemie nun oftmals von Zuhause aus und haben dadurch zwar keine Fahrtkosten mehr, müssen ihr möglicherweise für den Berufsweg angeschafftes Auto aber weiter unterhalten.“

    Es gibt mit Sicherheit auch genug Leute, die Jahreskarten/-abos für den ÖPNV haben und der ruht ja nicht einfach in der Home-Office-Zeit. D.h. Fahrtkosten hat man trotzdem, fährt aber nun nicht mehr.

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